Vorraussetzungen Verletztengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Vorraussetzungen Verletztengeld

Beitrag von CiceroOWL » 17.07.2012, 17:10

Zuletzt geändert von CiceroOWL am 17.07.2012, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 17.07.2012, 17:28

Danke für die Link- Sammlung. Gut verständlich und hilfreich.
Kommt in meinen Ordner "jurisprudence".

LG
ReallyAngry

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 17.07.2012, 17:29

ja ja die bösen Mitarbeiter der Krankenkassen.......

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Verwaltungsakt - Gleicher Autor

Beitrag von CiceroOWL » 17.07.2012, 17:35

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... %A4ger.pdf

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... igkeit.pdf

http://www.finkenbusch.de/?p=1376

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... wendig.pdf

http://www.finkenbusch.de/?p=1394

Für jeden der keinen Bock hat sich näher mit dem SGB I, X und IV auseinanderzusetzen, auch ganz nett zulesen, wenn man in den Kirschenbaum muss.

Die seite ist jeden zu empfehlen der schnell suchen will und sich ohne Fachchinesich mit komplexen dingen auseinersetzen will ( Heißt natürlich das er bereit ist zu denken, also zu sein.)

Machts Sinn

Re: Verwaltungsakt - Gleicher Autor

Beitrag von Machts Sinn » 17.07.2012, 18:33

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Re: Verwaltungsakt - Gleicher Autor

Beitrag von CiceroOWL » 17.07.2012, 20:31

Machts Sinn hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben: http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... %A4ger.pdf

... ganz nett zulesen, wenn man in den Kirschenbaum muss.
Hallo Cicero,

dann pass´ mal auf, dass du beim Lesen nicht von der Leiter fällst ...
Bewilligung hat keine Dauerwirkung

Krankengeld bewilligen die Krankenkassen regelmäßig im zweiwöchigen Turnus nach Vorlage eines ärztlichen Auszahlscheines. Bereits das Bundessozialgericht (BSG) hatte in ständiger Rechtsprechung konsequent entschieden, dass Krankengeld durch die Krankenkasse jeweils immer abschnittsweise gewährt wird und dabei das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen ist. Folglich wird die Leistungsentscheidung für jeden Bewilligungsabschnitt erneut getroffen. Das LSG Bayern hat sich dieser konsequenten Linie nun angeschlossen und sieht in der Krankengeldbewilligung ebenfalls keinen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Daher kann gegen die Einstellung der Leistung kein Widerspruch (mit aufschiebender Wirkung) eingelegt werden. Vielmehr muss ein Anspruch auf Krankengeld im Eilverfahren vor einem Sozialgerichten im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG) verfolgt werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 17.6.2011, Az. L 4 KR 76/11 (rechtskräftig)

Nee bestimmt nich tda bin ich wohl auf der richtigen Seite

Antworten