Wird Krankengeld nur für Werktage gezahlt? Berechnungsfrage!

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Moderator: Czauderna

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Miep
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Wird Krankengeld nur für Werktage gezahlt? Berechnungsfrage!

Beitrag von Miep » 19.03.2013, 07:22

Hallo,

ich bin immer verwundert über die Höhe des Krankengeldes, welches mir überwiesen wird und im Zusammenhang damit den Zeitraum, der im Überweisungsbetreff genannt ist, aber habe bisher nicht weiter nachgefragt. Dachte, das habe so seine Richtigkeit.

Nun aber doch mal an die Experten:

Hier ein Bsp.:

Arzttermin und Auszahlungsschein ausfüllen lassen am: 16.01.2013

Arzttermin und Auszahlungsschein ausfüllen lassen am: 18.02.2013

Auf dem Konto steht dann das:

(Name der Krankenkasse)
LEISTUNG 17.01.13 -15.02.13

Wieso bis 15.02.2013, nicht bis 18.02.2013?

Weil der 18.02.2013 ein Montag ist?

Habe noch nie gehört, dass beim Krankengeld nur Werktage zählen.

Ist das so richtig?

Wo ist mein Denkfehler?

Um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, möchte ich immer für 1 Monat (= 30 Tage) Krankengeld beziehen, aber ich komme nie auf die selbe Summe.

Wie kann ich das in Zukunft sicherstellen?

Hab den nächsten Arzttermin, an dem ich einen Auszahlungsschein ausfüllen lassen, nun bewusst mal auf den 22.04.2013 gesetzt.

Mein Krankengeld beträgt 24,88 € netto/Tag.

Danke.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.03.2013, 09:02

Hallo,
im Normalfall wird das Krankengeld immer bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem der Arzt den Schein unterschrieben hat und die AU. auch mindestens bis zu diesem Tag auf dem Schein attestiert hat. Bei deinem Fall war es so, dass auf den Schein vom 16.1. auch bis zum 16.1. bezahlt wurde.
Warum auf den 2. Schein nicht bis zum 18.2. bezahlt wurde, dass kann dir nur die KJasse selbst sagen -von hier aus können wir den Grund leider nicht feststellen.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 19.03.2013, 09:20

Danke für Deine Antwort.

Also am davorliegenden Wochenende darf es also nicht liegen...

Hat das was damit zu tun, wenn der Arzt auf dem Auszahlungsschein angibt "AU bis auf weiteres, mind. bis (da steht bei mir dann der nächste Arzttermin)

Aber auch die Berechnung irritiert mich.

Überwiesen wurde für den Zeitraum 706,73 €.

24,88 € x 30 Tage ergibt bei mir aber 746,40 €.

Gibt es dafür eine logische Erklärung?

LG.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.03.2013, 09:49

Hallo,
nein, die überwiesene Summe passt nicht zum Nettokrankengeld, das stimmt
und auch die Angaben auf dem Auszahlschein begründen nicht diesen "Minderbetrag", also, direkt mit der Kasse klären, was da los war.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.03.2013, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.03.2013, 20:42

Hallo,

das Krankengeld wird -so weit ich weiß- von allen Kassen immer nur für einen zurückliegenden Zeitraum.

Am Tag der Ausstellung kann der Arzt definitiv bescheinigen, dass für den zurückliegenden Zeitraum Arbeitsunfähigkeit bestand. Für die Zukunft kann er nur eine Schätzung abgeben. Außer bei der letzten Zahlung (vor Arbeitsunfähigkeit) wird nicht in die Zukunft bezahlt.
Ich kann mir das nur so erklären, dass das Datum vielleicht unleserlich war.

Krankengeld wird immer für Kalendertage gezahlt. Im ersten Monat die tatsählichen Tage, danach jeder ganze Monat mit 30 Tagen.
Hast Du bei Deiner Überweisung / Nachrechnung den Januar mit 31 Tagen angesetzt? Ist das die Differenz?

Also ich kenne das aus der Praxis nicht, dass man bis Montag zahlt, wenn der Schein am Freitag ausgestellt wurde.

LG, Fee

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