Ich bin selbständig,
krankgeschrieben bis 10.10.2015.
Dies ungefähr seit 5 Monaten.
Eine Wiedereingliederung kommt aufgrund der Selbständigkeit nicht in Betracht.
Es geht mir besser, ich bin aber nicht 100 % sicher, dass ich sofort wieder voll durchstarten kann.
Was passiert, wenn ich nach zwei drei Tagen "gesundgeschriebensein" merke, dass ich mir zuviel zugetraut habe?
Wenn die Krankmeldung endet, kann ich ja nicht zurück ins Krankengeld?
Danke für Eure Anregungen!
LG, Liza
Was passiert nachdem der Bezug von KG endet?
Moderator: Czauderna
Re: Was passiert nachdem der Bezug von KG endet?
Hallo,Liza hat geschrieben:Ich bin selbständig,
krankgeschrieben bis 10.10.2015.
Dies ungefähr seit 5 Monaten.
Eine Wiedereingliederung kommt aufgrund der Selbständigkeit nicht in Betracht.
Es geht mir besser, ich bin aber nicht 100 % sicher, dass ich sofort wieder voll durchstarten kann.
Was passiert, wenn ich nach zwei drei Tagen "gesundgeschriebensein" merke, dass ich mir zuviel zugetraut habe?
Wenn die Krankmeldung endet, kann ich ja nicht zurück ins Krankengeld?
Danke für Eure Anregungen!
LG, Liza
warum sollte keine stufenweise Wiedereingliederung gehen - hast du deswegen schon mal mit der Kasse Kontakt aufgenommen.
Richtig, wenn du arbeitsfähig bist und dann nach zwei oder drei Tagen erneut arbeitsunfähig wirst dann beginnt dein Krankiengeldanspruch erst wieder ab dem 43. Tag (gesetzliche Regelung).
Gruss
Czauderna