Hallo Zusammen,
habe heute einen Brief von meinem Arbeutgeber erhalten in dem steht das ich laut §22 TV-L gegebenenfalls einen Anspruch auf Zuschuss zum Krankengeld habe.
Was heißt das denn genau ?
Bekomme ich die Differenz zu meinem Gehalt dann gezahlt ?
Zuschuss zum Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Zuschuss zum Krankengeld
Hallo,
ja, das sieht § 22 TV-L vor: http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_22
Der Zuschuss ist aber zeitlich befristet und wird auch nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt.
Gruß
RHW
ja, das sieht § 22 TV-L vor: http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_22
Der Zuschuss ist aber zeitlich befristet und wird auch nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt.
Gruß
RHW
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Re: Zuschuss zum Krankengeld
Also das heißt wenn jemand als Beispiel 1.500,- Euro verdient hat und 1.200,- Euro Krankengeld bekommt dann erhält dieser von seinem Arbeitgeber als Zuschuss 300,- Euro ?
Re: Zuschuss zum Krankengeld
Ja, genau. Der Arbeitgeber benötigt aber eine Info über die Höhe des Netto-Krankengeldes.