Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. Krankengeld, welche ich mir nicht selbst recherchieren konnte, und wo es auch einen sehr blöden Eindruck macht, wenn ich meine Krankenkasse selbst frage. Es gibt ja eine bestimmte Blockfrist, nach der man kein Krankengeld mehr erhält. Soweit mir bekannt ist zahlt die Krankenkasse ja "nur" 78 Wochen von 3 Jahren wegen der selben Erkrankung.
Ich habe nun im Jahr 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von ca. Anfang April bis Ende Januar 2021. (= 10 Monate)
Darin enthalten waren natürlich auch die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie 5 Wochen Reha und etwas über 4 Wochen Wiedereinglieferung.
Nach jetzt also fast 1,5 Jahren ohne Krankmeldung aus dieser Diagnose heraus geht es aber langsam wieder sehr steil darauf zu, dass es mich bald wieder erwischt. Nun stellt sich mir die Frage schon länger, was wäre wenn ich innerhalb der Blockfrist erneut erkranke, die Zahlung aber über das ende der Blockfrist weitergeht?
Also angenommen ich habe von 01.04.19 Krankengeld erhalten und am 01.04.2022 läuft die Blockfrist aus, ich erhalte aber noch Krankengeld... geht dann die Krankengeldzahlung weiter? Oder zählt die Krankheit dann noch als Teil der alten Blockfrist und die Krankenkasse weigert sich weiter zu zahlen und verweist ans Arbeitsamt?
Wie ist das dann überhaupt, erhält vom Arbeitsamt dann ein Jahr ALG1 (Was ja auch nochmal weniger ist als Krankengeld) und danach gibts dann Hartz4? Wie berechnet sich das ALG? Vom letzten verdienten Lohn, oder aus der Zeit des Krankengeldes, was ja die Summe nochmal weiter senken würde?
Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir Info geben kann, man will ja wissen wodran man ist, im Fall der Fälle... da hängt ja doch was dran.
Vielen Dank!
Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Moderator: Czauderna
Re: Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Hallo,
Ich habe nun im Jahr 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von ca. Anfang April bis Ende Januar 2021. (= 10 Monate)
Darin enthalten waren natürlich auch die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie 5 Wochen Reha und etwas über 4 Wochen Wiedereinglieferung.
Nehmen wir der Einfachheit wegen mal den 01.04.2020 als Beginn der Arbeitsunfähigkeit und gehen davon aus, dass auch an diesem Tag die Blockfrist begann, es also keine anrechenbaren Vorerkrankungen gab.
Dann endet die Blockfrist am 31.03.2023.
Anrechenbar sind, wenn wir den 31.01.2021 als Ende der Arbeitsunfähigkeit nehmen, 306 von 546 Tagen, blieben demnach 240 übrig.
Nehmen wir weiter an, dass am 01.08.2021 erneut Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung eintreten würde, dann wären demnach noch 240 Tage übrig und das wäre dann der 28.03.2022 als Ende des Krankengeldes bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit.
Erst dann käme auch das Arbeitsamt ins Spiel.
Gruss
Czauderna
Ich habe nun im Jahr 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von ca. Anfang April bis Ende Januar 2021. (= 10 Monate)
Darin enthalten waren natürlich auch die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie 5 Wochen Reha und etwas über 4 Wochen Wiedereinglieferung.
Nehmen wir der Einfachheit wegen mal den 01.04.2020 als Beginn der Arbeitsunfähigkeit und gehen davon aus, dass auch an diesem Tag die Blockfrist begann, es also keine anrechenbaren Vorerkrankungen gab.
Dann endet die Blockfrist am 31.03.2023.
Anrechenbar sind, wenn wir den 31.01.2021 als Ende der Arbeitsunfähigkeit nehmen, 306 von 546 Tagen, blieben demnach 240 übrig.
Nehmen wir weiter an, dass am 01.08.2021 erneut Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung eintreten würde, dann wären demnach noch 240 Tage übrig und das wäre dann der 28.03.2022 als Ende des Krankengeldes bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit.
Erst dann käme auch das Arbeitsamt ins Spiel.
Gruss
Czauderna
Re: Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Fehler meinerseits, die AU ging von 04.2019 bis 01.2020... Daher kommen wir denke ich schon langsam in einen Bereich wo die Blockfrist endet, wenn die AU-Zahlung eingestellt wird. Es dürfte jedenfalls relativ knapp sein nach meiner Rechnung.
Nur was dann? Wenn ich noch aus fortlaufender Krankengeldzahlung aus Blockfrist 1 rausgehe in Blockfrist 2 quasi, gibt es dann von vorne bis zu 78 Monate im Fall der Fälle, falls es sein muss?
Ich bin auch nicht schon wieder AU, ich rechne nur halt damit dass es über kurz oder lang wieder zu einer AU kommt obwohl ich versuche es nach kräften zu verhindern.
Danke schonmal für die Antwort!
Nur was dann? Wenn ich noch aus fortlaufender Krankengeldzahlung aus Blockfrist 1 rausgehe in Blockfrist 2 quasi, gibt es dann von vorne bis zu 78 Monate im Fall der Fälle, falls es sein muss?
Ich bin auch nicht schon wieder AU, ich rechne nur halt damit dass es über kurz oder lang wieder zu einer AU kommt obwohl ich versuche es nach kräften zu verhindern.
Danke schonmal für die Antwort!
Re: Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Hallo,
Nur was dann? Wenn ich noch aus fortlaufender Krankengeldzahlung aus Blockfrist 1 rausgehe in Blockfrist 2 quasi, gibt es dann von vorne bis zu 78 Monate im Fall der Fälle, falls es sein muss?
Wenn das Leistungsende, also die 546 Tage insgesamt während der laufenden Blockfrist nicht erreicht wird, dann schließt sich eine weitere Blockfrist an, mit einem neuen Anspruch von 546 Tagen.
Gruss
Czauderna
Nur was dann? Wenn ich noch aus fortlaufender Krankengeldzahlung aus Blockfrist 1 rausgehe in Blockfrist 2 quasi, gibt es dann von vorne bis zu 78 Monate im Fall der Fälle, falls es sein muss?
Wenn das Leistungsende, also die 546 Tage insgesamt während der laufenden Blockfrist nicht erreicht wird, dann schließt sich eine weitere Blockfrist an, mit einem neuen Anspruch von 546 Tagen.
Gruss
Czauderna
Re: Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Super, ich bedanke mich für die Antwort. Jetzt hoffe ich mal dass das Wissen gar nicht nötig sein wird.