Abgrenzung Haupt-Nebenberuf
Moderator: Czauderna
Abgrenzung Haupt-Nebenberuf
Hallo liebe Experten,
ich bin nebenberuflich selbstständig und familienversichert (keine MA, unter 365€ Gewinn, Zeit bisher 0-17h/Woche, Hauptlebensunterhalt über Partner).
1.) Wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle annehme, die wirtschaftlich ÜBER dem Einkommen von 365€ liegt, sagen wir mal 700-900€ brutto, jedoch zeitlich UNTER den 17h/Woche, z.B. 12h/Woche: Gelte ich dann als hauptberuflich selbstständig?
2.) Reicht es, wenn bei der Einzelfallentscheidung "haupt- oder nebenberuflich selbstständig" einer der beiden Faktoren Einkommen/Zeit mehr als 20% überwiegt oder müssen beide überwiegen?
3.) Ist es wichtig, dass ich während der Zeit 'Selbstständig + Anstellung' mit meinen Stunden in der Selbstständigkeit UNTER den Wochenstunden der Anstellung bleibe, um weiter über die Anstellung krankenversichert zu sein?
4.) Wird die Arbeitszeit in der Selbstständigkeit durchschnittlich berechnet? Ich habe viele Wochen, da arbeite ich 0-5 Std. an meiner Selbstständigkeit, nur einige Wochen hintereinander 12 oder 15, in einer Woche auch mal 17 Stunden. Gilt für die GKV der Durchschnitt oder die während des Jahres in einer Woche erreichte Höchstarbeitszeit?
5.) Bin ich sicher nebenberuflich selbstständig, sobald ich eine Teilzeitstelle habe, die über 21 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Woche läuft? Darf der Gewinn aus der Selbstständigkeit mein Einkommen aus der Anstellung dann überragen? Wenn ja, um wieviel bis ich mich selbst versichern muss?
Freue mich auf eure Einschätzung!
Danke, Sonnentau
ich bin nebenberuflich selbstständig und familienversichert (keine MA, unter 365€ Gewinn, Zeit bisher 0-17h/Woche, Hauptlebensunterhalt über Partner).
1.) Wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle annehme, die wirtschaftlich ÜBER dem Einkommen von 365€ liegt, sagen wir mal 700-900€ brutto, jedoch zeitlich UNTER den 17h/Woche, z.B. 12h/Woche: Gelte ich dann als hauptberuflich selbstständig?
2.) Reicht es, wenn bei der Einzelfallentscheidung "haupt- oder nebenberuflich selbstständig" einer der beiden Faktoren Einkommen/Zeit mehr als 20% überwiegt oder müssen beide überwiegen?
3.) Ist es wichtig, dass ich während der Zeit 'Selbstständig + Anstellung' mit meinen Stunden in der Selbstständigkeit UNTER den Wochenstunden der Anstellung bleibe, um weiter über die Anstellung krankenversichert zu sein?
4.) Wird die Arbeitszeit in der Selbstständigkeit durchschnittlich berechnet? Ich habe viele Wochen, da arbeite ich 0-5 Std. an meiner Selbstständigkeit, nur einige Wochen hintereinander 12 oder 15, in einer Woche auch mal 17 Stunden. Gilt für die GKV der Durchschnitt oder die während des Jahres in einer Woche erreichte Höchstarbeitszeit?
5.) Bin ich sicher nebenberuflich selbstständig, sobald ich eine Teilzeitstelle habe, die über 21 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Woche läuft? Darf der Gewinn aus der Selbstständigkeit mein Einkommen aus der Anstellung dann überragen? Wenn ja, um wieviel bis ich mich selbst versichern muss?
Freue mich auf eure Einschätzung!
