Warum Erstbescheinigung,wenn außerhalb der Lohnfortzahlung?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 26.12.2012, 01:39

Das Ausstellungsdatum der Erstbescheinigung ist ja richtig. Da steht bloss "arbeitsunfähig seit 17.12.2012" (richtig),aber dann "festgestellt am 20.12.2012". Der Fehler ist ja offensichtlich. War am 17.12.2012 zum 1.Mal in der Praxis und vorher nicht AU. Die KK weiss,dass mein Arbeitsverhältnis endet. Dachte, ich bin verpflichtet,das mitzuteilen. Wenn die KK nun Ärger macht und kein Krankengeld zahlt,was dann? Bin ich dann überhaupt noch versichert? Habe mich fristgerecht "arbeitssuchend" sowie ab 01.01.2013 "arbeitslos" gemeldet.. Die AfA ist auch über die AU informiert,aber durch Kopie des Auszahlungsscheins,da ich nicht wusste,dass man ausserhalb der Lohnfortzahlung trotzdem eine Erstbescheinigung braucht. Ist das 1 schicke ich kompliziert...Hilfe" Den Antrag auf ALG 1 schicke ich morgen weg. Danke.

sonni1956
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Beitrag von sonni1956 » 26.12.2012, 18:14

Hallo Miep


Ich denke nicht das die Probleme machen weil du die Erstbescheinigung am 20 erst ausgefüllt wurde du hast ja noch ne Kopie vom 17.12 das du beim Arzt warst.
Nächstesmal bist du schlauer und läßt dir gleich ne Erstbescheinigung ausfüllen auch wenn es die gleiche Krankheit ist ,das stellt die KK selber fest.Hättes du nicht gearbeitetwäre es richtig da es ne Folgebescheinigung ist.
Es ist für uns Laien schwierig manchmal durch zublicken aber dafür gibt es ja das Forum.
Wenn deine KK nicht so weit ist würde ich es persöhnlich klären .
Ich habe damals vor der OP ,im Krankengeldbezug auch gemeldet das ich ne AHB erhalte und wir haben dann alles vorher gemacht.
Hast du den Antragt Zuhause für das ALG 1 dann mache schon mal die vorarbeit und auch was dein AG ausfüllen muß.Du erhältst doch noch Urlaubsgeld das wird für den Monat wo es ausgezahlt wird als Einkommen mit gerechnet egal ob KG oder ALG 1 denke dran das anzu geben damit du keinen Ärger bekommst.


LG SONJA

Miep
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Beitrag von Miep » 26.12.2012, 18:27

Da steht AU seit 17.12, festgestellt am 20.12. Die Bescheinigubg ansich ist auf den 17.12 datiert.

Miep
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Beitrag von Miep » 27.12.2012, 11:59

So, die Praxis schickt mir die korrigierte Erstbescheinigung zu. Wird dann aber erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses (31.12.2012) bei der KK sein.
Den Auszahlungsschein reiche ich nach dem nächsten Arzttermin (16.01.2013) ein, mit Bitte um Überweisung des Krankengeldes.

Aber mal allgemein: Bin ich denn ab 01.01.2013 noch krankenversichert?

Der Arbeitgeber wird mich abmelden.

Bei der AfA bin ich nur gemeldet (arbeitssuchend seit 22.11.2012, arbeitslos ab 01.01.2013). Es wurden bisher keine Leistungen beantragt.

Hab den Antrag auf ALG I mit Verweis auf die AU und den Krankengeldanspruch aber heute vorbeugend abgeschickt.

Wie muss ich mich nun weiter verhalten?

Danke.

Miep
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Beitrag von Miep » 29.12.2012, 12:23

Weiss jemand,wie das ist mit der KV nach Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn übers KG noch nicht entschieden wurde, man aber auch keine Leistungen von der AfA oder dem JobCenter bezieht?

Muss ich mir Sorgen machen, dass ich ab 01.01.2013 nicht mehr behandelt werde beim Arzt oder leitet sich aus der (fälschlicherweise) per Auszahlungsschein gemeldeten AU automatische eine Weiterversicherung ab? Die Erstbescheinigung wird ja nachgereicht...Da steht ja AU ab 17.12 und festgestellt am 17.12., also noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.12.2012, 18:17

Hallo,

die lückenlose AU ist wichtig.
Deine Versicherung bei der Kasse bleibt nach § 192 SGB V erhalten und ist kostenfrei.
Die Kasse braucht nur einen Wimpernschlag, um das rechtlich zu prüfen. Alles andere wäre Schikane.

