was passiert nach KK Ablauf....?
Moderator: Czauderna
Hallo,
Die Sache mit dem Antrag, da passt etwas nicht. Es kann nicht angehen,Maß man eine Aufforderung verschickt, in der eine Frist zur Antragstellung bis Ende Juli 2015 gesetzt wird., dieser Aufforderung kein Antragsformular beifügt, den Antrag als Kasse selbst stellt, das geht gar nicht, und den dann noch als Eilfall deklariert, das Ganze ohne Zustimmung , also Unterschrift des Versicherten. Weißt du denn, was in diesem Antrag steht ?.
Bestandteil dieses Antrages ist auch eine Rubrik, in der der Versicherte mit eigenen Worten seinen Gesundheitszustand beschreiben soll, hat das die Kasse hier auch schon für den Versicherten erledigt ?.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen, ich würde die Kasse schriftlich auffordern,ihren Antrag zurückzunehmen , dir die Ruevknahme schriftlich bestätigen lassen, die fehlenden Antragsunterlagen anfordern und den Antrag selbst dann erst eine Woche vor Ablauf der Frist im Juli stellen.
Mit der Auslandsgeschichte hat das alles aber nix zu tun.
Gruß
Czauderna
Die Sache mit dem Antrag, da passt etwas nicht. Es kann nicht angehen,Maß man eine Aufforderung verschickt, in der eine Frist zur Antragstellung bis Ende Juli 2015 gesetzt wird., dieser Aufforderung kein Antragsformular beifügt, den Antrag als Kasse selbst stellt, das geht gar nicht, und den dann noch als Eilfall deklariert, das Ganze ohne Zustimmung , also Unterschrift des Versicherten. Weißt du denn, was in diesem Antrag steht ?.
Bestandteil dieses Antrages ist auch eine Rubrik, in der der Versicherte mit eigenen Worten seinen Gesundheitszustand beschreiben soll, hat das die Kasse hier auch schon für den Versicherten erledigt ?.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen, ich würde die Kasse schriftlich auffordern,ihren Antrag zurückzunehmen , dir die Ruevknahme schriftlich bestätigen lassen, die fehlenden Antragsunterlagen anfordern und den Antrag selbst dann erst eine Woche vor Ablauf der Frist im Juli stellen.
Mit der Auslandsgeschichte hat das alles aber nix zu tun.
Gruß
Czauderna
mir gefällt das Ganze auch nicht...die Dame meinte zu mir, sie hätte das mit dem MDK besprochen...der hat ihn aber nie gesehen?!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Die Sache mit dem Antrag, da passt etwas nicht. Es kann nicht angehen,Maß man eine Aufforderung verschickt, in der eine Frist zur Antragstellung bis Ende Juli 2015 gesetzt wird., dieser Aufforderung kein Antragsformular beifügt, den Antrag als Kasse selbst stellt, das geht gar nicht, und den dann noch als Eilfall deklariert, das Ganze ohne Zustimmung , also Unterschrift des Versicherten.
nein :/Czauderna hat geschrieben:Weißt du denn, was in diesem Antrag steht ?.
niemand von uns hier .Czauderna hat geschrieben: Bestandteil dieses Antrages ist auch eine Rubrik, in der der Versicherte mit eigenen Worten seinen Gesundheitszustand beschreiben soll, hat das die Kasse hier auch schon für den Versicherten erledigt ?.
darf man das,ohne Nachwirktungen?Czauderna hat geschrieben: Ich würde mir das nicht gefallen lassen, ich würde die Kasse schriftlich auffordern,ihren Antrag zurückzunehmen , dir die Ruevknahme schriftlich bestätigen lassen, die fehlenden Antragsunterlagen anfordern und den Antrag selbst dann erst eine Woche vor Ablauf der Frist im Juli stellen.
Mit der Auslandsgeschichte hat das alles aber nix zu tun.
Gruß
Czauderna
Hallo,
macht man eigentlich nicht, aber Gegenfrage - wenn es heißt - stellen Sie einen Antrag bis zum 26.7.2015 und man stellt diesen Antrag am 25.07.2015, hat man dann die gesetzte Frist gewahrt, ja oder nein ??.
Und wenn "mein" Antrag scho0n unterwegs ist, ohne meine Unterschrift und ohne mein Zutun, ist das rechtens ?? - ich meine nein.
Gruss
Czauderna
macht man eigentlich nicht, aber Gegenfrage - wenn es heißt - stellen Sie einen Antrag bis zum 26.7.2015 und man stellt diesen Antrag am 25.07.2015, hat man dann die gesetzte Frist gewahrt, ja oder nein ??.
Und wenn "mein" Antrag scho0n unterwegs ist, ohne meine Unterschrift und ohne mein Zutun, ist das rechtens ?? - ich meine nein.
Gruss
Czauderna
Nach meinem Verständnis muss der Antrag bis zum Ablauf der Frist bei der RV oder aber bei der Krankenkasse sein.