Danke, Sonnentau
Solange wie deine nebenbeuflich selbständige Tätigkeit nicht von überragender Wirtschaftlichen Bedeutung ist und allein deinen Lebensuterhalt bestreiten läßt, ist diese Tätigkeit in meinen Augen nicht von Beutung und im Vergleich zu deiner Anstellung von geringer Bedeutung. meiner Meinung nach. Aber vieleicht burteilt das hier jemand etwas anders.
Gruss.
Jochen
Gruss.
Jochen
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- Beiträge: 15
- Registriert: 03.12.2011, 12:00
Hallo Sonnentau,
bei der Beurteilung ob die versicherspflichtige Beschäftigung oder die Selbstständigkeit überwiegt, schaut man zuerst auf den Zeitaufwand.
Zumeist ist damit das Thema erledigt. Bei der Selbstständigkeit schaut man sich die durchschnittliche Arbeitszeit an. Deine Angaben sind maßgebend. Es wird niemals ein Mitarbeiter der Krankenkasse zu dir kommen und es kontrollieren.
Natürlich ist auch das Einkommen für die Beurteilung wichtig. Aber Du hast ja geschrieben, daß Du in Deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung gut das doppelt verdienen wirst.
Sollte Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit über den Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis kommen, wird man Dich wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied versichern. Ich bin da persönlich aber nicht ganz einverstanden, denn das Rundschreiben der Spitzenverbände gibt da keine klare Antwort (habe da aber seit vielen Jahren nicht mehr reingeschaut).
Sie zu, das Du im Beschäftigungsverhältnis mehr verdienst und Du hast kein Streß
bei der Beurteilung ob die versicherspflichtige Beschäftigung oder die Selbstständigkeit überwiegt, schaut man zuerst auf den Zeitaufwand.
Zumeist ist damit das Thema erledigt. Bei der Selbstständigkeit schaut man sich die durchschnittliche Arbeitszeit an. Deine Angaben sind maßgebend. Es wird niemals ein Mitarbeiter der Krankenkasse zu dir kommen und es kontrollieren.
Natürlich ist auch das Einkommen für die Beurteilung wichtig. Aber Du hast ja geschrieben, daß Du in Deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung gut das doppelt verdienen wirst.
Sollte Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit über den Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis kommen, wird man Dich wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied versichern. Ich bin da persönlich aber nicht ganz einverstanden, denn das Rundschreiben der Spitzenverbände gibt da keine klare Antwort (habe da aber seit vielen Jahren nicht mehr reingeschaut).
Sie zu, das Du im Beschäftigungsverhältnis mehr verdienst und Du hast kein Streß
Danke GKV-Fachmann & CiceroOWL für eure Antworten und Einschätzung.
Zur Bestimmung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Selbstständigkeit: Ich habe dort keine regelmäßige Wochenarbeitszeit.
[b]Gebe ich bei der Krankenkasse die jährlich durchschnittliche Arbeitszeit an[/b] (Arbeitszeit aller 52 Wochen zusammen gerechnet und durch 52 geteilt) [b]oder die höchste, die ich im Laufe des Jahres in einer Woche gearbeitet habe? [/b]
Gibt es dazu vielleicht eine offizielle Richtlinie, nach der ich mich richten kann? (Habe 'Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbsständigen Erwerbstätigkeit' - GKV Spitzenverband vom 3.12.2010 durchgelesen und dort dazu keine konkrete Hilfe gefunden.)
Lieben Gruß
Sonnentau
Zur Bestimmung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Selbstständigkeit: Ich habe dort keine regelmäßige Wochenarbeitszeit.
[b]Gebe ich bei der Krankenkasse die jährlich durchschnittliche Arbeitszeit an[/b] (Arbeitszeit aller 52 Wochen zusammen gerechnet und durch 52 geteilt) [b]oder die höchste, die ich im Laufe des Jahres in einer Woche gearbeitet habe? [/b]
Gibt es dazu vielleicht eine offizielle Richtlinie, nach der ich mich richten kann? (Habe 'Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbsständigen Erwerbstätigkeit' - GKV Spitzenverband vom 3.12.2010 durchgelesen und dort dazu keine konkrete Hilfe gefunden.)
