Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
also kommen wir mal zu den Fakten: kennst du das erwähnte Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom Juli 2001 zur Einschaltung von externen Beratungsärzten durch die Krankenkassen und die Entwicklung seitdem? Wenn nicht, können wir unsere Meinungen natürlich nicht abgleichen - aber dann bleibt deine Meinung einfach nur "pauschales Bestreiten". Ich werde trotzdem weiter nachlegen ...
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Macht Sinn,
ja, kenne ich - zwar erst seit letzter Woche - offengestanden ist mir der Inhalt aber ziemlich egal - denn ich kenne deinen Fall nur aus deiner Sicht, und die ist sehr einseitig, logischer Weise. Mich interessiert nur eines brennend - was wäre denn gewesen, wenn es ein MDK-Obergutachter gewesen wäre, der dich zum "Verlierer" gemacht hätte ??
Ob die Kassen externe Gutachter beauftragen dürfen oder nicht - und nach meinem Dafürhalten dürfen Sie es, denn soweit ich weiß (allerdings ohne Gewähr) gibt es sogar BKK`èn, die ganz ohne MDK auskommen, ist eine reine
Form-Frage und das der Datenschutz verletzt würde wenn ein externer Gutachter beauftragt wird, halte ich auch schlicht für unsinnig, denn im Falle, dass ein Gutachten positiv für den Versicherten ausgeht, spielt der Datenschutz
auch keine Rolle (klingt banal, ist aber so).
"Beratungsresistent" - ein schönes Wort - trifft aber auf dich nicht zu - denn Rat,
den suchst du schon lange nicht mehr in diesem Forum.
Gruss
Czauderna