Welche Rolle spielt der MDK wirklich?
Moderator: Czauderna
Aber Ernst bei Seite: Ich gehe auch davon aus, dass es der Ablenkung dient.
Die Scans ergeben jedenfalls in dieser Form. mit den raus geschnittenen Stellen, keinen Hinweis auf irgendwas Strafbares, wobei die Aussagekraft durch die fehlenden Teile ohnehin gering ist. Falls die vorliegenden Akten nicht was anderes ergeben haben, als das, was im Gutachten steht, ist das Gutachten so nicht strafbar. Man kann aus fachlicher Sicht durchaus sagen, wann bei welcher Behandlung welche gesundheitliche Situation eingetreten sein müsste, und was der Patient auf Grund dessen zu tun in der Lage sein müsste.
Wenn die Unterlagen nicht mehr als das hergeben, haut auch das persönliche Gespräch das meist nicht raus. Denn: Der zu Begutachtende hat im Gespräch ein Ziel, und man muss, wenn die Akte es nicht hergibt, immer auch berücksichtigen, dass der zu Begutachtende unter Umständen etwas übertreibt.
Meiner Erfahrung nach bringt eine anständige Patientenakte, mit anständigen Erläuterungen des Arztes dem zu Begutachtenden sehr viel mehr. Wenn die Akte allerdings zeigt, dass die medikamentöse Einstellung erfolgt ist, und auch keine Nebenwirkungen oder gar keine Wirkung vermerkt sind, eine Psychotherapie erfolgt, dann fragt man sich dann auch im Gespräch, warum die Situation nun so ist, wie sie der zu Begutachtende darlegt.
Aber dann: Vor allem sollten sich in diesen Fällen der Patient und seine Angehörigen fragen, und diese Fragen dann auch kritisch dem Arzt stellen, denn wenn der Patient, der zu Begutachtende nicht übertreibt, dann ist das im psychischen Bereich meist ein deutliches Zeichen dafür, dass in der Behandlung etwas verkehrt läuft. Oft sind es falsche Medikamente (Antidepressiva sind eben nicht gleich Antidepressiva), die dann möglicherweise andere Erkrankungen hinzu kommen lassen, oder ein falscher Therapieansatz, oder aber, was sehr häufig passiert, überhaupt keine nachhaltige Behandlung.
Ich arbeite nicht für den MdK. Aber Ihr glaubt nicht, wie oft es Kinderärzte oder Hausärzte sind, die psychische Erkrankungen und Störungsmuster behandeln zu können glauben - mit dem Ergebnis von oft Jahre langen Leidensgeschichten.
Wie gesagt: Man sollte Fragen stellen, auch wenn man psychische Probleme hat. Man sollte sich keinesfalls sagen lassen, dass man das nicht wissen muss.
Und: Wenn die Sache zum Gutachter geht, sollte man mit seinem Arzt darüber reden, wie er die gesundheitliche, die psychische Situation einschätzt, und man sollte ihne darum bitten, das Ganze so gut wie möglich schriftlich festzuhalten und, sollte es sich dabei um einen Haus- oder Kinderarzt, handeln, und das ist ganz extrem wichtig, auch zu erläutern, warum die Behandlung durch einen fachfremden Mediziner erfolgt.
Als Gutachter weiß man nicht, ob eine Patientenakte unvollständig ist, möglicherweise relevante Dinge einfach nicht vermerkt wurden - was ebenfalls sehr oft geschieht.
Hier im Forum wurde in der Vergangenheit immer mal wieder behauptet, der Arzt lasse die Krankenkasse "ins Messer laufen", indem er Anfragen nicht beantwortet, keine Stellungnahmen schreibt. Tatsächlich ist es so, dass solche Ärzte ihre Patienten ins Messer laufen lassen.
Die Scans ergeben jedenfalls in dieser Form. mit den raus geschnittenen Stellen, keinen Hinweis auf irgendwas Strafbares, wobei die Aussagekraft durch die fehlenden Teile ohnehin gering ist. Falls die vorliegenden Akten nicht was anderes ergeben haben, als das, was im Gutachten steht, ist das Gutachten so nicht strafbar. Man kann aus fachlicher Sicht durchaus sagen, wann bei welcher Behandlung welche gesundheitliche Situation eingetreten sein müsste, und was der Patient auf Grund dessen zu tun in der Lage sein müsste.
Wenn die Unterlagen nicht mehr als das hergeben, haut auch das persönliche Gespräch das meist nicht raus. Denn: Der zu Begutachtende hat im Gespräch ein Ziel, und man muss, wenn die Akte es nicht hergibt, immer auch berücksichtigen, dass der zu Begutachtende unter Umständen etwas übertreibt.
Meiner Erfahrung nach bringt eine anständige Patientenakte, mit anständigen Erläuterungen des Arztes dem zu Begutachtenden sehr viel mehr. Wenn die Akte allerdings zeigt, dass die medikamentöse Einstellung erfolgt ist, und auch keine Nebenwirkungen oder gar keine Wirkung vermerkt sind, eine Psychotherapie erfolgt, dann fragt man sich dann auch im Gespräch, warum die Situation nun so ist, wie sie der zu Begutachtende darlegt.