LG, Fee

Miep
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Beitrag von Miep » 29.12.2012, 19:25

Ich war vom 06.08 - 14.09.2012 im Krankengeldbezug, bin dann wieder arbeiten gegangen. Also erst wieder seit 17.12. AU. Kann die Kasse das Krankengeld verweigern,weil die Erstbescheinigung erst Wochen später nachgereicht wurde? Hatte aus Unwissenheit einen Auszahlungsschein eingereicht,der nicht als AU-Nachweis akzeptiert wurde. Vonder AU hat die Kasse am 18.12. erfahren,aber eben nicht mittels Erstbescheinigung. Stellt das ein Problem dar? Kann die Kasse sich weigern zu zahlen? DANKE.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 29.12.2012, 21:00

Miep, das haben wir doch auf Seite 1 schon besprochen, oder?
Wenn der Auszahlungsschein, den Du zuerst eingereicht hast, auf den 17.12. datiert ist und Du der Erstbescheinigung eine Notiz beifügst, dass hier ein falsches Ausstellungsdatum vermerkt ist (und Du bei nächster Gelegenheit, also am 2.1.13 eine korrekte Erstbescheinigung nachlieferst), sehe ich grds. kein Problem. Ob andere daraus eins machen, weiß ich natürlich nicht.

Frag' doch mal bei Deiner Kasse am Donnerstag nach!
Hast Du denn schon Kontakt aufgenommen?

Miep
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Beitrag von Miep » 29.12.2012, 21:58

Leider werde ich hier immer missverstanden.

Das Ausstellungsdatum war nie falsch.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 30.12.2012, 01:07

Das Feststellungsdatum entspricht in der Regel dem Ausstellungsdatum.
Ersetze in meinem Beitrag einfach "Austellungs-" durch Feststellungsdatum und dann passen meine Empfehlung und meine Frage auch.

Miep
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Beitrag von Miep » 30.12.2012, 11:50

Da steht AU seit 17.12, festgestellt am 20.12.

Die Bescheinigung ansich ist auf den 17.12 datiert, rechts neben Arztnummer auf der AU.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.12.2012, 12:49

Moin Miep,

mal eine übliche Frage.

Hast Du überhaupt schon mal Kontakt mit Deiner Kasse gehabt?
Ich habe den Eindruck das Du Deinen Versicherungsschutz oder Deinen Krankengeldanspruch über das Forum klären möchtest.

Wäre es nicht praktischer das mal mit Deiner Kasse zu besprechen? Die haben alle Unterlagen vorliegen und können Dir praktisch und verbindlich weiterhelfen.

Jedenfalls verbindlicher als das hier in einem anonymen Internetforum passieren kann.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 30.12.2012, 13:49

Das Datum neben der Arztnummer spielt keine Rolle, entscheidend sind die beiden anderen. Deshalb nochmals der Verweis auf meinen oben zitierten Beitrag und auf broemmels letzten Beitrag.
Du musst Dich mit der Kasse in Verbindung setzen - eigentlich schon direkt nach Erhalt der (fehlerhaften) AU-Bescheinigung. Wenn Du die Mögliichkeit hast, schick noch heute ein Fax mit Kommentar zum Feststellungsdatum oder scanne die Erstbescheinigung ein und schreibe in der Mail etwas dazu!

Miep
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Beitrag von Miep » 01.01.2013, 18:32

Hab der Kasse jetzt die korrekte Erstbescheinigung geschickt und kann nur nur hoffen und bangen.

Seit heute bin ich arbeitslos nach Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen mit entsprechendem Attest.

Habe mich fristgerecht bei der AfA gemeldet.

Hoffentlich verweigert man mir wegen der Verzögerung nicht das Krankengeld.

Dass ich AU bin, weiss die Kasse ja seit dem 17.12.2012, durch den fälschlicherweise als Nachweis, ohne Wunsch nach Auszahlung für 1 Tag, eingereichten Auszahlungsschein.

An welches Amt muss ich mich wenden, wenn das passiert?

Ein ALG I Antrag ist gestellt, aber wenn man AU ist, besteht ja kein Anspruch.

Wüsste sonst nicht, wovon ich Miete und Lebensunterhalt zahlen muss.

Danke und ein frohes neues Jahr.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.01.2013, 09:49

Moin,

ein gesundes neues Jahr vorweg.

Ich wiederhole meinen Hinweis von vor ein paar Tagen.
Ruf doch endlich mal deine Kasse an. Ist anscheinend immer noch nicht geschehen

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