Zahlungsunwillige Vaillant BKK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Kaiser10247
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Beitrag von Kaiser10247 » 11.08.2011, 15:14

Update 11.08.11

1. Die Stundungs- und Teilzahlungsvereinbarung wird abgeschlossen.
2. Die Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt.
3. Das Leistungsruhen erlischt ab dem Tag der Vereinbarung.
4. Die laufenden Beiträge i.H.v. monatlich. xxx werden fällig.
5. Der Krankengeldanspruch i.H.v. monatlich xxxx lebt auf.
6. Die Monatlichen Kosten ( Beitrag und Rate ) xxx werden mit dem Krankengeldanspruch xxx verrechnet.

Dieser Deal hat zur Folge das die Differenz aus Kosten und Anspruch vermutlich ausgezahlt wird.

Leider wird die Vaillant das Leistungsruhen nicht rückwirkend aufheben so das ich zwar die Beiträge rückwirkend zahlen muss jedoch der Anspruch erst nach erfolgter Vereinbarung fortlaufend auflebt.

Jetzt muss geklärt werden:
- Ist der Beitragsrückstand und dessen Höhe berechtigt
- Ist das Leistungsruhen berechtigt
- Wurde der Krankengeldanspruch in korrekter Höhe berechnet
- Wurde der Beitragssatz korrekt berechnet und ist jener berechtigt.
- Muss die Kasse das KG rückwirkend leisten

Hat dazu jemand eine Idee ?

Gruß aus Berlin

Kaiser10247
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Beitrag von Kaiser10247 » 15.02.2012, 20:03

Update 15.02.2012 :

Der Gang zum Anwalt hat sich gelohnt !

- Die Kasse hat sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen.
- Die Kasse musste mir Rückwirkend das Krankengeld auszahlen.
- Die Kasse leistet nun problemfrei und ich kann in Ruhe gesund werden.

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