Guten Morgen liebes Forum,
brauche mal wieder Hilfe. Hier der Sachverhalt:
- 19.11: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zum 01.01.2013 (Attest), vorher angesparten Jahresurlaub "abfeiern" (also keine Freistellung)
- 20.11: Umzug in andere Stadt und Aufnahme in therapeutische WG
- 21.11: telefonische Arbeitssuchendmeldung bei der Afa
- 29.11: Erster Termin bei der Afa. Eingliederungsvereinbarung unterschrieben (3 Bewerbungen/Woche, Statistik über Eigenbemühungen bis 31.12. an Sachbearbeiter mailen) und Arbeitslosmeldung ab 01.01.2013
- Noch keinen Antrag auf ALG I gestellt, da Arbeitsbescheinigung und Lohnsteuerkarte noch beim Arbeitgeber sind
Nun, folgendes:
Angenommen, ich werde am 17.12. krank geschrieben und zwar für eine Erkrankung, für die bereits Lohnfortzahlung geleistet wurde, ist ja die Krankenkasse für mich zuständig bzw. es besteht Anspruch auf Krankengeld.
Habe schon mal Krankengeld bezogen, aber bin nicht ausgesteuert. War immer mal wieder ein paar Monate AU bzw. in der Klinik, dann wieder ein paar Monate gearbeitet, wieder AU usw. Aus einer Reha wurde ich AU entlassen (Dezember 2011).
Wie ist im vorliegenden Fall der weitere Ablauf bzw. wie verhalte ich mich richtig?
Auszahlungsschein an Krankenkasse ohne Wunsch nach Auszahlung, da dies ja nicht lohnt für einen Tag? Richtig? Einreichung erst bei Verlängerung mit nächstem Auszahlungsschein nach 2 oder 4 Wochen?
Kopie des Auszahlungsscheins vom z.b. 17.12. an Arbeitgeber zwecks Gutschreibung des Urlaubs und an die Afa als Nachweis,dass ich AU bin?
Der Arbeitgeber würde dann für Dezember nur den halben Lohn überweisen und ich müsste damit über die Runden kommen.
Setzt die AU die Eingliederungsvereinbarung ausser Kraft oder muss ich weiter zu verbindlichen Vermittlungsterminen erscheinen und Bewerbungen schreiben?
Danke.
Wäre das so richtig im beschriebenen Fall?
Moderator: Czauderna
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woher weißt du denn jetzt schon, dass und an welcher Krankheit du am 19.12 (also in zwei Wochen) arbeitsunfähig erkranken wirst?????Angenommen, ich werde am 17.12. krank geschrieben und zwar für eine Erkrankung, für die bereits Lohnfortzahlung geleistet wurde, ist ja die Krankenkasse für mich zuständig bzw. es besteht Anspruch auf Krankengeld.
oder ist der angesparte Jahresurlaub am 18.12. abgefeiert? wenn dem so wäre, gibt es bestimmt die Möglichkeit, mit dem AG unbezahlten Urlaub für die Zeit von 19.-31.12. zu vereinbaren......oder ganz einfach zur Arbeit anzutretenvorher angesparten Jahresurlaub "abfeiern"
Re: Wäre das so richtig im beschriebenen Fall?
Ich würde mich einfach mal an der Stelle erkundigen mit der Du die Vereinbarung getroffen hast. Nämlich dem Arbeitsamt.Miep hat geschrieben:
Setzt die AU die Eingliederungsvereinbarung ausser Kraft oder muss ich weiter zu verbindlichen Vermittlungsterminen erscheinen und Bewerbungen schreiben?
Danke.
Aber nebenbei. Was für eine im voraus bekannte Erkrankung ist das denn die das schreiben von Bewerbungen unmöglich macht?