Hallo,
habe heute den 1.Auszahlungsschein eingereicht, nach der Erstbescheinigung und Erhalt des Krankengeldbescheides.
Feststellung der Arbeitsunfähiggkeit am 17.12.2012, Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 18.12.2012, mein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2012, Lohnfortzahlung wurde bereits geleistet.
Nun hat die Ärztin da noch zwei weitere Diagnosen notiert, ebenfalls psychischer Natur und entnommen aus dem Klinikentlassungsbericht von September 2012, den ich ihr in Kopie gegeben habe. Die beiden weiteren Diagnosen erscheinen erstmalig im Zusammenhang mit AU und Krankengeldbeantragung.
Sie stehen in Verbindung mit der ersten Diagnose, für die Lohnfortzahlung geleistet wurde.
Könnte das irgendwie Probleme geben, so dass sich die Kasse nochmal an meinen Ex-Arbeitgeber wendet bzgl. Lohnfortzahlung oder ist der Arbeitgeber raus aus der Nummer?
Kann ich sicher sein, dass ich erstmal mein Krankengeld überwiesen kriege?
Bin finanziell total am Ende.
Bei Feststellung der AU bestand das Arbeitsverhältnis, wie gesagt, noch (s.o.)
Danke.
Zwei neue Diagnosen auf 1.Auszahlungsschein - Problem?
Moderator: Czauderna
Hallo,
ob du sicher sein kannst, das kann ich nicht bestätigen - was allerdings klar ist - die beiden neuen Diagnosen haben keinen Einfluss auf den Anspruch als solches -
du schreibst, dass es sich um Diagnosen handelt, die mit der Ursprungserkrankung im zusammenhang stehen - dann ist es eh klar - im anderen Fall handelt es sich eben um hinzugetretene Erkrankungen - auch egal - wichtig ist die lücklose und nahtlose Bescheinigung der AU.
Gruss
Czauderna
ob du sicher sein kannst, das kann ich nicht bestätigen - was allerdings klar ist - die beiden neuen Diagnosen haben keinen Einfluss auf den Anspruch als solches -
du schreibst, dass es sich um Diagnosen handelt, die mit der Ursprungserkrankung im zusammenhang stehen - dann ist es eh klar - im anderen Fall handelt es sich eben um hinzugetretene Erkrankungen - auch egal - wichtig ist die lücklose und nahtlose Bescheinigung der AU.
Gruss
Czauderna