Lieben Gruß
Sonnentau
Hallo Jochen, danke für dein Reply.
Ich kann definitv nicht von meiner Selbstständigkeit leben. (Ist aber immer noch mein Ziel.) Du würdest mich also nebenberuflich selbstständig einordnen, weil der wirtschaftliche Teil überwiegt. Die Frage ist, ob das generell so gehandhabt wird oder ob ich zur Sicherheit bei den Stunden der Selbstständigkeit darauf achten sollte, unter den 12 Stunden zu sein, um nicht doch von einem anderen Entscheider anders eingeordnet zu werden? (20% darunter wären 10 Stunden. Das IST der Fall, wenn ich den Jahresdurchschnitt berechne, nicht aber, wenn ich den einmal im Jahr erreichten höchsten Wert ansetze.)
Ich habe irgendwo gelesen, dass man aufgrund der höheren Stundenanzahl in der Selbstständigkeit davon ausgeht, dass sie überwiegt (=Hauptberuf), auch wenn sie nicht zum Leben reicht. Das genau ist der Punkt, der mich verunsichert hat.
============Info==================================
Hier Zitate aus den o.g. Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes, auf die ich mich in meinen Überlegungen beziehe. Dort heißt es zunächst unter
"2.3 HAUPTBERUFLICHKEIT
Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung UND dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt, (...)."
(UND habe ich groß geschrieben)
==> Also ich erfülle die wirtschaftliche Bedeutung, aber nicht die zeitliche Bedeutung (es sei denn, ich nehme einen Jahresdurchschnitt an Wochenstunden, dann könnte ich unter den 12 Std. liegen). Deswegen meine Frage, wie die Wochenarbeitszeit der Selbstständigen definiert ist.
In diesem Schriftstück heißt es weiter unten aber auch:
"Vom zeitlichen Aufwand her ist eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt wird. ... Eine mehr als halbtags ausgeübte selbsständige Tätigkeit ist - ... - anzunehmen, wenn der Zeitaufwand mehr als 20 Stunden wöchtenlich beträgt. Bei einem Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ist die Annahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden."
==> Sie liegt unter 20 Std. und ich bestreite damit nicht meinen Lebensunterhalt. ==> Demnach ist die Selbstständigkeit also nicht hauptberuflich. So ist es während meiner Familienversicherungszeit. Kommt aber eine angestellte Erwerbstätigkeit hinzu, wird es kompliziert. Dazu steht dort (!):
"3. ABGRENZUNG der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
3.1 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit"
Dort heißt es: "Wenn es gilt, die selbstständige Erwerbstätigkeit gegen eine oder mehrere abhängige Beschäftigungen abzuwägen, ist darauf abzustellen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung UND dem zeitlichen Umfang her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt."
==> Hier wieder der Knackpunkt: Wirtschaftlich überwiegt die Selbstständigkeit nicht, zeitlich schon.
Es wird desweiteren darauf hingewiesen, dass eine Prüfung nicht schematisch, sondern in der Gesamtschau vorzunehmen sei, gerade wenn es Unklarheiten gibt. (==> Heißt das für mich, nur die Krankenkasse entscheidet? Ich habe Angst, dort konkret nachzufragen, will keine schlafenden Hunde wecken.)
Im Schreiben werden dann Kriterien aufgeführt, wonach sicher abgegrenzt werden kann:
Hauptberuf Arbeitnehmer, wenn sie
* Vollzeit arbeiten
* mehr als 20 Wochenstunden + ein monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdienen
Liegen die Werte darunter, müsse davon ausgegangen werden, dass Hauptberuf die Selbstständigkeit ist. Ist die Bestimmung eindeutig so nicht möglich, dann wird nach Einzelfall entschieden (und in dem Bereich bewege ich mich und deswegen poste ich hier).
