Verständnisfragen bezüglich Krankengeldprozedere
Moderator: Czauderna
Verständnisfragen bezüglich Krankengeldprozedere
Hallo,
da ich offenbar kognitiv nicht in der Lage bin meine Krankenkasse zu verstehen, erhoffe ich mich hier ein paar Ratschläge/Erläuterungen.
Da für mich ja existenziell, bemühe ich mich derzeit um Klärung. Folgender Sachverhalt:
Ich habe bis 16. September 2013 die vollen 72 Wochen Krankengeld ausgeschöpft. Wurde ausgesteuert und sofort wieder aufgenommen, da ich am 18.9. eine neue Arbeitsstelle (Notlösung, weil ich nicht in der Arbeitsamtmaschinerie landen wolte) antrat.
Im Oktober war ich für 9 Tage (durch fremdes Verschulden) krankgeschrieben. Diese Stelle wurde mir zum 16.12.2013 gekündigt. War mir egal, ich hatte mir eine neue Stelle zum 1.1.2014 gesucht. Vom 16.12.2013 bis 1.1.2014 bezog ich keinerlei Gelder (hatte mich aber natürlich fristgerecht arbeitlos und suchend, allerdings ohne ALG1-Bezug gemeldet). Laut Krankenkasse griff die Nachversicherungszeit von 4 Wochen.
Von Januar bis zum 28.4. habe ich gearbeitet. Zwischendurch war ich im März für eine Woche krankgeschrieben. Ich bin aktuell nicht gekündigt. Nächste Woche steht meine Operation an.
Ich versuche verzweifelt seit 1, 5 Wochen herauszufinden ob ich Krankengeldanspruch habe oder nicht. Vor 1, 5 Wochen rief ich bei der Krankenkasse an um mich zu informieren, damit ich alles vor dem Krankenhausaufenthalt regeln kann. Zu dem Zeitpunkt ging ich noch davon aus das die Lohnfortzahlung bis Ende nächster Woche/Anfang übernächster laufen würde. Man konnte mir keine qualifizierte Auskunft geben und sagte man würde mir Unterlagen zuschicken.
Daraufhin erhielt ich einige Tage später Post. Anbei lag ein Zahlschein. In dem Schreiben wurde ohne genaues Datum mir mitgeteilt, das die Lohnfortzahlung schon früher endet und man meinen Arbeitgeber zwecks Verdiensbescheinigung kontaktiert hätte. Desweiteren 2 Fragebögen, die nötig seien um meinen Anspruch zu prüfen.
Ich habe dann vier Tage lang versucht herauszufinden WANN die Lohnfortzahlung endet (es ist übrigens diesen Freitag) und WARUM. Die Krankenkasse behauptet es wäre wegen der Woche im März. Mir völlig unklar, da dort ein absolut anderer ICD10 Schlüssel verwendet wurde wie nun bei meiner aktuellen Krankschreibung.
Ich habe dann um eine Zusendung der Diagnoseschlüssel aus den letzten 7 Monaten gebeten. Kommt dann hoffentlich die Tage.
In dem Gespräch fragte ich nach warum ich einen Zahlschein erhalten habe, Auskunft war; den soll ich ausfüllen lassen zur Überprüfung ob ich Krankengeldanspruch habe. Seit wann wird das denn so gehandhabt???!
Ist es üblich das einem nicht Auskunft gegeben werden kann, ob man Anspruch hat? Es liegt doch alles vor. Die zwei Fragebögen fragten "nur" Sachen ab wie Ärzte, ob meine Krankschreibung mit meiner Arbeit zu tun hat, meine Bankdaten etc.
Zeitgleich erhielt ich zu diesem Schreiben noch eins das der MDK meine Arbeitsunfähigkeit prüfen will. Dazu sollte ich einen extrem ins Detailgehenden Bogen ausfüllen (u.a. welche Medis ich nehme, welche Untersuchungen ich bis jetzt hatte, was noch ansteht und wo, ob ich Reha/Rente beantragt habe etc.). Ist auch das mittlerweile "normal"? Ich musste 2013 zwei Mal zum MDK und SO lief es im Vorraus nicht. Vor allem ist die Kasse ja informiert das 1. Die Operation ansteht und 2. Ich eine genehmigte Reha habe, die ich eigenglich im April antreten sollte. Die Krankenkasse hat einer Verschiebung der Reha (kann ich ja nun aktuell nicht antreten) zugestimmt.
Am selben Tag kam ein dritter Brief. Man wolle mit mir über meine Kündigung reden (Kündigung ist 3.2015 wirksam).
