Wiedereingliederung Hamburger Modell

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Moderator: Czauderna

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snoopy60
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Wiedereingliederung Hamburger Modell

Beitrag von snoopy60 » 16.02.2012, 15:02

Hallo zusammen,

nach über dreimonatiger Krankheit befürwortet mein Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung.(Hamburger Modell)

Nun erfuhr ich, dass meine Abteilung inzwischen geschlossen wurde , eine Kündigung habe ich aber bisher nicht erhalten.

Mein Arbeitgeber will mich jetzt auf einem ähnlichen Arbeitsplatz bei einer anderen Firma „unterbringen“ ,wo ich mit der Wiedereingliederung starten soll.( Ein BEM existiert bei meiner derzeitigen Fa. Meines Wissens nicht.)

Meine Fragen dazu:

1.Ist dieses Vorgehen überhaupt erlaubt, bzw. wird die KK ihre Zustimmung erteilen? Denn eine regelrechte Wiedereingliederung ist die ja nicht, da es sich nicht um den selben Arbeitsplatz handelt.

2.Während der beruflichen Wiedereingliederung ruht ja quasi das Arbeitsverhältnis – wo bin ich dann eigentlich angestellt, wenn mir mein bisheriger Arbeitgeber nicht kündigt.



Kann mir jemand dazu was sagen?

Grampa
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Beitrag von Grampa » 17.02.2012, 08:09

die Wiedereingliederung hat den Zweck, einen schrittweise wieder an die volle Arbeitsfähigkeit heranzuführen

es macht keinen Sinn, für die Dauer der SWE eine leichte Tätigkeit zu bekommen und nach der SWE wieder den alten schweren Job den man dann immer noch nicht ausüben kann

eine Wiedereingleiderung verbunden mit einer innerbetrieblichen Umsetzung ist durchaus sinnvoll, solange es eben auf dem Arbeitsplatz erfolgt, der später auch auszufüllen ist

deine 2. Frage geht ins Arbeitsrecht, da kann ich nur bedingt antworten: solange du nicht gekündigt bist bist du noch bei deiner alten Firma angestellt, nur weil eine Abteilung geschlossen wird endet ja nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis, da muss defintiv noch was vom Arbeitgeber kommen, evt. eine Änderungskündigung oder eine Versetzung

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