Konkret ist die Anweisung:
"... ist nach Vergleich der Kriterien wirtschaftliche Bedeutung und zeitlicher Aufwand der jeweiligen Erwerbstätigkeiten festzustellen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit deutlich überwiegt. ... Wann von einem 'deutlichen Überwiegen' auszugehen ist, hat die Rechtsprechung bislang nicht konkret beantwortet. Übersteigt die selbstständige Tätigkeit sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten um jeweils mindestens 20 v.H. kann von einem deutlichen Überwiegen ausgegangen werden; der vorgenannte Prozentsatz ist allerdings kein starrer Wert, sondern dient der Orientierung."
Da stehe ich mit meinem Laienwissen und großen Fragezeichen über mir.
Wonach soll ich mich richten? Worauf soll ich achten?
Deswegen noch mal meine wichtigsten offenen Fragef:
a.) Berechnung Wochenarbeitzeit Selbstständigkeit: Gilt für die GKV der Durchschnitt oder die während des Jahres in einer Woche erreichte Höchstarbeitszeit? Ich habe viele Wochen, da arbeite ich 0-5 Std. an meiner Selbstständigkeit, nur einige Wochen hintereinander 12 oder 15, in einer Woche auch mal 17 Stunden.
b.) Bin ich sicher nebenberuflich selbstständig, sobald ich eine Teilzeitstelle habe, die über 21 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Woche läuft? Um wieviel darf der Gewinn aus meiner Selbstständigkeit dann mein Einkommen aus der Anstellung überragen, bis ich mich selbst versichern muss?
Fragezeichen über Fragezeichen
von Sonnentau
Ich kann definitv nicht von meiner Selbstständigkeit leben. (Ist aber immer noch mein Ziel.) Du würdest mich also nebenberuflich selbstständig einordnen, weil der wirtschaftliche Teil überwiegt. Die Frage ist, ob das generell so gehandhabt wird oder ob ich zur Sicherheit bei den Stunden der Selbstständigkeit darauf achten sollte, unter den 12 Stunden zu sein, um nicht doch von einem anderen Entscheider anders eingeordnet zu werden? (20% darunter wären 10 Stunden. Das IST der Fall, wenn ich den Jahresdurchschnitt berechne, nicht aber, wenn ich den einmal im Jahr erreichten höchsten Wert ansetze.)
Ich habe irgendwo gelesen, dass man aufgrund der höheren Stundenanzahl in der Selbstständigkeit davon ausgeht, dass sie überwiegt (=Hauptberuf), auch wenn sie nicht zum Leben reicht. Das genau ist der Punkt, der mich verunsichert hat.
============Info==================================
Hier Zitate aus den o.g. Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes, auf die ich mich in meinen Überlegungen beziehe. Dort heißt es zunächst unter
"2.3 HAUPTBERUFLICHKEIT
Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung UND dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt, (...)."
(UND habe ich groß geschrieben)
==> Also ich erfülle die wirtschaftliche Bedeutung, aber nicht die zeitliche Bedeutung (es sei denn, ich nehme einen Jahresdurchschnitt an Wochenstunden, dann könnte ich unter den 12 Std. liegen). Deswegen meine Frage, wie die Wochenarbeitszeit der Selbstständigen definiert ist.
In diesem Schriftstück heißt es weiter unten aber auch:
"Vom zeitlichen Aufwand her ist eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt wird. ... Eine mehr als halbtags ausgeübte selbsständige Tätigkeit ist - ... - anzunehmen, wenn der Zeitaufwand mehr als 20 Stunden wöchtenlich beträgt. Bei einem Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ist die Annahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden."
