Verschiebebahnhof – Antrag nach § 43 SGB I

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.11.2012, 11:37

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2012, 13:51

Hallo,
"Kritiker sind wie Eunuchen - sie wissen wie man es macht" - stammt nicht von mir, ist aber trotzdem gut und ich sehe weit und breit keinen Grund was es hier zu verschleiern gibt. Es gibt bestimmte Urteile, da hätten wir sowieso keine Chance, weil es User gibt, die stellen solche Urteile so oft hier und woanders rein und verlinken die Seiten untereiunander, dass es eine Freude ist diesen "Schnittmusterbogen" zu lesen. Und gerade dieses Urteil zu einem "Einzelfall" beweist wieder einmal, dass auf einmal, wenn ein Urteil in die eigene Strategie passt die Rechtssprechung doch nicht so schlecht ist-
da rücken dann die eigenen, anderslautetenden Kommentare schon mal in den Hintergrund.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.11.2012, 14:01

Also ich kenne ja jemanden der behauptet das Sozialgerichte nicht über Krankengeld urteilen können.

Also zählt nach dieser These ja keine Verlinkung auf ein LSG Urteil, um eine Meinung zu untermauern.

Hmmm.... was machen wir denn jetzt? Den Papst entscheiden lassen? Oder lassen wir erst einmal der BVerfG entscheiden, ob der 1. Senat des BSG aufgelöst wird. Schwierige Kiste....

Denn die Meinung des Users der diese o.g. Theorie aufgestellt hat ist ja unumstösslich in Stein gemeisselt.

KKA
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Beitrag von KKA » 12.11.2012, 14:08

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es steht jedem User zu eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz sowie zur Gerichtsbarkeit zu haben, das hilft aber in der Praxis nicht weiter und den
Ratsuchenden sowieso nicht. Ich bin manches mal auch der Meinung, dass bestimmte Sachen nicht sein dürften, z.B. hier im Forum, muss aber trotzdem die Regeln des Forums und die Anstandsregeln beachten.
Wer Gesetze verändern, BSG-Urteile als falsch revidieren will oder gar eine Systemveränderung herbeiführen will, der muss sich eben dafür engagieren und nicht die anderen vorschicken -, aber nicht anonym und nicht in Foren - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Hallo Guenter, vorab, ich habe großen Respekt vor Deiner guten Arbeit hier insgesamt und Deiner Objektivität insbesondere.

Dieser Fall ist aber eines von vielen Beispielen, wie Gesetzeslage nicht sein darf und das sollte jedem Leser hier, ob nun KK MA oder nicht, einleuchtend sein. Insofern gibt es zumindest aus moralischen Gründen keinen Anlaß, angemessene Gegenwehr (wohlgemerkt, diese sollte nicht gegen einzelne Personen bzw. Foristen gerichtet sein) wertmindernd zu torpedieren.

Wo, wenn nicht in Foren und anderen öffentlichen Medien, sollten diese Themen abgearbeitet werden? Fallbezogen bringt die Diskussion über Sinn und Unsinn der Gesetzeslage dem Leidtragenden im Moment natürlich wenig, jedoch ist eine Plattform wie diese von essenzieller Bedeutung, um die Unsinnigkeit der fallbezogenen Gesetzslage aufzuzeichnen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2012, 14:40

KKA hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es steht jedem User zu eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz sowie zur Gerichtsbarkeit zu haben, das hilft aber in der Praxis nicht weiter und den
Ratsuchenden sowieso nicht. Ich bin manches mal auch der Meinung, dass bestimmte Sachen nicht sein dürften, z.B. hier im Forum, muss aber trotzdem die Regeln des Forums und die Anstandsregeln beachten.
Wer Gesetze verändern, BSG-Urteile als falsch revidieren will oder gar eine Systemveränderung herbeiführen will, der muss sich eben dafür engagieren und nicht die anderen vorschicken -, aber nicht anonym und nicht in Foren - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Hallo Guenter, vorab, ich habe großen Respekt vor Deiner guten Arbeit hier insgesamt und Deiner Objektivität insbesondere.

Dieser Fall ist aber eines von vielen Beispielen, wie Gesetzeslage nicht sein darf und das sollte jedem Leser hier, ob nun KK MA oder nicht, einleuchtend sein. Insofern gibt es zumindest aus moralischen Gründen keinen Anlaß, angemessene Gegenwehr (wohlgemerkt, diese sollte nicht gegen einzelne Personen bzw. Foristen gerichtet sein) wertmindernd zu torpedieren.

Wo, wenn nicht in Foren und anderen öffentlichen Medien, sollten diese Themen abgearbeitet werden? Fallbezogen bringt die Diskussion über Sinn und Unsinn der Gesetzeslage dem Leidtragenden im Moment natürlich wenig, jedoch ist eine Plattform wie diese von essenzieller Bedeutung, um die Unsinnigkeit der fallbezogenen Gesetzslage aufzuzeichnen.