Unabhängig von der Frist bin ich der Auffassung, dass die Kasse den Antrag gar nicht stellen kann. Das kann nur der Versicherte selber! Insofern halte ich die Aussage der Kasse für zweifelhaft.
Ich würde der Kasse mitteilen, dass der Antrag ohne Zutun und Unterschrift des Versicherten nicht wirksam ist. Darüber hinaus muss die Kasse bei der Aufforderung ihr Ermessen ausüben. Sprich: sie muss prüfen, ob es Gründe gibt, die gegen eine derartige Aufforderung sprechen. Dazu muss eine Anhörung durchgeführt werden. Diese fehlt.
Mein Rat: der Kasse mitteilen, dass der von ihr gestellte Antrag unwirksam ist, darauf hinweisen, dass vor Aufforderung eine Anhörung erfolgen muss und diese einfordern. Und dann erstmal abwarten, was die Kasse macht.....
Unabhängig von der Frist bin ich der Auffassung, dass die Kasse den Antrag gar nicht stellen kann. Das kann nur der Versicherte selber! Insofern halte ich die Aussage der Kasse für zweifelhaft.
Ich würde der Kasse mitteilen, dass der Antrag ohne Zutun und Unterschrift des Versicherten nicht wirksam ist. Darüber hinaus muss die Kasse bei der Aufforderung ihr Ermessen ausüben. Sprich: sie muss prüfen, ob es Gründe gibt, die gegen eine derartige Aufforderung sprechen. Dazu muss eine Anhörung durchgeführt werden. Diese fehlt.
Mein Rat: der Kasse mitteilen, dass der von ihr gestellte Antrag unwirksam ist, darauf hinweisen, dass vor Aufforderung eine Anhörung erfolgen muss und diese einfordern. Und dann erstmal abwarten, was die Kasse macht.....
eine Frage hätte ich noch :
die "Dame" zieht mir alle 2 Wochen einen Teil vom Krankengeld ab....da ich Ende 2014 im Krankenhaus war und die Zuzahlung nicht bezahlen konnte. Uns fehlen ja praktisch 700 € mtl. und wie sind eine 4-Köpfige Familie....muss ich das bezahlen, wenn es 1% des Lohnes übersteigt?
Eine bekannte meine zu mir, das würde nicht stimmen?!
die "Dame" zieht mir alle 2 Wochen einen Teil vom Krankengeld ab....da ich Ende 2014 im Krankenhaus war und die Zuzahlung nicht bezahlen konnte. Uns fehlen ja praktisch 700 € mtl. und wie sind eine 4-Köpfige Familie....muss ich das bezahlen, wenn es 1% des Lohnes übersteigt?
Eine bekannte meine zu mir, das würde nicht stimmen?!
Hallo,
grundsätzlich werden 2% des jährlichen Einkommens als zumutbar gesehen, d.h. bis zu dieser Grenze müssen gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile wie z.B. Rezeptgebühren oder auch Krankenhauseigenanteile
gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze auf 1% reduziert werden. Mein Rat - alle Zuzahlungsbelege sammeln und am Ende des Jahres zusammen mit dem Einkommensnachweis zur Kasse gehen
und ausrechnen lassen ob es etwas zurück gibt - das geht auch noch rückwirkend für die Jahre 2011 - 2014.
Wenn man besonders oft Eigenanteile entrichten muss, z.B. bei chronischen Erkrankungen, dann kann man am Anfang eines Jahres sich seine Belastungsgrenze ausrechnen lassen und den entsprechenden Betrag an die Kasse zahlen - anschließend erhält man dann einen Befreiungsausweis für das gesamte Jahr - ist eine problemlose Sache, allerdings nur bei feststehendem Einkommen, wie. z.B. bei Rentnern.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich werden 2% des jährlichen Einkommens als zumutbar gesehen, d.h. bis zu dieser Grenze müssen gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile wie z.B. Rezeptgebühren oder auch Krankenhauseigenanteile
gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze auf 1% reduziert werden. Mein Rat - alle Zuzahlungsbelege sammeln und am Ende des Jahres zusammen mit dem Einkommensnachweis zur Kasse gehen
und ausrechnen lassen ob es etwas zurück gibt - das geht auch noch rückwirkend für die Jahre 2011 - 2014.
Wenn man besonders oft Eigenanteile entrichten muss, z.B. bei chronischen Erkrankungen, dann kann man am Anfang eines Jahres sich seine Belastungsgrenze ausrechnen lassen und den entsprechenden Betrag an die Kasse zahlen - anschließend erhält man dann einen Befreiungsausweis für das gesamte Jahr - ist eine problemlose Sache, allerdings nur bei feststehendem Einkommen, wie. z.B. bei Rentnern.
Gruss
Czauderna
Es geht hier wohl primär darum, ob die Kasse die nicht entrichteten Eigenanteile einbehalten darf.
Unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen darf sie das. Ja.
Aber für das Jahr 2014 würde ich wie Czauderna empfiehlt, die Zuzahlungsbefreiung beantragen. Entweder es kommt was raus oder nicht. Schaden kann es nicht.
Unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen darf sie das. Ja.
Aber für das Jahr 2014 würde ich wie Czauderna empfiehlt, die Zuzahlungsbefreiung beantragen. Entweder es kommt was raus oder nicht. Schaden kann es nicht.
wir sind 4 Personen mit 2 chronisch kranken...und einem einkommen von 1900 € ?!
ich habe auch noch keine auszahlung von 2011..da hatte ich kosten aufgrund meiner schweren op und der damit verbundenen wundheilung inkl.material..von fast 400€ohne krankenhaustagegeld.
da mein mann in seinem letzten jahr der ausbildung war, und ich den vertrag nicht mehr hatte-
hat die kasse gesagt, sie zahlt es nicht aus, weil sie die kopie des ausbildungsvertrages nicht hätten.
ich komm mir manchmal vor wie ein depp.
ich habe auch noch keine auszahlung von 2011..da hatte ich kosten aufgrund meiner schweren op und der damit verbundenen wundheilung inkl.material..von fast 400€ohne krankenhaustagegeld.
da mein mann in seinem letzten jahr der ausbildung war, und ich den vertrag nicht mehr hatte-
hat die kasse gesagt, sie zahlt es nicht aus, weil sie die kopie des ausbildungsvertrages nicht hätten.
ich komm mir manchmal vor wie ein depp.
Dann solltest Du mal die Einkommensnachweise einreichen.traene1 hat geschrieben:wir sind 4 Personen mit 2 chronisch kranken
...und einem einkommen von 1900 € ?!
ich habe auch noch keine auszahlung von 2011..da hatte ich kosten aufgrund meiner schweren op und der damit verbundenen wundheilung inkl.material..von fast 400€ohne krankenhaustagegeld.
da mein mann in seinem letzten jahr der ausbildung war, und ich den vertrag nicht mehr hatte-
hat die kasse gesagt, sie zahlt es nicht aus, weil sie die kopie des ausbildungsvertrages nicht hätten.
ich komm mir manchmal vor wie ein depp.
neues Problem :/
Mein Mann soll jetzt in ein "Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke (RPK), entwickelte Konzept ist ein integratives Modell und stellt die ganzheitliche Therapie"
er muss dort die ganze Woche bleiben und das für ein Jahr...???!
Muss er das, sonst gibt es dann Krankengeldsperre, oder wie ist das?
Alternativ könnte er am Abend heim fahren, Fahrzeit hin und zurück, 3 Std....
was ist wenn er das nicht schafft und abbricht?
er muss dort die ganze Woche bleiben und das für ein Jahr...???!
Muss er das, sonst gibt es dann Krankengeldsperre, oder wie ist das?
Alternativ könnte er am Abend heim fahren, Fahrzeit hin und zurück, 3 Std....
was ist wenn er das nicht schafft und abbricht?
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Re: neues Problem :/
wer sagt denn, dass er das "muss"?traene1 hat geschrieben:Mein Mann soll jetzt in ein "Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke (RPK), entwickelte Konzept ist ein integratives Modell und stellt die ganzheitliche Therapie"
er muss dort die ganze Woche bleiben und das für ein Jahr...???!
Muss er das, sonst gibt es dann Krankengeldsperre, oder wie ist das?
Alternativ könnte er am Abend heim fahren, Fahrzeit hin und zurück, 3 Std....
was ist wenn er das nicht schafft und abbricht?
grundsätzlich ist dein Mann frei in seiner Wahl des behandelnden Arztes, der Therapie und auch der Klinik (wobei es vielleicht sein kann, dass er die Mehrkosten zahlen muss, wenn er sich für eine andere Klinik entscheidet. Kommt aber sehr selten vor).
Und wenn er sich für eine andere Therapie und/oder eine andere Klinik, bleibt der Krankengeld-Anspruch bestehen - wenn dein Mann einen Reha-Antrag stellen musste, kann es allerdings sein, dass sein Dispositionsrecht eingeschränkt wurde. Schreib mal mehr....
Hallo,traene1 hat geschrieben:hat keiner eine idee?
und schon wieder muss auf eine Frage mit einer Gegenfrage reagieren -
Was schwebt Euch denn vor als Lösung vor ?.
Gibt es denn überhaupt eine Alternative zur vorgeschlagenen Behandlung vor Ort - so, wie geschrieben gibt es die nicht, auch nicht zu Lasten der Krankenkasse, zumal der Rentenversicherungsträger seine Zuständigkeit erklärt hat und auch das Übergangsgeld für die gesamte Behandlungsdauer zahlen würde.
Gruss
Czauderna