Liebes Forum,
Ich habe mal eine Frage:
Kurz zum Sachverhalt:
Ich war vom Oktober 2018 bis 15.01.19 im Krankengeld-Bezug. Eigentlich wurde ich bis 29.01.19 au geschrieben. Aber der mdk hat mich zum 16.01. Für gesund befunden und das Krankengeld eingestellt. Ich habe Widerspruch eingelegt und ALG beantragt. Am 18.02. Rief mich die Krankenkasse an und teilte mir mit das der Widerspruch akzeptiert wird und mir rückwirkend das Krankengeld gezahlt wird. Die Dame meinte aber das die nur zahlen dürfen wenn die Agentur für Arbeit noch nicht gezahlt hätte. Ich hatte bis dahin noch keinen Bescheid oder Geld der Agentur erhalten und dementsprechend versichert nichts erhalten zu haben.
Heute schaue ich auf mein Konto und sehe das mir die Agentur heute ALG überwiesen hat.
Mit der Überweisung hatte ich dann heute auch den Bescheid im Briefkasten.
Dies Agentur meint das würde mit der Krankenkasse dann verrechnet werden.
Die Krankenkasse jedoch möchte das Krankengeld sobald das Geld bei mir eingeht zurück haben.
Hatte schon jemand diese Situation?
Müsste es nicht so sein das die Kasse zahlen muss und ich das ALG zurückzahlen muss?
Oder ist aufgrund der Bewilligung von ALG der Widerspruch gegen die Krankenkasse (trotz Erfolg) nun nichtig ?
Sry für den langen Text und vielen Dank im voraus
Widerspruch MDK und Alg
Moderator: Czauderna
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Widerspruch MDK und Alg
Zuletzt geändert von Versicherungskeks am 20.02.2019, 19:07, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Widerspruch MDK und Alg
Hallo und willkommen im Forum
wenn ich mich richtig erinnere, dann besteht ein Erstattungsanspruch, aber ob jetzt das Arbeitsamt gegenüber der Krankenkasse einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes hat oder umgekehrt die Krankenkasse gegenüber
dem Arbeitsamt bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes, dazu sollte ein aktiver Experte etwas schreiben.
Wenn aber jetzt schon beide gezahlt haben meine ich schon, dass du das Arbeitslosengeld zurückzahlen musst für den betreffenden Zeitraum.
Gruss
Czauderna
wenn ich mich richtig erinnere, dann besteht ein Erstattungsanspruch, aber ob jetzt das Arbeitsamt gegenüber der Krankenkasse einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes hat oder umgekehrt die Krankenkasse gegenüber
dem Arbeitsamt bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes, dazu sollte ein aktiver Experte etwas schreiben.
Wenn aber jetzt schon beide gezahlt haben meine ich schon, dass du das Arbeitslosengeld zurückzahlen musst für den betreffenden Zeitraum.
Gruss
Czauderna