Hallo,

erst mal - vielen Dank für die Blumen.

Dann, du hast vollkommen recht, natürlich sind solche Foren genau für diesen Zweck da und auch notwendig.

Aber das ist ja in diesem Forum nicht das Problem - wenn sich zumindest einer der Diskussionsteilnehmer als "beratungsresistent" und "diskussionsuntauglich" erweist und meist nur seine Meinung gelten lässt

Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.11.2012, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 12.11.2012, 14:43

KKA hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es steht jedem User zu eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz sowie zur Gerichtsbarkeit zu haben, das hilft aber in der Praxis nicht weiter und den
Ratsuchenden sowieso nicht. Ich bin manches mal auch der Meinung, dass bestimmte Sachen nicht sein dürften, z.B. hier im Forum, muss aber trotzdem die Regeln des Forums und die Anstandsregeln beachten.
Wer Gesetze verändern, BSG-Urteile als falsch revidieren will oder gar eine Systemveränderung herbeiführen will, der muss sich eben dafür engagieren und nicht die anderen vorschicken -, aber nicht anonym und nicht in Foren - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Hallo Guenter, vorab, ich habe großen Respekt vor Deiner guten Arbeit hier insgesamt und Deiner Objektivität insbesondere.

Dieser Fall ist aber eines von vielen Beispielen, wie Gesetzeslage nicht sein darf und das sollte jedem Leser hier, ob nun KK MA oder nicht, einleuchtend sein. Insofern gibt es zumindest aus moralischen Gründen keinen Anlaß, angemessene Gegenwehr (wohlgemerkt, diese sollte nicht gegen einzelne Personen bzw. Foristen gerichtet sein) wertmindernd zu torpedieren.
Beides, sowohl von Czauderna als auch KKA, kann ich voll und ganz unterschreichen.

Halten sich Kassen nicht an Gesetze (die Verwaltungsvorschriften werden ja oft genug hier angeprangert) wird gejammert. Halten sie sich zu sehr an Gesetze (wie hier) wird auch gejammert.

Aber egal wie: Gerichte haben darüber jeweils entschieden. Also bleibt -will man eine Änderung erzielen- nichts anderes übrig, als das Czauderna schon beschrieben hat.

Wünschenswert wären solche gesetzl. Änderungen allemal. Einfach aus Rechtssicherheit für alle Beteiligten heraus. Und die Sozialgerichte würden vielleicht dann auch noch entlastet werden.

Gruß
Sportsfreund

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.11.2012, 16:28

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.11.2012, 17:02

Machts Sinn hat geschrieben:Dass ihr als Kassenvertreter hier lieber weniger Kritik hättet und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 31.8.2012, L 4 KR 284/12,

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=16177

der Öffentlichkeit lieber vorenthalten oder zumindest gerne weitgehend verschleiern würdet, ist ja nun hinreichend deutlich geworden.

Das allein ist schon ein Vorteil für die Leser hier.
Wie schon öfters beschrieben arbeite ich bei einer Kasse, die in einen solchen Rechtsstreit erst überhaupt nicht verwickelt worden wäre, da sie nicht mit der von dir sogenannten "BSG-Falle" arbeitet. Und ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust, mich hier ständig dafür rechtzufertigen, wie andere Kassen arbeiten.

Ich kann nur sagen, ich persönlich bin froh, dass mein Arbeitgeber anders verfährt, da ich es moralisch nicht in Ordnung finde, bei einer an sich außer Frage stehenden durchgehenden Arbeitsunfähigkeit nach einer Lücke von einem Tag mit dem Ziel der Einstellung des Krankengeldes zu forschen. Ich sehe jedoch keine Veranlassung, das in immer wieder neuen Threads immer wieder neu zu schreiben.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.11.2012, 17:19

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2012, 17:20

Hallo,
auch ich wage mal ganz kühn die Behauptung - mit mir/uns haette es so etwas nicht gegeben, aber ich muss natürlich auch sagen, dass es dafür keine Garantie für die Zukunft gibt - schliesslich bin ich eine Einzelperson
und besitze keine übersinnlichen Fähigkeiten.
Das hier eingestellte Urteil ist ein Urteil zu einem Einzelfall, dessen Ausgang natürlich gut ist für den Versicherten, und das zu recht.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 12.11.2012, 17:32

Hallo,

bin ebenso erfreut über dieses Urteil. Denn moralisch ist es so einfach richtig.

