Hallo,
nun habe ich gleich noch ein 2. Problem:
Meine Ehefrau bezog bis zum 30.6. ALG und hat danach zum 01.08.08 einen Antrag auf freiwillige Versicherung (aufgrund Ihrer Selbständigkeit) in der KKH gestellt.
Die KKH will aber Beiträge ab 01.07. bezahlt haben.
Ist es in diesem Fall nicht auch so, dass man 1 Monat beitragsfrei weiter versichert wird?
Meiner Kenntnis nach ist es doch bei einem Arbeitgeberwechsel wo man einen Monat "Leerlauf" hat so, dass man 1 Monat kostenfrei versichert ist.
Liege ich da falsch?
Merci vielmals im Voraus !!!!!
MfG
Robert
ALG bis 30.6. danach ab 01.08. freiwillig bei der KKH
Moderator: Czauderna
Ja, du liegst falsch.
Der Monat beitragsfrei versichert (nachgehender Leistungsanspruch) begrenzt sich auf den Fall, daß anschließend kein Einkommen erzielt wird.
Im Falle einer Selbstständigkeit gilt dies nicht. Die Beitragspflicht besteht zurecht ab 1.7.
Bei einer Selbstständigkeit wird ein Einkommen von 1863 € (gilt für 2008) unterstellt und sind folglich auch hieraus Beiträge zu entrichten, sofern es eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist.
Der Monat beitragsfrei versichert (nachgehender Leistungsanspruch) begrenzt sich auf den Fall, daß anschließend kein Einkommen erzielt wird.
Im Falle einer Selbstständigkeit gilt dies nicht. Die Beitragspflicht besteht zurecht ab 1.7.
Bei einer Selbstständigkeit wird ein Einkommen von 1863 € (gilt für 2008) unterstellt und sind folglich auch hieraus Beiträge zu entrichten, sofern es eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist.