Hallo zusammen!
Ich habe im Oktober 2016 eine Operation am Fuß gehabt und danach ab 02.01.2017 bis zum 05.03.2017 an einer stufenweise Wiedereingliederung teilgenommen, bei der, der Arbeitgeber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zahlt und die Krankenkasse den Rest in Form von Krankengeld! Leider hat sich die Krankenkasse nicht an diese Vereinbarung gehalten und mir das volle Krankengeld weiter gezahlt! Ich habe natürlich Widerspruch dagegen eingelegt, aber das hat die nicht interessiert. Nun haben die das an das Hauptzollamt in Gießen weitergegeben und promt kam eine Vollstreckungsankündigung. Kann ich jetzt noch irgend etwas dagegen unternehmen? Ist das überhaupt rechtens, was die Krankenkasse da macht? Schließlich wurde ja eine Vereinbarung wegen der Wiedereingliederung schriftlich festgehalten!
Für Eure Ratschläge oder Tipp, wäre ich sehr dankbar....
LG schnecki
Vollstreckungsankündigung/ Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Re: Vollstreckungsankündigung/ Krankengeld
Hallo,
nur damit da alles richtig verstanden wurde. Du hast während der Wiedereingliederungsmassnahme vom Arbeitgeber Teil-Arbeitsentgelt bekommen und von der Krankenkasse das volle Krankengeld, welches du aber nicht wolltest aber, so wie du es geschildert hast, genommen hast. Danach kam die Krankenkasse und wollte das zuvielgezahlte Krankengeld zurück haben, was du aber verweigerst hast mit der Begründung, dass die Kasse doch wissen musste, dass der Arbeitgeber Teilarbeitsentgelt gezahlt hatte , und das Ganze ist nun zwei Jahre her- habe ich das richtig verstanden ?.
Gruss
Czauderna
nur damit da alles richtig verstanden wurde. Du hast während der Wiedereingliederungsmassnahme vom Arbeitgeber Teil-Arbeitsentgelt bekommen und von der Krankenkasse das volle Krankengeld, welches du aber nicht wolltest aber, so wie du es geschildert hast, genommen hast. Danach kam die Krankenkasse und wollte das zuvielgezahlte Krankengeld zurück haben, was du aber verweigerst hast mit der Begründung, dass die Kasse doch wissen musste, dass der Arbeitgeber Teilarbeitsentgelt gezahlt hatte , und das Ganze ist nun zwei Jahre her- habe ich das richtig verstanden ?.
Gruss
Czauderna
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Re: Vollstreckungsankündigung/ Krankengeld
Fast richtig! Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde ich vom Arbeitgeber und der Krankenkasse darauf hingewiesen, das der Arbeitgeber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (am Anfang waren es 4 Std., danach 5 Std. usw.) bezahlt und den Rest die Krankenkasse in Form von Krankengeld dazu zahlt!
Beispiel; Sollarbeitszeit 7,75 Std.
Arbeitgeber zahlt 5 Std.
Krankenkasse zahlt 2,25 Std.
Und genau so wurde es schriftlich in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgehalten. Aber die Krankenkasse hat trotzdem das volle Krankengeld gezahlt, also für 7,75 Std. anstatt für 2,25 Std.
Diese Vereinbarung wurde ja nicht mit mir getroffen, sondern zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber!
Das meinte ich damit, das ich ja nicht um das volle Krankengeld gebeten habe, in dieser Zeit!
Beispiel; Sollarbeitszeit 7,75 Std.
Arbeitgeber zahlt 5 Std.
Krankenkasse zahlt 2,25 Std.
Und genau so wurde es schriftlich in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgehalten. Aber die Krankenkasse hat trotzdem das volle Krankengeld gezahlt, also für 7,75 Std. anstatt für 2,25 Std.
Diese Vereinbarung wurde ja nicht mit mir getroffen, sondern zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber!
Das meinte ich damit, das ich ja nicht um das volle Krankengeld gebeten habe, in dieser Zeit!
Re: Vollstreckungsankündigung/ Krankengeld
Hallo,
schwierig - es kommt grundsätzlich darauf an ob du diese Überzahlung hättest merken müssen, z.B. das nach der reinen Krankengeldzahlung für die Dauer der Wiedereingliederung plötzlich von zwei Seiten Geld kam, nämlich das bisherige Krankengeld von der Kasse und zusätzlich das Gehalt vom Arbeitgeber. Ich hatte in der Praxis auch schon solche Faelle, da mussten teilweise die Gerichte entscheiden. Natürlich liegt hier offenbar ein Fehler der Kasse vor ( wann hat sie denn begonnen die Rückforderung von dir zu verlangen), allerdings ist das fast immer so, das bei Überzahlungen von irgendwem und irgendwo ein Fehler (Irrtum,Missverstaendis,Fahrlässigkeit) begangen wurde, d.h. Aber nicht immer, dass der oder die Begünstigte das Zuviel erhaltene Geld auch behalten darf.
Gruß
Czauderna
schwierig - es kommt grundsätzlich darauf an ob du diese Überzahlung hättest merken müssen, z.B. das nach der reinen Krankengeldzahlung für die Dauer der Wiedereingliederung plötzlich von zwei Seiten Geld kam, nämlich das bisherige Krankengeld von der Kasse und zusätzlich das Gehalt vom Arbeitgeber. Ich hatte in der Praxis auch schon solche Faelle, da mussten teilweise die Gerichte entscheiden. Natürlich liegt hier offenbar ein Fehler der Kasse vor ( wann hat sie denn begonnen die Rückforderung von dir zu verlangen), allerdings ist das fast immer so, das bei Überzahlungen von irgendwem und irgendwo ein Fehler (Irrtum,Missverstaendis,Fahrlässigkeit) begangen wurde, d.h. Aber nicht immer, dass der oder die Begünstigte das Zuviel erhaltene Geld auch behalten darf.
Gruß
Czauderna