Wieder mal Durchgängigkeit, aber anders.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ippuj
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Wieder mal Durchgängigkeit, aber anders.

Beitrag von ippuj » 27.03.2015, 09:56

Hallo,

zum allseits bekannten Thema der nicht durchgängigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat mich eine große deutsche Ersatzkasse gestern sehr überrascht. :o

Im konkreten Fall waren die durch den Versicherten (angeblich) eingereichten Bescheinigungen nicht bei der Krankenkasse angekommen und es wurden mehrere durch den Arzt als Duplikat gekennzeichnete Kopien (erneut) eingereicht. Nachdem ich das Thema der Durchgängigkeit ansprach, wurde mir erklärt, daß dies nur dann relevant sei, wenn der Versicherte nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Solange sein Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist eine verspätete Einreichung der Bescheinigungen kein Problem. :shock:

Könnt Ihr das bestätigen :?:

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.03.2015, 12:13

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das korrekt.

Das könnte aber durch die anstehende Gesetzesänderung zukünftig für alle Versicherte gelten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.03.2015, 13:03

Hallo,
da kann ich broemmel bestätigen, das ist wirklich kein Problem - wie das zukünftig aussehen soll, weiß ich selbst noch nicht - ich könnte mir aber denken, dass es dann so ähnlich gehandhabt wird wie bei einer Krankengeldversagung, also kein Geld, aber (beitragsfrei) weiterversichert während der entstandenen Lücke.
Gruss
Czauderna

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