"Verspätete" Abgabe von AU bei der Krankenkasse

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Saskiaquelle
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"Verspätete" Abgabe von AU bei der Krankenkasse

Beitrag von Saskiaquelle » 12.07.2010, 08:51

Ich habe folgendes Problem:

Ich leide an MS und bin deswegen etwas öfter krank. Letztes Jahr war ich, immer mit Arbeitszeiten dazwischen, über 50 Tage krank (nicht nur MS, zwischendrin war es auch mal die gute alte Erkältung), weswegen mein Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrief und fragte, ob ich insgesamt sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig geschrieben war, wegen der Entgeltfortzahlung.

Ich war weitestgehend überrascht, als mein Arbeitgeber mich davon in Kenntnis setzte, dass meine Krankenkasse darüber keine Auskunft geben könne, da ihr die AU-Bescheinigungen fehlen. Und es fehlten eine Menge! Keine Ahnung, ob die durchs Bermuda-Dreieck geflogen sind, jedenfalls waren die nicht da. Ichhabe dann alle Ärzte aufgesucht, habe mir die verschiedenen AU-Bescheinigungen nochmal in Kopie geben lassen und habe diese dann bei meiner Kasse, die von nichts wusste, abgegeben. Die haben die Kopien auch anstandslos angenommen.

Jetzt war ich in diesem Jahr schon wieder krank und bekomme Angst. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich Probleme beim Krankengeld bekomme, wenn ich nun insgesamt auf diese sechs Wochen Fortsetzungskrankheit komme? Könnte die Kasse das Krankengeld verweigern, mit der Begründung, ich habe ja letztes Jahr meine AUs alle VIEL zu spät abgegeben? Oder hat die Annahme der Kopien diese zu 'rechtzeitig abgegeben' gemacht?

Aha
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Beitrag von Aha » 12.07.2010, 09:55

Die neue Arbeitsunfähigkeit sollte unbedingt pünktlich eingereicht werden. Vorab ggf. auch telefonisch die Kasse informieren, besser aber natürlich das Attest einreichen- pünktlich. Wegen der Beweiskraft ist telefonisch nicht so optimal. Wegen der damals verspäteten Meldungen dürfte JETZT nichts passieren. :)

Denkbar wäre auch ein FAX des Attestes mit Fax-Protokoll oder die persönliche Abgabe in einer Geschäftsstelle.
Die Kopie/ Duplikat eines Attestes als Nachreichung dürfte NICHT als rechtzeitig gemeldet gelten...... :roll:

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