Würdet ihr so nett sein und mir sagen ob ich noch in irgendeine Richtung beeinflussen kann, wie mein Anspruch zügig festgestellt werden kann? Es ist so dringlich weil ich längerfristig postoperativ mit Sicherheit nicht in der Lage bin was zu regeln (z.b. dann ALG beantragen oder worauf immer ich dann so "Anspruch" habe).
Vielen lieben Dank fürs Lesen!
da ich offenbar kognitiv nicht in der Lage bin meine Krankenkasse zu verstehen, erhoffe ich mich hier ein paar Ratschläge/Erläuterungen.
Da für mich ja existenziell, bemühe ich mich derzeit um Klärung. Folgender Sachverhalt:
Ich habe bis 16. September 2013 die vollen 72 Wochen Krankengeld ausgeschöpft. Wurde ausgesteuert und sofort wieder aufgenommen, da ich am 18.9. eine neue Arbeitsstelle (Notlösung, weil ich nicht in der Arbeitsamtmaschinerie landen wolte) antrat.
Im Oktober war ich für 9 Tage (durch fremdes Verschulden) krankgeschrieben. Diese Stelle wurde mir zum 16.12.2013 gekündigt. War mir egal, ich hatte mir eine neue Stelle zum 1.1.2014 gesucht. Vom 16.12.2013 bis 1.1.2014 bezog ich keinerlei Gelder (hatte mich aber natürlich fristgerecht arbeitlos und suchend, allerdings ohne ALG1-Bezug gemeldet). Laut Krankenkasse griff die Nachversicherungszeit von 4 Wochen.
Von Januar bis zum 28.4. habe ich gearbeitet. Zwischendurch war ich im März für eine Woche krankgeschrieben. Ich bin aktuell nicht gekündigt. Nächste Woche steht meine Operation an.
Ich versuche verzweifelt seit 1, 5 Wochen herauszufinden ob ich Krankengeldanspruch habe oder nicht. Vor 1, 5 Wochen rief ich bei der Krankenkasse an um mich zu informieren, damit ich alles vor dem Krankenhausaufenthalt regeln kann. Zu dem Zeitpunkt ging ich noch davon aus das die Lohnfortzahlung bis Ende nächster Woche/Anfang übernächster laufen würde. Man konnte mir keine qualifizierte Auskunft geben und sagte man würde mir Unterlagen zuschicken.
Daraufhin erhielt ich einige Tage später Post. Anbei lag ein Zahlschein. In dem Schreiben wurde ohne genaues Datum mir mitgeteilt, das die Lohnfortzahlung schon früher endet und man meinen Arbeitgeber zwecks Verdiensbescheinigung kontaktiert hätte. Desweiteren 2 Fragebögen, die nötig seien um meinen Anspruch zu prüfen.
Ich habe dann vier Tage lang versucht herauszufinden WANN die Lohnfortzahlung endet (es ist übrigens diesen Freitag) und WARUM. Die Krankenkasse behauptet es wäre wegen der Woche im März. Mir völlig unklar, da dort ein absolut anderer ICD10 Schlüssel verwendet wurde wie nun bei meiner aktuellen Krankschreibung.
Ich habe dann um eine Zusendung der Diagnoseschlüssel aus den letzten 7 Monaten gebeten. Kommt dann hoffentlich die Tage.
In dem Gespräch fragte ich nach warum ich einen Zahlschein erhalten habe, Auskunft war; den soll ich ausfüllen lassen zur Überprüfung ob ich Krankengeldanspruch habe. Seit wann wird das denn so gehandhabt???!
Ist es üblich das einem nicht Auskunft gegeben werden kann, ob man Anspruch hat? Es liegt doch alles vor. Die zwei Fragebögen fragten "nur" Sachen ab wie Ärzte, ob meine Krankschreibung mit meiner Arbeit zu tun hat, meine Bankdaten etc.
Zeitgleich erhielt ich zu diesem Schreiben noch eins das der MDK meine Arbeitsunfähigkeit prüfen will. Dazu sollte ich einen extrem ins Detailgehenden Bogen ausfüllen (u.a. welche Medis ich nehme, welche Untersuchungen ich bis jetzt hatte, was noch ansteht und wo, ob ich Reha/Rente beantragt habe etc.). Ist auch das mittlerweile "normal"? Ich musste 2013 zwei Mal zum MDK und SO lief es im Vorraus nicht. Vor allem ist die Kasse ja informiert das 1. Die Operation ansteht und 2. Ich eine genehmigte Reha habe, die ich eigenglich im April antreten sollte. Die Krankenkasse hat einer Verschiebung der Reha (kann ich ja nun aktuell nicht antreten) zugestimmt.
