Hallo,
bin seit 1.12.2016 arbeitslos, zuvor privat krankenversichert, jetzt über die Arbeitsagentur in der GKV.
War in 2015 ca. 10 Monate arbeitsunfähig und habe Krankengeld von der PKV bezogen. Nun meine Frage: sollte ich nun als GKV-Versicherter erneut erkranken, werden die Zeiten des KG-Bezuges aus der PKV dann in der GKV angerechnet? Oder entsteht ein neuer Anspruch von 78 Wochen, da Systemwechsel?
Gruß
webfox
Zahlung KG bei Wechsel von GKV in PKV
Moderator: Czauderna
Re: Zahlung KG bei Wechsel von GKV in PKV
Hallo,webfox hat geschrieben:Hallo,
bin seit 1.12.2016 arbeitslos, zuvor privat krankenversichert, jetzt über die Arbeitsagentur in der GKV.
War in 2015 ca. 10 Monate arbeitsunfähig und habe Krankengeld von der PKV bezogen. Nun meine Frage: sollte ich nun als GKV-Versicherter erneut erkranken, werden die Zeiten des KG-Bezuges aus der PKV dann in der GKV angerechnet? Oder entsteht ein neuer Anspruch von 78 Wochen, da Systemwechsel?
Gruß
webfox
nein, werden sie nicht, da das Krankentagegeld der PKV nicht mit dem Krankengeldanspruch in der GKV verglichen werden kann.
Gruss
Czauderna