Völlige AU
Moderator: Czauderna
Völlige AU
Hallo, ich suche Personen, die Erfahrungen mit der Definition "völlige
Arbeitsunfähigkeit" haben, da meine Krankentagegeldversicherung mir
nichts zahlt, da lt. deren Gutachterin keine "völlige" AU vorliegt.
Mein Haus-/und Facharzt haben mich als völlig arbeitsunfähig bezeichnet.
2. Thema: Hat jemand Erfahrung, ob die private KV bei einer Beendigung
des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (eine Kündigungsschutzklage steht an) zunächst in Vorlage tritt, da diese eigentlich erst ab dem 43. Tag eintritt?
Danke im Voraus
Arbeitsunfähigkeit" haben, da meine Krankentagegeldversicherung mir
nichts zahlt, da lt. deren Gutachterin keine "völlige" AU vorliegt.
Mein Haus-/und Facharzt haben mich als völlig arbeitsunfähig bezeichnet.
2. Thema: Hat jemand Erfahrung, ob die private KV bei einer Beendigung
des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (eine Kündigungsschutzklage steht an) zunächst in Vorlage tritt, da diese eigentlich erst ab dem 43. Tag eintritt?
Danke im Voraus
http://www.langkau24.de/pkv_lexikon/arb ... erung.html
Die Kranketagegeldversicherung kommt denn zum tragen wenn die Heilbehandlung beginnt und endet wenn , wenn nach medizinischen Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine medizinsche Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Bereich der PKV ist sehr eng gefaßt, das heißt selbst wenn nur die Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vprliegt, kann das Krankentagegeld verweigert werden. hängt jeweils mit den vertraglichen Konditionen und Vorerkrankungen denn zusammen.
Warum sollte denn eine Vorleistung erfolgen für das Arbeitslosengeld, entweder es wird Krankentagegeld gezahlt oder nicht.
Ein Anspruch auf Arbeitslsoengeld besteht sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ergo nicht krank ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html
stellt sich nur die Frage ob die Bundesagtur für Arbeit nicht in Vorleistung gehen muss , sollte.
Die Kranketagegeldversicherung kommt denn zum tragen wenn die Heilbehandlung beginnt und endet wenn , wenn nach medizinischen Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine medizinsche Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Bereich der PKV ist sehr eng gefaßt, das heißt selbst wenn nur die Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vprliegt, kann das Krankentagegeld verweigert werden. hängt jeweils mit den vertraglichen Konditionen und Vorerkrankungen denn zusammen.
Warum sollte denn eine Vorleistung erfolgen für das Arbeitslosengeld, entweder es wird Krankentagegeld gezahlt oder nicht.
Ein Anspruch auf Arbeitslsoengeld besteht sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ergo nicht krank ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html
stellt sich nur die Frage ob die Bundesagtur für Arbeit nicht in Vorleistung gehen muss , sollte.
Völlige AU
ERgänzend zum 2. Thema.
Ich bin mit einer neuen Krankheit, die zu einer OPERATION führt,
krankgeschrieben, nachdem der AG das Arbeitsverhältnis.
Insofern tritt die Arbeitslosenversicherung nicht ein.
Ich bin mit einer neuen Krankheit, die zu einer OPERATION führt,
krankgeschrieben, nachdem der AG das Arbeitsverhältnis.
Insofern tritt die Arbeitslosenversicherung nicht ein.
Völlige AU
Hallo CiceroOWL,
ich bin mit Foren wie diesem noch nicht vertraut. Ich füge noch einige
Punkte hinzu:
10.2.2011 Krankschreibung wg. Burnout durch Hausarzt
ab dem 19.4. Krankschreibung durch Psychotherpeuten - Folgebescheinigung zur 1. Bescheinigung
6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG ( bis 24.3.)
Einladung zur Gutachterin der PKV zum 8.4. ( Dr.Marianne Röhl, Lemsahl-
Googlen ist interessant) - Teilt mit, daß aus Ihrer Sicht keine völlige AU
besteht.
PKV zahlt KG bis 8.4., teilt mit, daß ich das "Pendelformular" weiter nutzen müsse, wenn ich der Meinung´wäre, daß völlig AU.
