Verwaltungspraxis einiger Kassen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Rossi
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Verwaltungspraxis einiger Kassen

Beitrag von Rossi » 05.03.2013, 00:02

Holla die Waldfee.

Manchmal kann ich die Praxis bzw. will ich die Praxis der "Krankengeldabwehrfallmanager" nicht verstehen.

Heute morgen, passiert um 10:30 Uhr.

Ein völlig neues Gesicht betritt mein Büro und bittet um Rat bzw. Hilfe.

Die Kundin erhält seit ca. 10 Wochen Krankengeld, die 78 Wochen wurden noch nicht ausgeschöpft.

Eine Reha-Maßnahme hat die Kundin bereits durchlaufen. Ergebnis der Geschichte; nach ein paar Monaten wird wieder Arbeitsfähigkeit vorliegen.

Die Kundin hat von dem "Krankengeldabwehrfallmanger" einen Anruf erhalten.

Sie möge bitte unverzüglich einen Antrag auf "Erwerbsminderungsrente" stellen. Mehr nicht, alles nur fernmündlich. Kein Verweis auf § 51 SGB V und der 10 Wochenfrist, nix schriftlich.

Wie soll man sich in so einer Konstellation verhalten?!

leser
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Beitrag von leser » 05.03.2013, 01:36

wenn ich jetzt einfach antworten würde, würde ich sagen
nächste AU-Bescheinigung/Auszahlschein einreichen

Die Vorgehensweise kann ich auch nicht verstehen.

CiceroOWL
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Re: Verwaltungspraxis einiger Kassen

Beitrag von CiceroOWL » 05.03.2013, 08:01

Rossi hat geschrieben:Holla die Waldfee.

Manchmal kann ich die Praxis bzw. will ich die Praxis der "Krankengeldabwehrfallmanager" nicht verstehen.

Heute morgen, passiert um 10:30 Uhr.

Ein völlig neues Gesicht betritt mein Büro und bittet um Rat bzw. Hilfe.

Die Kundin erhält seit ca. 10 Wochen Krankengeld, die 78 Wochen wurden noch nicht ausgeschöpft.

Eine Reha-Maßnahme hat die Kundin bereits durchlaufen. Ergebnis der Geschichte; nach ein paar Monaten wird wieder Arbeitsfähigkeit vorliegen.

Die Kundin hat von dem "Krankengeldabwehrfallmanger" einen Anruf erhalten.

Sie möge bitte unverzüglich einen Antrag auf "Erwerbsminderungsrente" stellen. Mehr nicht, alles nur fernmündlich. Kein Verweis auf § 51 SGB V und der 10 Wochenfrist, nix schriftlich.

Wie soll man sich in so einer Konstellation verhalten?!
AU weiter einreichen, Aufforderung zur Teilhabe / EU Renten Antrag abwarten usw.Achja meistens werden die EU Rentenanträge auch im ersten anlauf abgelehnt, das ganze Verfahren kann sich denn mit Widerspruch Klage usw bis zu 3 -5 Jahren hinziehen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.03.2013, 08:46

Hallo,
er hat es eben probiert, plump und unrechtmässig noch dazu.
Die Tatsache, dass er das mündlich gemacht hat, beweist, dass er sich seiner
unrechtmässigen Vorgehensweise schon selbst bewusst war - cool bleiben und weiter Auszahlscheine einreichen und beim nächsten Anruf mitteilen, woher man weiss, dass er das nicht darf - man war eben bei Rossi und Co.
im Internet.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.03.2013, 00:01

Nun ja Günter

Zitat:
Die Tatsache, dass er das mündlich gemacht hat, beweist, dass er sich seiner unrechtmässigen Vorgehensweise schon selbst bewusst war


Darf ich es auch anders ausdrücken? War es Vorsatz, vielleicht in der Hoffnung, dass ein rechtsunkundiger Versicherter der vermeintlichen Fachkompetenz der Kasse folgt?

Nun ja, die involvierte Kasse hat ihre Geschäftsstelle genau gegenüber von mir (mein Büro). Dort kleben am Fenster überall so komische orange Streifen.

leser
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Beitrag von leser » 06.03.2013, 00:43

Rossi hat geschrieben:Darf ich es auch anders ausdrücken? War es Vorsatz, vielleicht in der Hoffnung, dass ein rechtsunkundiger Versicherter der vermeintlichen Fachkompetenz der Kasse folgt?
...oder es war ein rechtsunkundiger Sachbearbeiter, der gerade Gefahr läuft ohne MDK Gutachten oder Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 nach langer Antragsprüfung eine Rentenablehnung zu riskieren und die "Krankengeldabwehr" in den Sand zu setzen^^

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 06.03.2013, 00:57

Ihr schließt übrigens grundsätzlich die Option eines Mißverständnisses aus - wobei keiner von uns bei dem Telefonat anwesend war.
Und dann kann man ja eine gaaanz unschuldige Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung stellen, ob man das alles so richtig verstanden habe. :wink: :lol:

Rossi, warum eigentlich "einiger Kassen"? Hast Du so einen Fall schonmal gehabt?