Aber dann: Vor allem sollten sich in diesen Fällen der Patient und seine Angehörigen fragen, und diese Fragen dann auch kritisch dem Arzt stellen, denn wenn der Patient, der zu Begutachtende nicht übertreibt, dann ist das im psychischen Bereich meist ein deutliches Zeichen dafür, dass in der Behandlung etwas verkehrt läuft. Oft sind es falsche Medikamente (Antidepressiva sind eben nicht gleich Antidepressiva), die dann möglicherweise andere Erkrankungen hinzu kommen lassen, oder ein falscher Therapieansatz, oder aber, was sehr häufig passiert, überhaupt keine nachhaltige Behandlung.
Ich arbeite nicht für den MdK. Aber Ihr glaubt nicht, wie oft es Kinderärzte oder Hausärzte sind, die psychische Erkrankungen und Störungsmuster behandeln zu können glauben - mit dem Ergebnis von oft Jahre langen Leidensgeschichten.
Wie gesagt: Man sollte Fragen stellen, auch wenn man psychische Probleme hat. Man sollte sich keinesfalls sagen lassen, dass man das nicht wissen muss.
Und: Wenn die Sache zum Gutachter geht, sollte man mit seinem Arzt darüber reden, wie er die gesundheitliche, die psychische Situation einschätzt, und man sollte ihne darum bitten, das Ganze so gut wie möglich schriftlich festzuhalten und, sollte es sich dabei um einen Haus- oder Kinderarzt, handeln, und das ist ganz extrem wichtig, auch zu erläutern, warum die Behandlung durch einen fachfremden Mediziner erfolgt.
Als Gutachter weiß man nicht, ob eine Patientenakte unvollständig ist, möglicherweise relevante Dinge einfach nicht vermerkt wurden - was ebenfalls sehr oft geschieht.
Hier im Forum wurde in der Vergangenheit immer mal wieder behauptet, der Arzt lasse die Krankenkasse "ins Messer laufen", indem er Anfragen nicht beantwortet, keine Stellungnahmen schreibt. Tatsächlich ist es so, dass solche Ärzte ihre Patienten ins Messer laufen lassen.
[quote="vlac"Wenn die Unterlagen nicht mehr als das hergeben, haut auch das persönliche Gespräch das meist nicht raus. Denn: Der zu Begutachtende hat im Gespräch ein Ziel, und man muss, wenn die Akte es nicht hergibt, immer auch berücksichtigen, dass der zu Begutachtende unter Umständen etwas übertreibt.[/quote]
@vlac: Diese Einschätzung teile ich nicht ganz. Sprechenden Menschen kann besser geholfen werden, Kommunikation mit Worten und Mimik, Gestik kann vieles zum Besseren bewenden, fehlende Unterlagen ergänzen und Mißverständnisse ausräumen. Dagegen sind geschriebene Worte von mehreren Seiten interpretierbar, das sieht man ja auch immer wieder im Forum. Es gibt sicherlich Halo-Effekte bei Kranken aber genauso oft wird es Kranke geben, die gar nicht in der Lage sind, ihre Krankheiten in all ihren Formen im Gespräch zu artikulieren. Eine Generalaussage kann man daher nur schwer treffen.
Wir sind uns einig und dass sicher auch mit Machts Sinn, dass gerade bei psychischen Erkrankungen persönliche Begutachtungen zu bevorzugen sind und AU's/Therapien durch Hausärzte ev. nicht zielführend.
@vlac: Diese Einschätzung teile ich nicht ganz. Sprechenden Menschen kann besser geholfen werden, Kommunikation mit Worten und Mimik, Gestik kann vieles zum Besseren bewenden, fehlende Unterlagen ergänzen und Mißverständnisse ausräumen. Dagegen sind geschriebene Worte von mehreren Seiten interpretierbar, das sieht man ja auch immer wieder im Forum. Es gibt sicherlich Halo-Effekte bei Kranken aber genauso oft wird es Kranke geben, die gar nicht in der Lage sind, ihre Krankheiten in all ihren Formen im Gespräch zu artikulieren. Eine Generalaussage kann man daher nur schwer treffen.
Wir sind uns einig und dass sicher auch mit Machts Sinn, dass gerade bei psychischen Erkrankungen persönliche Begutachtungen zu bevorzugen sind und AU's/Therapien durch Hausärzte ev. nicht zielführend.
Du kannst so viel schreiben wie Du willst.
Solange Du den Passus “wider besseren Wissens“ weglässt ist alles nichts wert.
Man kann sich das nicht so hinbiegen wie es Dir gefällt. Das sollte Dir Dein Rechtsbeistand gesagt haben. Wenn nicht, dann feuer ihn, wenn Du das selbst bist, geh Jura studieren.
