Hallo,
meine Story in kurz:
Im September wurde eine Entzündung der LWS festgestellt auf Grund einer Veränderung der Wirbel. Viel Ruhe und Spritzen haben dieses bis Februar eingeschränkt. AU wurde duech MDK Gutachten im Dezember bestätigt. Ende Februar neuer Termin beim MDK mit erneuter Bestätigung der AU. Ab März kommt es auf meinen Wunsch zu einer teilweisen Wiedereingliederung, die die Beschwerden aber wieder verstärkt! Im April kommt Samstags Post der AOK, dass ich ab Montag wieder gesund bin! Hausarzt ist entsetzt und schreibt ein Gegengutachten. Ein euer Termin beim MDK, ein dritter Arzt und ein drittes Gutachten. Hier ist der gleiche Befund wie im zweiten Gutachten mit dem Zusatz, dass die Beschwerden wieder stärker werden. Allerdings bin ich ohne Einschränkungen arbeitsfähig laut Gutachten! Ich bin im technischen Außendienst und viel im Auto und auf Baustellen unterwegs. Beim Fahren zieht der Schmerz ins linke Bein, lange Sitzen etc. ist unmöglich.
Ich bekomme wieder Spritzen und mein Arzt und Arbeitgeber sehen dieses beide als reine Schikane!
Was kann ich machen?
Gruß
Murphy
Wie gehe ich gegen ein unfaires Gutachten vom MDK vor?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 06.05.2010, 19:46
Hallo,
also, Schikane ist ein grosses Wort in diesem zusammenhang. Wenn ich das geschilderte so lese dann besteht die Arbeitsunfähigkeit bereit seit längerer Zeit. Wenn die Kasse hier den MDK hinzuzieht dann ist das zunächst einmal ein ganz normaler Vorgang. Der MDK ist grundsätzlich nicht verpflichtet in jedem Falle zum Erstellen seines Gutachtens eine körperliche Untersuchung durchzuführen - er verlässt sich hier immer auf die vorliegenden, aktuellen Befundberichte der behandelnden Ärzte, sowei sie ihm auch wirklich vorgelegt werden. Wenn dies der Fall ist und der oder die behandelnden Ärzte eine andere Auffassung als der MDK haben dann steht es den Ärzten immer frei dem MDK entsprechende Befunde zu übermitteln, die die weitere Arbeitsunfähigkeit des BEtreffenden begründen. Meine Erefahrung haben bis her eigentlich immer gezeigt, dass es an den "mangelnden" Unterlagen lag den der oder die behandelnden Ärzte dem MDK zur Verfügung gestellt haben.
Was kann man also tun in einem solchen Fall.
Wenn die Krankenkassen aufgrund der MDK-Aussage die KRankengeldzahlung einstellt dann sich sofort mit dem behandelnden Arzt in verbindung setzen und sich von diesem eine medizinische Begründung für seinen Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung geben lassen, ausserdem von der Kraankenkasse fordern, dass im Widerspruchsverfahren eine körperliche Untersuchung durch den MDK erfolgen soll.
Gruß
Czauderna
also, Schikane ist ein grosses Wort in diesem zusammenhang. Wenn ich das geschilderte so lese dann besteht die Arbeitsunfähigkeit bereit seit längerer Zeit. Wenn die Kasse hier den MDK hinzuzieht dann ist das zunächst einmal ein ganz normaler Vorgang. Der MDK ist grundsätzlich nicht verpflichtet in jedem Falle zum Erstellen seines Gutachtens eine körperliche Untersuchung durchzuführen - er verlässt sich hier immer auf die vorliegenden, aktuellen Befundberichte der behandelnden Ärzte, sowei sie ihm auch wirklich vorgelegt werden. Wenn dies der Fall ist und der oder die behandelnden Ärzte eine andere Auffassung als der MDK haben dann steht es den Ärzten immer frei dem MDK entsprechende Befunde zu übermitteln, die die weitere Arbeitsunfähigkeit des BEtreffenden begründen. Meine Erefahrung haben bis her eigentlich immer gezeigt, dass es an den "mangelnden" Unterlagen lag den der oder die behandelnden Ärzte dem MDK zur Verfügung gestellt haben.
Was kann man also tun in einem solchen Fall.
Wenn die Krankenkassen aufgrund der MDK-Aussage die KRankengeldzahlung einstellt dann sich sofort mit dem behandelnden Arzt in verbindung setzen und sich von diesem eine medizinische Begründung für seinen Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung geben lassen, ausserdem von der Kraankenkasse fordern, dass im Widerspruchsverfahren eine körperliche Untersuchung durch den MDK erfolgen soll.
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 06.05.2010, 19:46
Dem MDK lagen laut Gutachten alle Unterlagen vor, nur der Arzt hat gegen jede Logik entschieden. In dem Gutachten stehen auch nur die Gesprächsdaten, die er nutzen kann. Über 2/3 des Gesprächs werden gar nicht erwähnt!
Wenn ich könnte, würde ich arbeiten, aber es geht nicht!
Der Arzt wollte mich von Anfang an arbeitsfähig schreiben. Was kann ich tun?
Wenn ich könnte, würde ich arbeiten, aber es geht nicht!
Der Arzt wollte mich von Anfang an arbeitsfähig schreiben. Was kann ich tun?
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- Registriert: 06.05.2010, 19:46
Ich weiß ja nicht wie der VdK in Deiner Region arbeitet, aber hier in meiner Region ist der nicht gerade hilfreich..Ich hab mit denen auch schon so einiges erlebt..
Ich hab mir bei Gericht den Beratungshilfeschein geholt und ab damit zum Anwalt..
Ohne Anwalt ist man ziemlich aufgeschmissen, in der heutigen Zeit..
Gruß Gretl
Ich hab mir bei Gericht den Beratungshilfeschein geholt und ab damit zum Anwalt..
Ohne Anwalt ist man ziemlich aufgeschmissen, in der heutigen Zeit..
Gern geschehen...Danke Gretl
Gruß Gretl