Bin am Ende einer beruflichen Reha erkrankt und erhalte KG , berechnet vom Uebergangsgeld.
Wenn die KK mich jetzt nach Aktenlage oder auch nach Besuch beim MDK gesund schreibt, habe ich ja die Moeglichkeit, Widerspruch mit Begruendung meines Arztes einzulegen.
Soweit ich weiss, hat der aber keine aufschiebende Wirkung-also muss ich mich zur Sicherheit bei der Arge melden, um Arbeitslosengeld II zu beantragen( das ist natuerlich niedriger als das bisherige KG).
Eine med. Reha macht nach meiner Meinung und der meines Arztes auf Grund meines schlechten Gesundheitszustands erst spaeter Sinn.
Meine Frage:
Wenn meinem Widerspruch tatsaechlich stattgegeben wird, komme ich dann wieder in den " alten Stand", d.h. bekaeme ich die Differenz zwischen KG und Alg II dann ab der dann unberechtigten Gesundschreibung erstattet ?
Die Frage ist zwar - noch- hypothetisch, aber da das derzeitige KG deutlich hoeher als das Alg II ist, muss ich alleine deshalb damit rechnen.
Und selbst wenn mein Arzt mich einige Tage nach Meldung bei der Arge wieder krankschreiben wuerde( und wird), heisst das fuer mich erstmal und ungerechtfertigt finanzielle Einbusse.
Ich hoffe, das ist soweit verstaendlich und jmd. Hat da Infos dazu!
Widerspruch gegen Gesundschreibung
Moderator: Czauderna
Hallo,
nun, solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist kann man etwas tun. Der MDK beurteilt überwiegend nach Aktenlage, d.h. er bekommt von der Kasse die aktuell vorliegenden ärztlichen Unterlagen.
Du kannst deinen Arzt ja bitten entweder der Kasse oder dem MDK direkt die neuesten Befundberichte vorzulegen aus denen die Arbeitsunfähigkeit begründet sind. Da kann es eigentlich zu keiner Beendigung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Solltest du zum MDK vorgeladen werden kannst auch selbst diese Unterlagen dorthin mitnehmen.
Wenn dann der MDK trotzdem auf Arbeitsfähigkeit erkennt, ja dann ist es erstmal so und du musst dich beim Arbeitsamt melden.
Was dann den Widerspruch angeht - was will der Arzt dann noch medizinisch begründen ?
Gruß
Czauderna
nun, solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist kann man etwas tun. Der MDK beurteilt überwiegend nach Aktenlage, d.h. er bekommt von der Kasse die aktuell vorliegenden ärztlichen Unterlagen.
Du kannst deinen Arzt ja bitten entweder der Kasse oder dem MDK direkt die neuesten Befundberichte vorzulegen aus denen die Arbeitsunfähigkeit begründet sind. Da kann es eigentlich zu keiner Beendigung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Solltest du zum MDK vorgeladen werden kannst auch selbst diese Unterlagen dorthin mitnehmen.
Wenn dann der MDK trotzdem auf Arbeitsfähigkeit erkennt, ja dann ist es erstmal so und du musst dich beim Arbeitsamt melden.
Was dann den Widerspruch angeht - was will der Arzt dann noch medizinisch begründen ?
Gruß
Czauderna
Widerspruch gegen Gesundschreibung
Danke dir fuer den 1.Teil deiner Antwort!
Kannst du trotz deiner Einschaetzung noch etwas zu meiner Frage zum Widerspruch sagen?
Was, wenn der " trotzdem" Erfolg haette?
Gibt es dann eine Differenzzahlung-den"alten Stand"?
Kannst du trotz deiner Einschaetzung noch etwas zu meiner Frage zum Widerspruch sagen?
Was, wenn der " trotzdem" Erfolg haette?
Gibt es dann eine Differenzzahlung-den"alten Stand"?