Hallo,
mein letzter Stand ist 2002.
Ist es immer noch so, daß, wenn man als freiwillig Versicherter in die gesetzliche Rente geht, man automatisch in die Pflichtvers. für Rentner kommt ??
Man zahlt dann also Krankenvers. beiträge nur auf die gesetzliche Rente und nicht auf Kapitalerträge und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Als freiwillig Vers. in die Pflichtvers. bei Rentenantritt
Moderator: Czauderna
Hallo User Czauderna.
komme leider erst jetzt dazu : Besten Dank für Ihre Antworten.
Also wenn ich alles richtig verstehe stellt es sich bei mir folgendermaßen dar:
Ich war immer ohne Lücke GKV bzw. freiwillig in der GKV versichert.
Wenn ich meine jetzige hauptberufliche Selbstständigkeit aufgebe und die nächsten 5 Jahre als Angestellter arbeite, 16 Wochenstunden bei ca 700.- € brutto im Monat, müsste ich dann automatisch in die Pflichtversicherung für Rentner kommen.
Gibt es evtl. Vorgaben wieviele Wochenstunden man als Angestellter arbeiten muß bzw. wie lange man wieder als Angestellte arbeiten muß ???
komme leider erst jetzt dazu : Besten Dank für Ihre Antworten.
Also wenn ich alles richtig verstehe stellt es sich bei mir folgendermaßen dar:
Ich war immer ohne Lücke GKV bzw. freiwillig in der GKV versichert.
Wenn ich meine jetzige hauptberufliche Selbstständigkeit aufgebe und die nächsten 5 Jahre als Angestellter arbeite, 16 Wochenstunden bei ca 700.- € brutto im Monat, müsste ich dann automatisch in die Pflichtversicherung für Rentner kommen.
Gibt es evtl. Vorgaben wieviele Wochenstunden man als Angestellter arbeiten muß bzw. wie lange man wieder als Angestellte arbeiten muß ???