Hallo,
bin neu hier und habe dringenden Info-Bedarf. Kurz der Sachverhalt: eine Mutter ist selbstständig und hat aufgrund immenser Kosten darauf verzichtet sich selber zu versichern bzw. ist aus der KV (Barmer)ausgeschieden (ich weiß...es ist wirklich fahrlässig, doch nun leder so geschehen). Nun wurde meine Mutter vom Arzt aufgrund sehr ernsten Herzprobleme in ein KRKH eingewiesen. Die Arztrechnung haben wir Kinder privat gezahlt. Wie ist es nun mit der KRKH Rechnung, gibt es von irgendeiner Stelle evt einen Zuschuss für solche Fälle (nicht versichert) zur Rechnung? Ich weiß, das soetwas in der Schweiz und auch in Italien existiert. Danke für Eure Informationen und ich hoffe hier Hilfe zu finden. Gruß Sally
Zuschuss zum Krankenhausaufenthalt, wenn nicht KV
Moderator: Czauderna
Hallo Sally,
ich rühre jetzt nicht in der Wunde....! Allerdings besteht in Deutschland seit geraumer Zeit die Verpflichtung, dass sich jeder versichern muss (privat oder gesetzlich)!! Eben mit dieser Regelung soll genau diese Situation vermieden werde, dass Menschen unversichert sind und plötzlich doch erhebliche Leistungen benötigen.
Soweit ich das verstanden habe, war die letzte Versicherung die Barmer ?!
Oder gab es danach noch eine private KV? Bitte wendet Euch umgehend an die letzte Kasse. Ihr werdet zwar dann rückwirkend Beiträge zu entrichten haben - und das wird nicht wenig sein - aber zumindest könnt ihr den Versicherungsschutz wieder herstellen. Und ich würde Euch empfehlen die Karten, sprich die Krankenhausrechnung gleich mit auf den Tisch zu packen. Es kann durchaus sein, dass die Kasse auch dann nicht die Gesamtrechnung übernimmt, sondern lediglich das, was als Kassenleistung übernommen worden wäre....
Andere Stellen werden sich an den entstandenen Kosten wohl eher nicht beteiligen. Insoweit kann man die Sozialsysteme der unterschiedlichen Länder auch nicht vergleichen. Ggf. könnt Ihr ja beim zuständigen Sozialhilfeträger nachfragen....
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein....Viel Erfolg!
ich rühre jetzt nicht in der Wunde....! Allerdings besteht in Deutschland seit geraumer Zeit die Verpflichtung, dass sich jeder versichern muss (privat oder gesetzlich)!! Eben mit dieser Regelung soll genau diese Situation vermieden werde, dass Menschen unversichert sind und plötzlich doch erhebliche Leistungen benötigen.
Soweit ich das verstanden habe, war die letzte Versicherung die Barmer ?!
Oder gab es danach noch eine private KV? Bitte wendet Euch umgehend an die letzte Kasse. Ihr werdet zwar dann rückwirkend Beiträge zu entrichten haben - und das wird nicht wenig sein - aber zumindest könnt ihr den Versicherungsschutz wieder herstellen. Und ich würde Euch empfehlen die Karten, sprich die Krankenhausrechnung gleich mit auf den Tisch zu packen. Es kann durchaus sein, dass die Kasse auch dann nicht die Gesamtrechnung übernimmt, sondern lediglich das, was als Kassenleistung übernommen worden wäre....
Andere Stellen werden sich an den entstandenen Kosten wohl eher nicht beteiligen. Insoweit kann man die Sozialsysteme der unterschiedlichen Länder auch nicht vergleichen. Ggf. könnt Ihr ja beim zuständigen Sozialhilfeträger nachfragen....
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein....Viel Erfolg!