"Zwang" zum Widerspruch gegen Reha-Ablehnung?

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Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.12.2012, 18:43

wammerl hat geschrieben:... dann diese unterschwelligen Andeutungen noch zu ertragen und "nett" zu kommentieren, die nichts anderes sagen sollen, als dass man womöglich auf der faulen Haut "das Sozialsystem" ausnutzen wolle.

Das ist keine "Meinung". Das ist unnützes Stänkern und respektlos.
Und daher denke ich, kann ich weiteres auch "höflich" ablehnen.
Genau dieses unnütze Stänkern und deine unterschwelligen Andeutungen habe ich bereits im ersten Satz deines Beitrags wahrgenommen:
wammerl hat geschrieben: ein (angebl.) vorliegendes Gutachten des MdK über eine Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass deine Kasse bisher SEHR geduldig. war. Entweder zusammen mit dem MDK oder einfach, indem der MDK bis dahin nicht eingeschaltet wurde.

Ich persönlich fände es nicht soooo abwegig, wenn es demnächst zur Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt käme. Dieses "angebliche" Gutachten des MDK muss ja eine Grundlage haben, und als Grundlage vermute ich Berichte deines behandelnden Arztes. Wenn er nun der Meinung ist, es sei ja alles nicht so schlimm und mit ambulanter Behandlung in den Griff zu bekommen, stellt sich für mich natürlich die Frage, ob du dich nicht wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und die ambulante Behandlung vor Ort in Anspruch nehmen kannst. Und genau diese Frage würde ich dem MDK stellen.

In meinem Kopfkino läuft gerade der Fall der Dame ab, deren Antrag auf Mutter-Kind-Kur abgelehnt wurde und die im Widerspruch beim MDK eine so überzeugende Vorstellung ablieferte, dass dieser eine Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellte. Was ihr natürlich auch nicht gefiel. Aber eine Krankenkasse ist kein Wünscheerfüllerverein zur Vermeidung einer evtl. eintretenden Altersarmut, sondern sie hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe
die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
§ 1 SGB V

wammerl
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Beitrag von wammerl » 26.12.2012, 19:35

Danke für deine Einschätzung und Info!

Da man mir ja trotz Anforderung den "Beweis" eines vorliegenden Gutachtens schuldig geblieben ist, heißt es für mich "angeblich".
Das hatte nun wirklich nichts mit stänkern zu tun, sondern war eine Tatsache.

Ich will dir nun gern ein paar erklärende Fakten dazu benennen:

Ein (oder auch "das") MDK-"Gutachten", welches ich jedoch aus dem Sommer vorliegen habe über meinen Arzt, beruht auf alten Befunden und Einschätzungen aus der Anfangszeit der Erkrankung, in der alles sehr schlimm ablief und sicher und logisch auch SO seitens der Ärzte beurteilt wurde.

Therapeutentermine wachsen leider nicht um die Ecke, besonders auf dem Lande und mit den zusätzlichen Belastungen eines kranken Kindes ist das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

Zur Überbrückung der Wartezeiten wegen Verschlimmerung sämtlicher Auswirkungen und Symptome wurde dann nach einer Weile in eine Tagesklinik überwiesen, die jedoch in einfach 60 km Entfernung liegt, was ohne PKW mit Öffis schon sehr schwierig war, aber da hilfreich und unterstützend, von mir auch so oft wie es nur ging wahr genommen wurde. Hierdurch bewegte sich endlich was in die richtige Richtung.
Nach längerer Zeit auf Therapeutenwartelisten kam dann auch endlich die Chance auf jemand in der Nähe, gut erreichbar und auch bereit, ziemlich Termin-dicht zu behandeln.

Leider gibt es keine Wunderheilungen von jetzt auf gleich, und bei bestimmten Erkrankungen und Belastungen ist der Weg in eine Genesung, oder etwas, dass beinahe so aussieht, auch mitunter langwierig.
NUN jedoch ist der Krankheitsverlauf recht hoffnungsvoll und meinerseits auch eine baldige Arbeitsaufnahme angestrebt - vorläufig wartet sogar noch der Minijob auf mich, den ich wegen der Erkrankung erstmal auf Eis legen musste.
Also wurde wirklich alles getan, um den Gesundheitszustand zu bessern und unterstützende ambulante Strukturen zu schaffen, sodass die Ärzte aufgrund der Entwicklung zu dem Schluß gekommen sind, dass JETZT eine Unterbrechung durch Reha und wieder von vorn anfangen eben NICHT angezeigt ist.

Dies ist eine ganz normale und erwünschte Entwicklung mit positiver Tendenz und sich mit seinen etwaigen restlichen Leistungseinschränkungen dem Arbeitsmarkt zu stellen und eben NICHT in eine Erwerbsunfähigkeit sprich Altersarmut zwangsweise zu münden und hiermit eher der Wunscherfüllung der Kasse zu entsprechen. ICH wünsche mir eigentlich eine baldige Genesung und auf eigenen Füßen stehen zu können. Legitim,oder?

Also scheint es mir - auch nach Aussage der Kasse auf meine Nachfrage, dass die Befundaktualität immer ca. 6 Monate verzögert bei ihnen ankommen - auch logisch, dass hier (MDK) wohl ein anderer Wissensstand vorliegt, als das, was meine Ärzte vor einigen Monaten noch als "bedenklich" einstuften, nun eben als "hoffnungsvoll" bewerten.

