Hallo zusammen, ich bin seit einigen Jahren selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert. Im Schnitt liegt mein Einkommen ungefähr bei der Mindestbemessungsgrenze. Seit Jahren besitze ich einige Aktien die ich nun verkaufen wollte. Sie wurden von mir für ca. 10.000 D-Mark gekauft und sollen nun 5.000 Euro erzielen. Einen Kursgewinn gibt es somit nicht.
Die Frage ist nun werden diese 5.000 Euro dennoch von der Krankenkasse zu meinem Einkommen hinzugerechnet?
Danke für Antworten
Aktienverkäufe
Moderator: Czauderna
Re: Aktienverkäufe
Hallo,
hier ist es beschrieben unter "V"
Da es sich hier nicht um einen Gewinn handelt sehe ich keine Beitragspflicht - was meinen die aktiven Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
hier ist es beschrieben unter "V"
Da es sich hier nicht um einen Gewinn handelt sehe ich keine Beitragspflicht - was meinen die aktiven Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
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- Registriert: 18.10.2017, 09:54
Re: Aktienverkäufe
Der Theorie nach einfach und übersichtlich, allerdings bestehen weder bei mir noch bei der Bank Unterlagen über die Anschaffungkosten von vor 19 Jahren. Ohne Dokumentation wird es wohl als Gewinn ausgelegt werden.