Hallo, ich habe bei meiner KK Widerspruch gegen die Blockfrist eingelegt.
12.02.2019 - 5.03.2019 AU OP ICD 10 c50
14.02.2020- lfd AU Diagnose icd 10 c50 beides ist die gleiche Krebserkrankung.
Im Schreiben meiner KK endet mein Krankengeldanspruch 13-08.2021 und die Blockfrist 13.02.2023.
Ab dem 1.8. werde ich wieder arbeiten gehen , kann leider nicht sagen ob das langfristig so gehen wird wie ich das hoffe, deshalb ist für mich die Blockfrist wichtig.
Ich habe einen Auszug der Krankenkasse meiner AUs von 2019 , da ist das auch dokumentiert. Das sollte doch zusammengelegt werden, so verstehe ich das.
Danke schonmal für Hinweise und Ratschläge. Ich hoffe es ist verständlich....
Widerspruch Blockfrist
Moderator: Czauderna
Re: Widerspruch Blockfrist
Hallo,
du hast Recht - wenn die Vorerkrankung anrechenbar ist, hast du eine Blockfrist vom 12.02.2019 bis 11.02.2022. Dementsprechend endet auch dein Krankengeldanspruch früher (ca. 22.07.).
Für eventuelle zukünftige Krankengeldansprüche könnte es hilfreich sein, bereits vor der Aussteuerung arbeitsfähig zu sein (keine Wiedereingliederung).
Ich erahne hier schon den Versuch, ab Februar 2022 mit der gleichen Diagnose wieder Krankengeld zu beantragen. Das wird nicht so leicht, denn du musst ja wirklich arbeitsfähig gewesen sein - bezahlter Urlaub wäre zum Beispiel ein Indiz für die Kasse, an tatsächlicher Arbeitsfähigkeit zu zweifeln.
Viele Grüße
D-S-E
du hast Recht - wenn die Vorerkrankung anrechenbar ist, hast du eine Blockfrist vom 12.02.2019 bis 11.02.2022. Dementsprechend endet auch dein Krankengeldanspruch früher (ca. 22.07.).
Für eventuelle zukünftige Krankengeldansprüche könnte es hilfreich sein, bereits vor der Aussteuerung arbeitsfähig zu sein (keine Wiedereingliederung).
Ich erahne hier schon den Versuch, ab Februar 2022 mit der gleichen Diagnose wieder Krankengeld zu beantragen. Das wird nicht so leicht, denn du musst ja wirklich arbeitsfähig gewesen sein - bezahlter Urlaub wäre zum Beispiel ein Indiz für die Kasse, an tatsächlicher Arbeitsfähigkeit zu zweifeln.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Widerspruch Blockfrist
Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Ich möchte mir das Jahr was ich gearbeitet habe nicht einfach streichen lassen, dass ist wohl verständlich. Was ich leisten kann das wird sich zeigen, durch Corona ist mein Arbeitsplatz ein anderer geworden bzw. ein Neuer. Mal schauen, Homeoffice kommt mir sehr gelegen.
Das mit dem Urlaub verstehe ich nicht. Der Urlaub der mir aus 20 und 21 zusteht kann ich doch nehmen ?
lg Philomela
danke für die Rückmeldung.
Ich möchte mir das Jahr was ich gearbeitet habe nicht einfach streichen lassen, dass ist wohl verständlich. Was ich leisten kann das wird sich zeigen, durch Corona ist mein Arbeitsplatz ein anderer geworden bzw. ein Neuer. Mal schauen, Homeoffice kommt mir sehr gelegen.
Das mit dem Urlaub verstehe ich nicht. Der Urlaub der mir aus 20 und 21 zusteht kann ich doch nehmen ?
lg Philomela