Hallo,
zum allseits bekannten Thema der nicht durchgängigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat mich eine große deutsche Ersatzkasse gestern sehr überrascht.
Im konkreten Fall waren die durch den Versicherten (angeblich) eingereichten Bescheinigungen nicht bei der Krankenkasse angekommen und es wurden mehrere durch den Arzt als Duplikat gekennzeichnete Kopien (erneut) eingereicht. Nachdem ich das Thema der Durchgängigkeit ansprach, wurde mir erklärt, daß dies nur dann relevant sei, wenn der Versicherte nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Solange sein Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist eine verspätete Einreichung der Bescheinigungen kein Problem.
Könnt Ihr das bestätigen
Wieder mal Durchgängigkeit, aber anders.
Moderator: Czauderna
Hallo,
da kann ich broemmel bestätigen, das ist wirklich kein Problem - wie das zukünftig aussehen soll, weiß ich selbst noch nicht - ich könnte mir aber denken, dass es dann so ähnlich gehandhabt wird wie bei einer Krankengeldversagung, also kein Geld, aber (beitragsfrei) weiterversichert während der entstandenen Lücke.
Gruss
Czauderna
da kann ich broemmel bestätigen, das ist wirklich kein Problem - wie das zukünftig aussehen soll, weiß ich selbst noch nicht - ich könnte mir aber denken, dass es dann so ähnlich gehandhabt wird wie bei einer Krankengeldversagung, also kein Geld, aber (beitragsfrei) weiterversichert während der entstandenen Lücke.
Gruss
Czauderna