Facharzt beantwortet Anfragen der PKV und weist auf völlige AU hin.
Ablehnung der PKV, da lt. Gutachten eine gleichartige Tätigkeit(Logistikleiter) mit netten Leuten/Chef möglich wäre.
Zuletzt AU-Bestätigung am 2.5. ( davor am 19.4.) mit selber Diagnose.
Fristlose Kündigung am 29.4. zum 29.4.2011.
Am 4.5. erfolgte eine 2. Arbeitsunfähigkeit, die PKV teilt mit, daß sie erst
ab 43. Tag eintritt und erwartet weiterhin Auskünfte, welche Schritte ich
zur neuen Arbeitsfindung im April unternommen hätte.
Nun ist es ja so, daß aus der Sicht des Facharztes eine AU seit dem 10.2.
über den 2.5. hinaus besteht. Kündigungsschutzklage wird kurzfristig erhoben. Ich stehe jetzt seit dem 8.4. ohne Einkommen da, auch wird
bis zur Klärung durch das Arbeitsgericht keine Lohnfortzahlung des (ehemaligen) AGerfolgen. Mir wurde von einem Rentenberater gesagt,
daß in diesem Fall zunächst die PKV eintritt und sich ggf. das Geld
nach dem Gerichtsurteil vom AG zurückholt.
ich bin mit Foren wie diesem noch nicht vertraut. Ich füge noch einige
Punkte hinzu:
10.2.2011 Krankschreibung wg. Burnout durch Hausarzt
ab dem 19.4. Krankschreibung durch Psychotherpeuten - Folgebescheinigung zur 1. Bescheinigung
6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG ( bis 24.3.)
Einladung zur Gutachterin der PKV zum 8.4. ( Dr.Marianne Röhl, Lemsahl-
Googlen ist interessant) - Teilt mit, daß aus Ihrer Sicht keine völlige AU
besteht.
PKV zahlt KG bis 8.4., teilt mit, daß ich das "Pendelformular" weiter nutzen müsse, wenn ich der Meinung´wäre, daß völlig AU.
Facharzt beantwortet Anfragen der PKV und weist auf völlige AU hin.
Ablehnung der PKV, da lt. Gutachten eine gleichartige Tätigkeit(Logistikleiter) mit netten Leuten/Chef möglich wäre.
Zuletzt AU-Bestätigung am 2.5. ( davor am 19.4.) mit selber Diagnose.
Fristlose Kündigung am 29.4. zum 29.4.2011.
Am 4.5. erfolgte eine 2. Arbeitsunfähigkeit, die PKV teilt mit, daß sie erst
ab 43. Tag eintritt und erwartet weiterhin Auskünfte, welche Schritte ich
zur neuen Arbeitsfindung im April unternommen hätte.
Nun ist es ja so, daß aus der Sicht des Facharztes eine AU seit dem 10.2.
über den 2.5. hinaus besteht. Kündigungsschutzklage wird kurzfristig erhoben. Ich stehe jetzt seit dem 8.4. ohne Einkommen da, auch wird
bis zur Klärung durch das Arbeitsgericht keine Lohnfortzahlung des (ehemaligen) AGerfolgen. Mir wurde von einem Rentenberater gesagt,
daß in diesem Fall zunächst die PKV eintritt und sich ggf. das Geld
nach dem Gerichtsurteil vom AG zurückholt.
Grundsätzlich richtig, aber wie schon geschrieben wenn die der Ansicht sind das keine 100 % AU bestand werden die auch nicht zahlen. Am besten mal einen Fachanwalt konsultieren, mit Vorlage eines entsprechenden Gutachtens.
Zur weiteren Vertiefung des Themas empfehle ich diese Forum
http://vs-24.com/forum/index.php
dort wird sich intensiv mit der PKV beschäftigt.
Oder sich direkt an diese Adresse wenden http://www.pkv-ombudsmann.de/
Zur weiteren Vertiefung des Themas empfehle ich diese Forum
http://vs-24.com/forum/index.php
dort wird sich intensiv mit der PKV beschäftigt.
Oder sich direkt an diese Adresse wenden http://www.pkv-ombudsmann.de/