Was bedeutet mein MDK-Gutachten?
Moderator: Czauderna
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@strandlooper: Das ist ja ganz schön verwirrend...2x MdK mit 2 verschiedenen Ergebnissen...und stufenweise WE statt KRG und das ohne AG...*grübel* Aber mal was ganz anderes...mit diesem Gutachten kannst Du Dich auch auf dem AAMT melden, denn grds. bis Du ja arbeitsfähig, wenn auch aktuell nicht für alle Tätigkeiten.
Hier die Rechtsquelle:
Nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 16 Nr. 2, 118 Abs. 1 Nr. 2, 119 Abs. 3, 4 SGB III gilt derjenige als arbeitslos, der für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung (§§ 16 Nr. 2, 118 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Lass Dich nicht wegschicken oder unterkriegen. Viel Erfolg!
Poet
Hier die Rechtsquelle:
Nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 16 Nr. 2, 118 Abs. 1 Nr. 2, 119 Abs. 3, 4 SGB III gilt derjenige als arbeitslos, der für die Vermittlung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung (§§ 16 Nr. 2, 118 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
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Poet
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Ähm, sorry. Früher "Das Arbeitsamt" heute perfide "Die Agentur für Arbeit."strandlooper hat geschrieben:Hallo Poet, was bitte ist AAMT? Habe ich zuvor niemals gehört, Sorry erst 58 und noch lernfähig.
Mal unter uns Gebetsschwestern: Wenn Haushaltshilfe nicht mehr geht gesundheitlich, meinst Du im Handel wird die Belastung geringer...ich bin kein Arzt, frage nur. Weil: Das spricht noch mehr dafür, dass die Agentur für Arbeit Dir - der absolute Arbeitswilligen - eine andere Arbeit versorgt.
Oder wenn es keine zumutbare gibt: Dir ALG zahlt.
Du weißt wie ich es meine. Lass Dich bloß nicht von denen wegschicken!
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Ich will Gerechtigkeit, denn ich musste im Vorfeld für meine Fehler auch gerade stehen. Das fordere ich jetzt auch. Uns werde dafür kämpfen. Danke für eure Rückenstütze für eine fast 4-fachOma, die bisher eigentlich wertvoll war, zum Beitrag abdrücken. Ein verdammt schwaches Bild für die GESUNDHEITSKASSE, die Psychoterror betreibt.
@strandlooper: Sorry, das ist Blablabla und hilft Dir nicht. Mithilfe des MdK-Berichtes kannst Du KRG erwirken aber auch ALG I. Wat nu?strandlooper hat geschrieben:...ich zahle nicht uneingeschränkt für versteckte eingeschränkte Leistungen. Früher als ich jung war, hiess das Betrug, wenn gelernte Leute ohne Regress in dem Falle Mist gemacht haben. erst recht wenn die kassierende Kasse ohne Aufklärung der Defitzite seine Mitglieder ins Verderben schickt
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Wie gesagt: Egal wie. Entscheide Dich für einen Weg, dann werden Dir die Kassenexperten hier auch sagen was geht und was nicht.strandlooper hat geschrieben:Morgen , am 20.2.13 weiss ich mehr Poet. Heute und jetzt erreiche ich Nix mehr. Aber nur soviel...Oma gibt nicht auf
Wieso auch aufgeben? Du hast mind. zwei Möglichkeiten. Eine davon wird greifen. Ganz sicher.
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