Mir als Betroffene erscheint dies als "positive Tendenz", wünschenswert nach langem Leiden - jedoch kann ich nicht in der Glaskugel lesen und einem fragenden SB der KK am Telefon weissagen, ob ich in 1 Woche oder 1 Monat wieder so stabil bin, dass ich allem gewachsen bin.
Das werden wohl meine Ärzte und Therapeuten mit entscheiden müssen.
Existenzielle Drohszenarien hier telefonisch aufzuziehen ist sicher dann auch kontraproduktiv, oder?

Daher meine Eingangsfrage, ob ein telefonisches Bedrängen seitens der KK so "koscher" ist - und insofern sehe ich in der Antwort von "Sportsfreund" die einzig logische Erklärung: also meiner Einschätzung nach wird hier vom SB versucht, irgendwas in die Wege zu leiten, was der Kasse Geld spart. Typischer Überehrgeiz mancher KG-Fallmanager
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.12.2012, 20:08

wammerl hat geschrieben: Daher meine Eingangsfrage, ob ein telefonisches Bedrängen seitens der KK so "koscher" ist - und insofern sehe ich in der Antwort von "Sportsfreund" die einzig logische Erklärung: also meiner Einschätzung nach wird hier vom SB versucht, irgendwas in die Wege zu leiten, was der Kasse Geld spart. Typischer Überehrgeiz mancher KG-Fallmanager
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Das sehe ich nach deinen Schilderungen etwas anders. Wenn der Kasse nur alte Befunde vorliegen und auch der Rehaantrag mit aktuellen Befunden nicht über die Kasse lief, musste der MDK ja eigentlich zu dem Schluss kommen, dass eine Reha dringend sei und die Kasse ohne anderslautende Informationen ebenfalls.

Ich glaube, du hast es mit deiner BKK in diesem Fall gut getroffen. Bei uns wäre schon früher eingegriffen worden und auf Befunde sechs Monate zu warten - da würde bei uns der MDK mal ein klärendes Gespräch mit dem Arzt führen. Glaub mir, ich kenne einige Spielchen, die manche Ärzte und Kunden gerne spielen und ich könnte mir vorstellen, dass der Kasse spätestens bei dem in dieser Form gestellten Rehaantrag ein ganzer Kronleuchter aufgegangen ist. Ich tippe auf eine demnächstige Verweisung - was für dich nach über einem Jahr Krankengeld ja nicht die schlechteste Lösung wäre, oder?

wammerl
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Beitrag von wammerl » 27.12.2012, 11:47

Hallo GerneKrankenVersichert.

Ja - bisher war ich auch die vielen Jahre, die ich schon dort bin sehr zufrieden. Nach der Übernahme durch eine größere Kasse wurde manches etwas anders. Ich habe viele Jahre gut einbezahlt und einigen Menschen "meine" Kasse empfohlen. Da ist es schade, wenn man plötzlich ein "Kostenfaktor" wird und sich die Kundenfreundlichkeit dreht...

Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht die Ärzte brauchten 1/2 Jahr für die Befunde, sondern eine SB der Kasse sagte mir, dass es einfach so lange brauchen würde, bis deren Daten auf den aktuellen Stand sind.

UND: Ich hatte bereits bei meiner Sache im Sommer die Kasse SELBST darauf aufmerksam gemacht, dass da schon etwas nach "ALTEN" MDK-Unterlagen entschieden wurde und sich die Dinge geändert hätten und auch aufgefordert, dies zu aktualisieren!
Habe selbst Ärzte und Klinik angerufen und gefragt, ob sie ihrerseits der KK alles aktuell geschickt hatten.
Dies wurde mir von allen Beteiligten versichert ... also keine Ahnung, warum z.B. nach bereits 3 Monaten Beginn der Behandlung in der Tagesklinik denen angebl. KEINE Unterlagen hierüber vorlagen.

Man kann mir nun wirklich nicht vorwerfen, ich (oder meine Ärzte) hätten irgendwas getrickst, gedreht oder verschleppt.
Wir waren alle hinterher!
Den Widerspruch hatte ich ja zunächst eingelegt und das "angebliche" Gutachten gefordert, um zu sehen, ob seit Juli da überhaupt was vorwärts gegangen und aktualisiert wurde.
Denn WENN dem so gewesen wäre, dann hätte sich die Aufforderung nach § 51 eigentl. (nach meiner Auffassung) erledigen müssen, da akutell eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eben nicht (mehr) gegeben ist.

Dinge können (sollten) sich ja auch bei guten Behandlungen und Mitwirkung des Patienten in Eigenverantwortlichkeit auch verbessern ...

Und nun möchte ich eigentlich auch nur "in Ruhe" weiter an einer Stabilisierung und Auflösung restlicher Schmerzzustände "arbeiten dürfen", um dann möglichst bald wieder Perspektiven zu haben. Daher werde ich mich ganz sicher NICHT durch "Verweisungen" oder Telefonate bedrängen lassen, denn dies führt, wie ich aktuell bemerke, wieder in den Teufelskreis zurück.
:cry:

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