"Verwaltungsverfahren" ist der Fachausdruck für das Zusammenspiel zwischen Versichertem und Krankenkasse
in deinem Fall: die Kasse möchte dich zu irgendwas auffordern - dann kann/muss sie zunächst eine Anhörung machen. Das bedeutet, sie teilt dir was mit und bittet dich um deine Meinung bzw. sie gibt dir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Dann kann/muss sie dir ihre Entscheidung ggf. mit Fristsetzung mitteilen (z. B. "legen Sie bis zum 31.08. einen Wiedereingliederungsplan vor, wenn Sie dass nicht tun, kann das und jenes passieren. usw. usw.)
da gibts meiner Meinung nach zwei Haken: es gibt wohl kein Gutachten des MDK, der eventl. Grundlage für eine solche Aufforderung sein könnte
und
die Wiedereingliederung ist abhängig davon, dass dein behandelnder Arzt sie befürwortet und dass dein AG und du mitspielen - das widerspricht einer Aufforderung durch die Kasse.
sie kann es natürlich empfehlen und du solltest mit deinem Arzt darüber sprechen - aber eine Aufforderung mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten? ich denke nicht.
lies mal hier nach:
http://www.finkenbusch.de/?p=1394#more-1394
http://www.finkenbusch.de/?p=1000
WE Druck KK Arzt im Urlaub
Moderator: Czauderna
Hallo,Nadenn hat geschrieben:Hallo Benni,
zu einer SWE können Sie nicht gezwungen werden und es greifen auch hier nicht die Mitwirkungspflichten. Von einigen Kassenbeschäftigten wird dieses zwar gerne immer wieder ins Feld geführt, jedoch fehlt es dafür an jeglicher Grundlage. Bereits bei aufmerksamen Lesen der jeweiligen Gesetzesnormen wird dieses deutlich.
Das andere sind die mit einer SWE zweifelsohne verbundenen Vorteile, die bereits beschrieben worden sind.
Wenn dein letzter Satz nicht gewesen wäre, hätte ich dir geschrieben, dass du hier etwas unterstellst, was so in der Praxis nicht die Regel ist und hier auch von den Kassenmitarbeitern nicht erfolgt ist. Aber wie gesagt, dein letzter Satz hat das überflüssig gemacht- grins
Gruss
Czauderna