Am selben Tag kam ein dritter Brief. Man wolle mit mir über meine Kündigung reden (Kündigung ist 3.2015 wirksam).
Würdet ihr so nett sein und mir sagen ob ich noch in irgendeine Richtung beeinflussen kann, wie mein Anspruch zügig festgestellt werden kann? Es ist so dringlich weil ich längerfristig postoperativ mit Sicherheit nicht in der Lage bin was zu regeln (z.b. dann ALG beantragen oder worauf immer ich dann so "Anspruch" habe).
Vielen lieben Dank fürs Lesen!
@Mio: Deine Kasse hat den Zusammenhang der Erkrankungen abgefragt beim Behandler. Ein unterschiedlicher ICD-Schlüssel heisst ja nicht, dass die Erkrankungen nicht im Zusammenhang stehen. Das ist normales Procedere, auch der MdK-Bogen. Die Aufstellung der Schlüssel hat wenig Aussagekraft. Genau wie für Dich steht jetzt für Deine Kasse die Frage wie es med. weitergehen soll. Dazu braucht die Kasse den MdK-Arzt. ALG I geht nicht, denn Du hast ein Beschäftigungsverhältnis und wärst auch nicht vermittelbar, weil ja erstmal krank. Wenn die OP im Zusammenhang steht und dennoch keine Besserung eintritt, dann könnte *EM-Rente* eine Lösung sein, auch das kann vom MdK/Kasse unterstützt werden.
Den Auszahlschein braucht die Kasse, weil darauf der Arzt ja unterschreiben muss für den Zeitraum wenn kein gelber Schein mehr gilt.
Bzgl. der Kündigung hoffe ich inständig dass damit weder die KÜ des Arbeitsverhältnisses noch der Kasse gemeint ist. Beides extrem unklug...
Den Auszahlschein braucht die Kasse, weil darauf der Arzt ja unterschreiben muss für den Zeitraum wenn kein gelber Schein mehr gilt.
Bzgl. der Kündigung hoffe ich inständig dass damit weder die KÜ des Arbeitsverhältnisses noch der Kasse gemeint ist. Beides extrem unklug...
Ha...ok, ok. Danke! DAS habe ich verstanden.
Und wie geht man dann nach all der Prüferei (wielange die auch immer dauern mag) damit um, wenn es ein NO bezüglich Krankengeld gibt? Wer beurteilt denn ob und was krankheitstechnisch denn im Zusammenhang steht? Wenn der Schlüssel wenig Aussagekraft hat? Worauf wird sich denn dann gestützt...wisst ihr wie ich das gerade meine? Ich habe es immer so verstanden das man sich die Schlüssel anschaut und bei gleichen dann zusammenrechnet...naiv/laienhaft gedacht.
Der Sovd wollte das ich die Aufstellung anfordere...EM-Rente bekomme ich aktuell nicht. Fehlen zwei Beitragsmonate um überhaupt den Antrag stellen zu können.
Ich frage mich nicht wie es medizinisch weitergeht. Das ist alles klar und in die Wege geleitet. Weiß die Krankenkasse auch. Aber natürlich lasse ich alle Bögen zukommen mit den entsprechenden Informationen. Fande es nur sehr verwunderlich nach einem Monat Krankschreibung und in Anbetracht des Anstehenden, das ich diesen Brief erhielt.
Mit der Kündigung meine ich Krankenkasse. Die habe ich gekündigt bevor ich wieder so schwer ekrankte. Da wusste ich nicht das eine neue Mitgliedschaft begonnen hat und so ein neuer 1, 5 Jahreszeitraum mit Bindung an die Kasse, läuft.
Danke dir für deine Hilfe!
Und wie geht man dann nach all der Prüferei (wielange die auch immer dauern mag) damit um, wenn es ein NO bezüglich Krankengeld gibt? Wer beurteilt denn ob und was krankheitstechnisch denn im Zusammenhang steht? Wenn der Schlüssel wenig Aussagekraft hat? Worauf wird sich denn dann gestützt...wisst ihr wie ich das gerade meine? Ich habe es immer so verstanden das man sich die Schlüssel anschaut und bei gleichen dann zusammenrechnet...naiv/laienhaft gedacht.
Der Sovd wollte das ich die Aufstellung anfordere...EM-Rente bekomme ich aktuell nicht. Fehlen zwei Beitragsmonate um überhaupt den Antrag stellen zu können.