==> Sie liegt unter 20 Std. und ich bestreite damit nicht meinen Lebensunterhalt. ==> Demnach ist die Selbstständigkeit also nicht hauptberuflich. So ist es während meiner Familienversicherungszeit. Kommt aber eine angestellte Erwerbstätigkeit hinzu, wird es kompliziert. Dazu steht dort (!):
"3. ABGRENZUNG der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
3.1 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit"
Dort heißt es: "Wenn es gilt, die selbstständige Erwerbstätigkeit gegen eine oder mehrere abhängige Beschäftigungen abzuwägen, ist darauf abzustellen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung UND dem zeitlichen Umfang her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt."
==> Hier wieder der Knackpunkt: Wirtschaftlich überwiegt die Selbstständigkeit nicht, zeitlich schon.
Es wird desweiteren darauf hingewiesen, dass eine Prüfung nicht schematisch, sondern in der Gesamtschau vorzunehmen sei, gerade wenn es Unklarheiten gibt. (==> Heißt das für mich, nur die Krankenkasse entscheidet? Ich habe Angst, dort konkret nachzufragen, will keine schlafenden Hunde wecken.)
Im Schreiben werden dann Kriterien aufgeführt, wonach sicher abgegrenzt werden kann:
Hauptberuf Arbeitnehmer, wenn sie
* Vollzeit arbeiten
* mehr als 20 Wochenstunden + ein monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdienen
Liegen die Werte darunter, müsse davon ausgegangen werden, dass Hauptberuf die Selbstständigkeit ist. Ist die Bestimmung eindeutig so nicht möglich, dann wird nach Einzelfall entschieden (und in dem Bereich bewege ich mich und deswegen poste ich hier).
Konkret ist die Anweisung:
"... ist nach Vergleich der Kriterien wirtschaftliche Bedeutung und zeitlicher Aufwand der jeweiligen Erwerbstätigkeiten festzustellen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit deutlich überwiegt. ... Wann von einem 'deutlichen Überwiegen' auszugehen ist, hat die Rechtsprechung bislang nicht konkret beantwortet. Übersteigt die selbstständige Tätigkeit sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten um jeweils mindestens 20 v.H. kann von einem deutlichen Überwiegen ausgegangen werden; der vorgenannte Prozentsatz ist allerdings kein starrer Wert, sondern dient der Orientierung."
Da stehe ich mit meinem Laienwissen und großen Fragezeichen über mir.
Wonach soll ich mich richten? Worauf soll ich achten?
Deswegen noch mal meine wichtigsten offenen Fragef:
a.) Berechnung Wochenarbeitzeit Selbstständigkeit: Gilt für die GKV der Durchschnitt oder die während des Jahres in einer Woche erreichte Höchstarbeitszeit? Ich habe viele Wochen, da arbeite ich 0-5 Std. an meiner Selbstständigkeit, nur einige Wochen hintereinander 12 oder 15, in einer Woche auch mal 17 Stunden.
b.) Bin ich sicher nebenberuflich selbstständig, sobald ich eine Teilzeitstelle habe, die über 21 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Woche läuft? Um wieviel darf der Gewinn aus meiner Selbstständigkeit dann mein Einkommen aus der Anstellung überragen, bis ich mich selbst versichern muss?
Fragezeichen über Fragezeichen
von Sonnentau
Antwort Berechnung schwankende Wochenarbeitszeit
Hallo,
für alle, die es interessiert: Ich habe inzwischen eine Antwort - zumindest auf die Wochenarbeitzeit bezogen.
Lt. meiner Krankenversicherung rechnet man bei schwankenden Wochenarbeitszeiten in der Selbstständigkeit den jährlichen Durchschnitt aus.
So einfach kann die Welt sein!
Herzlich,
Sonnentau
für alle, die es interessiert: Ich habe inzwischen eine Antwort - zumindest auf die Wochenarbeitzeit bezogen.
Lt. meiner Krankenversicherung rechnet man bei schwankenden Wochenarbeitszeiten in der Selbstständigkeit den jährlichen Durchschnitt aus.
So einfach kann die Welt sein!
Herzlich,
Sonnentau