leser
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Beitrag von leser » 06.03.2013, 02:25

roemer70 hat geschrieben:Ihr schließt übrigens grundsätzlich die Option eines Mißverständnisses aus - wobei keiner von uns bei dem Telefonat anwesend war.
ganz und gar nicht, aber gerade das sollte eine Krankenkasse vermeiden. Zumal
roemer70 hat geschrieben:kann man ja eine gaaanz unschuldige Anfrage...
...muss man aber nicht. Aber wie gesagt, diese Antwort könnte zu einfach sein. Laut Rossi ist bislang keine Aufforderung erfolgt. Vielleicht ist es die Anforderung der formellen Unterlagen nach Prüfung einer Umdeutung eines Reha-Antrages, setzt aber wiederum Hinweis auf Mitwirkungspflicht bzw. die Einschränkung des Gestaltungsrechts voraus. Ohne Einschränkung kann der Rentenbeginn auch wieder verschoben werden... Zu viele Eventualitäten... Daher der etwas saloppe Kommentar zuvor

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.03.2013, 07:46

Hallo Rossi,
was willst du mir mit deinem dezenten Hinweis
sagen - erwartest du nun, dass ich meine
Meinung ändere ?
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.03.2013, 10:55

@roemer 70

Zitat:
Rossi, warum eigentlich "einiger Kassen"? Hast Du so einen Fall schonmal gehabt?

Jawoll, die Fälle häufen sich in der letzten Zeit.

Die Krönung war dann, dass der Sachbearbeiter der Kasse die Versicherte vorgeladen hat. Der Mitarbeiter war so lieb und nett zur Kundin und hat den umfangreichen Rentenantrag für die Versicherte ausgefüllt.

Rente = 450,00 € / Krankengeld = 800,00 €

Mit Krankengeld wäre es kein Fall für SGB II oder SGB XII gewesen., nun wohl. 7 Monate Krankengeldanspruch wären sonst noch übrig gewesen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.03.2013, 12:32

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.03.2013, 13:44

Nur eine ganz bescheidene Frage.

Wer ist denn zuständig bei Erwerbsunfähigkeit? Ich habe mal gehört das der RV Träger in solchen Fällen vorrangig ist.

Und wenn dann Bedürftigkeit vorliegt ist die ARGE zur Aufstockung verpflichtet.

Im übrigen wird die Rentenhöhe vom RV Träger festgelegt und ist vorher gar nicht bekannt.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.03.2013, 19:22

Nun ja, Machts Sinn, wenn die Rente schon per Bescheid bewilligt wurde, dann kann man dort nichts mehr machen. Ansonsten kann man den Rentenantrag vor der Bewilligung noch zurückziehen.

@broemmel
Völlig klar; bei Erwerbsunfähigkeit ist der Rententräger vorrangig zuständig. Es gibt aber viele Fälle, in denen die Rente nicht ausreicht.

Dort muss dann entweder durch den SGB II-Träger oder SGB XII-Träger aufgestockt werden. Es kommt immer darauf an.

Sicherlich wird die Rentenhöhe vom RV-Träger festgelegt. Aber man kann sich vorher eine Rentenauskunft einholen. Dann kann man sehr schnell erkennen, wie hoch die voraussichtliche Rente ist. Ferner bekommen fast alle RV-Versicherten regelmäßig solche Rentenauskünfte zugeschickt.

leser
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Beitrag von leser » 07.03.2013, 01:19

Du hast sicherlich rein rechnerisch und aus Sicht der bedauernswerten Situation des jeweils Betroffenen Recht, keine Frage. Ähnlich der damaligen Situation, wenn aus der Behandlung im Krankenhaus ein Pflegefall wurde. Da war dann Ende mit Krankenversicherungsleistung und es musste notfalls die Sozialhilfe ran, bis jemand die Pflegeversicherung erfunden hat. Ich weiß, die deckt es auch nicht vollständig ab.

Es kann aber nicht Aufgabe der Krankenversicherung sein, alle möglichen Einkommensverluste oder -defizite auszugleichen, zu mal - wenn man den aktuellen Armutsbericht hochrechnet - sich das Problem in der Zukunft drastisch verschärfen wird. Die Deckung liegt stets bei den Beitragszahlern, wird aber zunehmend eine gesamtgesellschaftliche Fragestellung. Wir haben schon einmal die halbe deutsche Wiedervereinigung über die Solidargemeinschaften der SV finanziert. Das geht irgendwann schief... (will aber keiner hören - schon gar nicht die FDP - uns geht's ja schließlich gut wie nie zuvor^^)

Rossi
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Beitrag von Rossi » 07.03.2013, 21:56

Völlig klar, @leser

Zitat:
Es kann aber nicht Aufgabe der Krankenversicherung sein, alle möglichen Einkommensverluste oder -defizite auszugleichen


Wenn man diesem Gedanken folgt, dann muss man leider die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten beachten. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Dieser Staat funktioniert nur, wenn man sich an die Regeln hält. Jeder weiß, dann man nicht bei rot über die Ampel fahren darf. Dies ist Grundwissen.

Jetzt musst Du mir die Regel oder die gesetzliche Norm verrraten, wo steht, dass die Kasse den Kunden auffordern darf "einen Rentenantrag" zu stellen.

Diese Regel finde ich nirgendwo! Also ist sie völlig rechtswidrig und danaben. Jenes ist alles.

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