Solange Du den Passus “wider besseren Wissens“ weglässt ist alles nichts wert.
Man kann sich das nicht so hinbiegen wie es Dir gefällt. Das sollte Dir Dein Rechtsbeistand gesagt haben. Wenn nicht, dann feuer ihn, wenn Du das selbst bist, geh Jura studieren.
Wider besseres Wissen - oder Inkontinenz ?
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo,
nur zum Thema, nicht zum Fall - die Frage ist doch, was ist ein Gutachten nach Aktenlage wert, welchen Stellenwert haben "Befundberichte" der behandelnden Ärzte bei einer solchen Begutachtung und weiß ein MDK-Gutachter, gerade wenn es um Erkrankungen im Bereich der "F-Diagnosen" geht nach einer persönlichen Augenscheinnahme (von Untersuchung kann man hier wohl schlecht reden), ob der zu Begutachtende nun wirklich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist ?.
Dazu muss man natürlich auch die etwas ketzerische Frage stellen, was denn wäre, wenn ein MDK. auf Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage erkennt - dann ist es doch auch klar, dass eine Kasse dieses Gutachten akzeptiert.Der Argumentation hier folgend muesste dann auch dem MDK. unterstellt werden, dass er einen Versicherten "wider besseren Wissens" für arbeitsunfähig erklärt hat ?
Wie gesagt, nicht zum Fall, sondern zum Thema.
Gruss
Czauderna
nur zum Thema, nicht zum Fall - die Frage ist doch, was ist ein Gutachten nach Aktenlage wert, welchen Stellenwert haben "Befundberichte" der behandelnden Ärzte bei einer solchen Begutachtung und weiß ein MDK-Gutachter, gerade wenn es um Erkrankungen im Bereich der "F-Diagnosen" geht nach einer persönlichen Augenscheinnahme (von Untersuchung kann man hier wohl schlecht reden), ob der zu Begutachtende nun wirklich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist ?.
Dazu muss man natürlich auch die etwas ketzerische Frage stellen, was denn wäre, wenn ein MDK. auf Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage erkennt - dann ist es doch auch klar, dass eine Kasse dieses Gutachten akzeptiert.Der Argumentation hier folgend muesste dann auch dem MDK. unterstellt werden, dass er einen Versicherten "wider besseren Wissens" für arbeitsunfähig erklärt hat ?
Wie gesagt, nicht zum Fall, sondern zum Thema.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.04.2013, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn Argumente nicht ausreichen kommt die Fettschrift.
Wenn Du Dir so sicher bist mit dem Kasperletheater dann stell das doch mal unter www.recht.de ein.
Da hast Du doch auch einen Account. Oder hast Du Angst das Du da wieder ausgelacht wirst?
Wenn Du Dir so sicher bist mit dem Kasperletheater dann stell das doch mal unter www.recht.de ein.
Da hast Du doch auch einen Account. Oder hast Du Angst das Du da wieder ausgelacht wirst?
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Oh – Czaudernas Absatz 1 darf wohl als Zustimmung zur Außenseitermeinung verbucht werden?
Aber Absatz 2 ist schon wieder ein Rückfall in den „GKV-Fraktions-Zwang“ zur Rolle des MDK, denn das hatten wir hier längst:
Wenn die behandelnden Ärzte Arbeitsunfähigkeit aufgrund persönlicher Untersuchung festgestellt haben, bedarf es keiner derartigen Feststellung durch den MDK (mehr). Ist doch klar – oder?
Aber Broemmels „Denkansätze“ sind "bemerkenswert" – solidarisiert sich sogar durch Ankündigungen und Drohgebährden mit den hier kritisierten Machenschaften des MDK …
keine Panik - das war keine Zustimmung !
Es war , wie auch extra geschrieben, die Frage welchen Stellenwert haben Gutachten nach Aktenlage als Basis für eine Entscheidung in der Folge.
Und ich will es sogar noch erweitern, diese Frage gilt für alle Gutachten, egal in welchen Bereichen, die nach "Aktenlage", also ohne persönlichen Kontakt mit dem oder den "Betroffenen" erstellt werden. Wenn ich den "Gedankengang" von Machts Sinn richtig deute, dann sind positive Gutachten also immer okay und negative Begutachtungen "wider besseren Wissens" also mit Strafanzeigen oder wie auch immer zu belegen ?.
Fehler im System ?
Gruss
Czauderna
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:wer weiß, später ...
Im Moment habe ich wichtigeres zu tun:
a.) Schadenersatzforderung an den MDK (1/2)
b.) Schadenersatzforderung an die DAK (1/2)
ich dachte, das hat alles damit zu tun, oder wie oder was ?
Oder geht es um die Tätigkeit in den verschiedenen Foren ??
Verstehe ich, ich muss meine Zeit auch einteilen, aber das weißt du ja.
Gruss
Czauderna
zivilrechtlicher Schadenersatz (Schmerzensgeld)
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