Als freiwillig Vers. in die Pflichtvers. bei Rentenantritt

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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star11
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Als freiwillig Vers. in die Pflichtvers. bei Rentenantritt

Beitrag von star11 » 22.02.2016, 04:03

Hallo,
mein letzter Stand ist 2002.
Ist es immer noch so, daß, wenn man als freiwillig Versicherter in die gesetzliche Rente geht, man automatisch in die Pflichtvers. für Rentner kommt ??
Man zahlt dann also Krankenvers. beiträge nur auf die gesetzliche Rente und nicht auf Kapitalerträge und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. :?:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2016, 05:03

Hallo,
Wenn die Voraussetzungen - 9/10 Regelung erfüllt sind und kein Auschlusstatbestand vorliegt, wie z.B. Hauptberuflich Selbstaendig, dann ist das richtig.
Gruß
Czauderna

star11
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Beitrag von star11 » 22.02.2016, 17:22

Hallo,

was ist die 9/10 Regelung ???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2016, 20:11

Hallo,
also, der Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit (Normalfall) bis zum Tag der Rentenantragstellung wird in der Mitte durchgeschnitten - in der zweiten Hälfte müssen 9/10 mit einer Mitgliedschaft oder Familienversicherung in einer GKV-Kasse belegt sein.
Gruss
Czauderna

star11
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Beitrag von star11 » 26.02.2016, 01:28

Hallo User Czauderna.

komme leider erst jetzt dazu : Besten Dank für Ihre Antworten.

Also wenn ich alles richtig verstehe stellt es sich bei mir folgendermaßen dar:
Ich war immer ohne Lücke GKV bzw. freiwillig in der GKV versichert.

Wenn ich meine jetzige hauptberufliche Selbstständigkeit aufgebe und die nächsten 5 Jahre als Angestellter arbeite, 16 Wochenstunden bei ca 700.- € brutto im Monat, müsste ich dann automatisch in die Pflichtversicherung für Rentner kommen.
Gibt es evtl. Vorgaben wieviele Wochenstunden man als Angestellter arbeiten muß bzw. wie lange man wieder als Angestellte arbeiten muß ???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.02.2016, 10:04

Hallo,
Das hat nix mit der Art der Versicherung zu tun sondern nur mit der Versicherung selbst, d.h., selbst wenn du in den nächsten 5 Jahren dich als Arbeitsloser freiwillig versichern würdest oder ggf. In die Familienversicherung könntest, würde das auch angerechnet.
Gruß
Czauderna

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