wieder Probleme

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.07.2015, 11:19

Nein. Bei 22 gilt das natürlich nicht. Die nach oben offene AltersSkala geht von 15-21 und dann von 23-unendlich.

22 ist davon ausgenommen.

Und nun mal Scherz beiseite. Ist Dein Sohn älter als 15? Ja oder nein.

Bei ja: wenn 15jährige eigene Anträge stellen dürfen, wieso sollten das 25jährige nicht?

urson
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Beitrag von urson » 06.07.2015, 14:09

bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (also bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag) ist eine kostenfreie Familienversicherung für die besagten Lücken möglich. man muss es nur eben beantragen und der Kasse, die die Lücken moniert, auch mitteilen.

traene1
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Beitrag von traene1 » 06.07.2015, 19:44

8) :shock:

Danke euch <3

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