Ich frage mich nicht wie es medizinisch weitergeht. Das ist alles klar und in die Wege geleitet. Weiß die Krankenkasse auch. Aber natürlich lasse ich alle Bögen zukommen mit den entsprechenden Informationen. Fande es nur sehr verwunderlich nach einem Monat Krankschreibung und in Anbetracht des Anstehenden, das ich diesen Brief erhielt.
Mit der Kündigung meine ich Krankenkasse. Die habe ich gekündigt bevor ich wieder so schwer ekrankte. Da wusste ich nicht das eine neue Mitgliedschaft begonnen hat und so ein neuer 1, 5 Jahreszeitraum mit Bindung an die Kasse, läuft.
Danke dir für deine Hilfe!
@Mio: Der/die Behandler teilen der Kasse mit ob die Erkrankungen im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Wenn ein *No* kommt wegen der Höchstdauer des Bezuges von KRG im 3Jahres-Zeitraum, dann kannst Du schlecht dagegen angehen. Es ist eine gesetzliche Vorgabe. Kommt der MdK zum Ergebnis Du wärst nicht arbeitsunfähig - Du und der Behandler meinen aber das Gegenteil - dann hast Du Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
Was war denn die Absicht hinter der Kündigung? Neuer Krankengeldanspruch? Wenn ja, das wird nichts.
Wenn ein *No* kommt wegen der Höchstdauer des Bezuges von KRG im 3Jahres-Zeitraum, dann kannst Du schlecht dagegen angehen. Es ist eine gesetzliche Vorgabe. Kommt der MdK zum Ergebnis Du wärst nicht arbeitsunfähig - Du und der Behandler meinen aber das Gegenteil - dann hast Du Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
Was war denn die Absicht hinter der Kündigung? Neuer Krankengeldanspruch? Wenn ja, das wird nichts.
Hallo poet,
nochmals Danke für deine Antwort. Dann bleibt mir ja nur abwarten und hoffen das ich wieder neuen Anspruch habe.
Nein, nein...hatte die Mitgliedschaft gekündigt, weil die Krankenkasse in punkto Service, Freundlichkeit etc. einfach nicht (er) tragbar ist. Das ich durch einen Wechsel nichts in punkto Krankengeld "mauscheln" kann, weiß ich. War auch nicht mein Ziel.
nochmals Danke für deine Antwort. Dann bleibt mir ja nur abwarten und hoffen das ich wieder neuen Anspruch habe.
Nein, nein...hatte die Mitgliedschaft gekündigt, weil die Krankenkasse in punkto Service, Freundlichkeit etc. einfach nicht (er) tragbar ist. Das ich durch einen Wechsel nichts in punkto Krankengeld "mauscheln" kann, weiß ich. War auch nicht mein Ziel.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
maßgeblich für die Anrechnung ist, ob ein "ursächlicher Zusammenhang" besteht - der kann auch bei zwei unterschiedlichen Krankheiten bestehen, wenn z. B. ein Diabetes zu Folgeerkrankungen führt oder bei psychosomatischen Erkrankungen.
mehr dazu hier:
http://www.finkenbusch.de/?p=1157
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... rtzahlung/
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... rtzahlung/
Ob ein ursächlicher Zusammenhang besteht, beurteilen - wenn es nicht offensichtlich ist - Ärzte. Entweder die behandelnden Ärzte oder die Ärzte des MDK.
Mehr zur Aussteuerung und den Voraussetzungen für einen neuen Krankengeldanspruch nach einer Aussteuerung kannst du hier nachlesen:
http://www.finkenbusch.de/?p=1626
Auch hier ist also von Bedeutung, wegen welcher Krankheit du ausgesteuert wurdest und wg. welcher Krankheit du jetzt arbeitsunfähig bist.
mehr dazu hier:
http://www.finkenbusch.de/?p=1157
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... rtzahlung/
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... rtzahlung/
Ob ein ursächlicher Zusammenhang besteht, beurteilen - wenn es nicht offensichtlich ist - Ärzte. Entweder die behandelnden Ärzte oder die Ärzte des MDK.
Mehr zur Aussteuerung und den Voraussetzungen für einen neuen Krankengeldanspruch nach einer Aussteuerung kannst du hier nachlesen:
http://www.finkenbusch.de/?p=1626
Auch hier ist also von Bedeutung, wegen welcher Krankheit du ausgesteuert wurdest und wg. welcher Krankheit du jetzt arbeitsunfähig bist.