Hallo, aktuell geht es seit halben Jahr um mein kk Bezug und mein Fall ist bei einer Sozialberatungsstelle mit Vollmacht. Die Krankenkasse hat jetzt Druck bekommen und meinte es wird Gutachterlich geprüft ob ich Anspruch auf KK habe und es wird rasch entschieden... laut Rechtsberatung und Anwälte stehen die Karten an meiner Seite da die Blockfirst vom letzten kk Bezug eingehalten wurde und auch sonst alles passt.
JEDOCH war ich bis 12.2 krankgeschrieben und es ist mir jetzt erst aufgefallen dass ich vergessen habe mich weiter ohne Unterbrechung kranksdhreiben zu lassen. Meine Frau liegt im KH und ich habe es einfach vergessen! Kann ja passieren diese Woche war alles stressig und ich war nächtelang bei meiner Frau im KH!
Wenn ich jetzt Montag am 19.2 mich rückwirkend Krankschreiben lasse 2 Tage dann geht's halt nur vom Samstag 17.2 aus oder ?
Oder könnte ich mich ausnahmsweise beim Arzt wenn ich am 19.2 zu ihm gehe rückwirkend vom 13.2 aus Krankschreiben lassen?
Falls nicht, wie ist es es mit dem Krankengeld wenn ich mich vom Samstag 17.2 aus weiter mit der selben Krankheit Krankschreiben lasse, was ist mit den Tagen vom Dienstag 13.2 - Freitag 16.2?
Werden diese dann einfach nicht bezahlt? Bitte um Hilfe ich drehe noch am Rad. Stiftung Warentest sagt dass für den Zeitraum der Lücke die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt und erst dann wieder zahlt sobald die Au wieder weiter geht. Dies wäre ja noch zu verkraften wenn diese paar Tage nicht bezahlt werden. Kann mich sogar erinnern dass sowas mal letztes Mal beim mm Bezug auch mal war. Hab auch im Internet was über ein neues Gesetz seit 2019 gelesen dass die fehlenden Tage dann eifnsch nicht bezahlt werden und dann erst kk wieder bezahlt wird wenn man dann au hat. Das würde ja passen
Danke für eure Hilfe bin gespannt. Will nur nicht den Anspruch auf kl generell verlieren weil mir das mal jemand sagte sobald eine Lücke in der au ist dass man kein Kk mehr bekommt.
Viele Grüße
Wird KK weiter bezahlt bei Lücken in der Au?
Moderator: Czauderna
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Re: Wird KK weiter bezahlt bei Lücken in der Au?
Hallo,
du hast aber auch alles, was ein komplizierter Fall so an sich hat. Ja, früher wäre es so gewesen, dass die Krankenkasse mit dem 12.02. den Fall beendet hätte, also die Krankengeldzahlung und damit auch das Versicherungsverhältnis, welches dann im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung
als "freiwillige" Versicherung weitergelaufen wäre oder, wenn deine Ehefrau selbst gesetzlich versichert ist, die Familienversicherung ggf. gegriffen hätte. Auf jeden Fall wäre es dann aus gewesen mit Krankengeld.
Ob heute das anders gehandhabt wird, das wirst du bald feststellen. Voraussetzung meiner Meinung nach ist dafür aber auf jeden Fall, dass du am Montag eine Folgebescheinigung mit genau den gleichen Diagnosen (ICD-Schlüsseln) bekommst und keine Erstbescheinigung. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.
Gruss
Czauderna
du hast aber auch alles, was ein komplizierter Fall so an sich hat. Ja, früher wäre es so gewesen, dass die Krankenkasse mit dem 12.02. den Fall beendet hätte, also die Krankengeldzahlung und damit auch das Versicherungsverhältnis, welches dann im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung
als "freiwillige" Versicherung weitergelaufen wäre oder, wenn deine Ehefrau selbst gesetzlich versichert ist, die Familienversicherung ggf. gegriffen hätte. Auf jeden Fall wäre es dann aus gewesen mit Krankengeld.
Ob heute das anders gehandhabt wird, das wirst du bald feststellen. Voraussetzung meiner Meinung nach ist dafür aber auf jeden Fall, dass du am Montag eine Folgebescheinigung mit genau den gleichen Diagnosen (ICD-Schlüsseln) bekommst und keine Erstbescheinigung. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.
Gruss
Czauderna
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Re: Wird KK weiter bezahlt bei Lücken in der Au?
Hallöchen.. ja ein schwieriger Fall. İch habe über die Beratungsstelle vor kurzem erfahren dürfen dass meine Krankenkasse den Fall von der Widerspruchsstelle Gutachterlich genauestens prüfen lässt.........
Danach kam nochmals ein Brief von der Beratungsstelle dass zum Datum X nun endgültig in einer Versammlung entschieden wird ob Anspruch auf Krankengeld besteht.
Diese Versammlung war letzte Woche und ist nun eine Woche he..r. Die Krankenkasse meinte im Schreiben sie würden sich umgehend bei meiner Beratungsstelle nach dem Ergebnis melden....
Dieses "umgehend" was die meinen kenne ich ja wie lange es dauern kann. İch habe bisher keine Post von der Beratungsstelle erhalten und werde deswegen morgen bei der Beratungsstelle anrufen und nachfragen wie es jetzt nun endlich ausschaut. Wenn man von Mitte Juni bis jetzt hochrechnet dann sind es ja schon fast 9 Monate!
Vllt hat die Rechtsberatung den Brief von der Krankenkasse mit der Entscheidung schon erhalten mal sehen weil im Brief stand es wird endgültig entschieden.
Danach kam nochmals ein Brief von der Beratungsstelle dass zum Datum X nun endgültig in einer Versammlung entschieden wird ob Anspruch auf Krankengeld besteht.
Diese Versammlung war letzte Woche und ist nun eine Woche he..r. Die Krankenkasse meinte im Schreiben sie würden sich umgehend bei meiner Beratungsstelle nach dem Ergebnis melden....
Dieses "umgehend" was die meinen kenne ich ja wie lange es dauern kann. İch habe bisher keine Post von der Beratungsstelle erhalten und werde deswegen morgen bei der Beratungsstelle anrufen und nachfragen wie es jetzt nun endlich ausschaut. Wenn man von Mitte Juni bis jetzt hochrechnet dann sind es ja schon fast 9 Monate!
Vllt hat die Rechtsberatung den Brief von der Krankenkasse mit der Entscheidung schon erhalten mal sehen weil im Brief stand es wird endgültig entschieden.