Hallo,
nächste Woche muss ich Dienstag für 3 Stunden vorstationär ins Krankenhaus. da werden die ganzen Untersuchungen (Blut, MRT, Ultraschall usw.) gemacht. dann gehe ich wieder nach Hause und komme am nächsten Tag frühs nüchtern um dann operiert zu werden. danach bin ich ca. 6 Tage stationär dort.
Meine Frage ist nun, ob für den vorstationären Tag das Krankenhaus die Krankmeldung inkl. des vorstationären Tages ausstellt... (ausstellen darf).
Dürfen Krankenhäuser überhaupt Krankmeldungen ausstellen? ich kann mich nicht mehr daran erinnern wie das beim letzten Mal war.
vorstationäre Behandlung auch schon Arbeitsunfähigkeit?
Moderator: Czauderna
Hallo,
Hm, also ich kenne es so, dass bisher der einweisende Arzt die AU-Meldung erstellt hat, wobei die Frage zu beantworten wäre, ob tatsächlich nur wegen der Notwendigen Voruntersuchungen auch gleichzeitig Arbeitsunfaehigkeit einhergeht, aber das muss ein Arzt entscheiden.
Seit dem 01.01.2016 dürfen auch Krankenhäuser AU-Meldungen erstellen. Mir bekannt ist allerdings nur die Möglichkeit der Folgebescheinigung ab Entlassung aus der stationären Behandlung.
Bekanntlich erhält das Krankenhaus von der Kasse meist eine Fallpauschale, grundsätzlich unabhängig davon wieviele Tage die stationäre Behandlung andauert. Von daher könnte das Krankenhaus auch den Tag der Voruntersuchung als Aufnahmetag deklarieren und der Fall wäre gelöst - wahrscheinlich geht das aber aus Kostengründen nicht weil u.U. Diese Kosten extra in Rechnung gestellt werden können.
Gruß
Czauderna
Hm, also ich kenne es so, dass bisher der einweisende Arzt die AU-Meldung erstellt hat, wobei die Frage zu beantworten wäre, ob tatsächlich nur wegen der Notwendigen Voruntersuchungen auch gleichzeitig Arbeitsunfaehigkeit einhergeht, aber das muss ein Arzt entscheiden.
Seit dem 01.01.2016 dürfen auch Krankenhäuser AU-Meldungen erstellen. Mir bekannt ist allerdings nur die Möglichkeit der Folgebescheinigung ab Entlassung aus der stationären Behandlung.
Bekanntlich erhält das Krankenhaus von der Kasse meist eine Fallpauschale, grundsätzlich unabhängig davon wieviele Tage die stationäre Behandlung andauert. Von daher könnte das Krankenhaus auch den Tag der Voruntersuchung als Aufnahmetag deklarieren und der Fall wäre gelöst - wahrscheinlich geht das aber aus Kostengründen nicht weil u.U. Diese Kosten extra in Rechnung gestellt werden können.
Gruß
Czauderna