Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Wenn mir mein Arbeitgeber Urlaubsansprüche nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses auszahlt, da der Urlaub wg. AU wieder gutgeschrieben werden musste, wird dies auf das Krankengeld angerechnet?
Es handelt sich doch nicht um Einkommen im eigentlichen Sinne.
Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass ich noch Urlaubsgeld ausgezahlt kriege?
Der Betrag wird bei ca. 100 € netto liegen.
Danke.
Wird eine Urlaubsvergütung auf Krankengeld angerechnet?
Moderator: Czauderna
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