Was mir auch noch auffällt, dass das LSG den Begriff "ärztliche Feststellung" anders bewertet.
Denn die „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit“ beschränke sich nicht zwangsläufig nur auf das schlichte Ausfüllen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Vielmehr wohne der „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit“ stets auch ein wertender Erkenntnisprozess inne, so dass es mit dem Wortlaut der Vorschrift durchaus vereinbar sei, in Einzelfällen auch eine ärztlich begründete rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit einzubeziehen.
Das wiederum widerspricht aus meiner Sicht aber gewissermaßen der BSG-Rechtsprechung, wonach bei jeder (auch Folge-)AUB/Auszahlschein ein neues bewerten des KG-Anspruchs nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V vorzunehmen ist.

Fazit:
Die SG's sind sich selbst uneinig und widersprüchlich. Ein Widerspruch gegen solche KK-Entscheidungen können sich immer lohnen.

Gruß
Sportsfreund

Carola
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Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 12.11.2012, 18:52

Hallo GerneKrankenVersichert,
ist es unverschämt zu fragen bei welcher Krankenkasse du
Arbeitest ?
Ich persönlich möchte wechseln, und in mein Umfeld gibt es einige
die es nachdem sie sensibilisiert worden sind auch eine Krankenkasse
suchen die fair mit ihren Kunden umgeht.
Um Einige zu definieren, Großbetrieb, die Meinung des Betriebsrates wird
anerkannt, und auf den Versammlungen auch interessiert den Ratschlägen gefolgt.
Dieses Thema (Krankenkassen (verhalten in Krankheitsfall)) ist seit
3 Jahren bei jeder Versammlung auf den Tagespunkt.
Wir (Gewerkschaft/Betreibsräte) sammeln Erfahrungen, und versuchen
so gut wir eben können die Beste Krankenkasse zu empfehlen.
Es gibt Ergebnisse, die Standartkrankenkasse (vormals 75%) hat noch 14%
von unserer Belegschaft.
Wie schon öfters beschrieben arbeite ich bei einer Kasse, die in einen solchen Rechtsstreit erst überhaupt nicht verwickelt worden wäre, da sie nicht mit der von dir sogenannten "BSG-Falle" arbeitet
Wie gesagt, sollte diese Aussage zutreffen, ich weiss das du nicht der Vorstand bist..aber unser Betrieb hat insgesammt 12000 Mitarbeiter, 9800
GKV versichert, sind aber im Verbund mit anderen Werken, die wiederum
genauso an der Frage, "welche Krankenkasse für unsere Mitarbeiter"
interessiert sind.
Kann ja sein das deine Krankenkasse schon bei uns auf #1 steht :-)
lg

broemmel
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Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 12.11.2012, 19:13

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo GKV,

das darf ja mehrmals gesagt werden - herzlichen Dank (auch wenn eher Cicero, Broemmel, Sportsfreund ... gefragt waren und von Czauderna deine Antwort bisher ebenfalls bekannt war, was heute aber untergegangen ist).

Gruß!
Machts Sinn
Schon putzig, wie ich finde. Der König der offenen Fragen, nämlich MS, stellt Fragen und erwartet auch noch Antworten.


Überleg mal, ob Du nicht noch irgendwo offene Bringschulden hast. Wie immer, nur ein Gedankenanstoss, der üblicherweise bei Dir verpufft.

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Urteilen die einen Einzelfall regeln (SG, LSG) und Urteilen die eine generelle Wirkung entfalten (BSG). Hier wird ein Einzelfall geregelt.

Genau wie man unterscheiden muss um was für eine Leistung es sich immer handelt. Hier wird mit Urteilen um sich geschmissen was das Zeug hält. Dazu wird diese generelle Unterscheidung immer wieder vergessen, je nachdem wie es einem in den Kram passt.

Um auch mal auf den Artikel der Stuttgarter Zeitung zu kommen. Erstaunlich das hier von unserem Oberverfechter des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung nicht eingehakt wurde. Sicherlich hatte die Arbeitsagentur bereits im Vorfeld über den ALG Anspruch entschieden und im Vorfeld einen Bescheid erteilt der nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden durfte. Gell MS?

Denn normalerweise interessiert sich die Arbeitsagentur nicht für die Interessen des Arbeitslosen.

Auch die Bedeutung dieses Forums möchte ich mal runterschrauben. Teilweise entsteht hier der Eindruck das Richter und Anwälte mal hier nachlesen sollen um eine ordentliche Nachhilfe zu erhalten. Ich erinnere nur an die Signatur: Meine Arbeit hier trägt Früchte.... Da muss ich sagen das wird dann ehrlich überschätzt.

Und wie Czauderna schon geschrieben hat. Wer Gesetze geändert haben will der muss einen anderen Weg beschreiten als hier anonym andere zu suchen die seinen ausgedachten Weg vor dem Gericht beschreiten sollen.

Im Forum können anonym Sachen geschildert werden. Probleme aus einer einzigen Sicht. Die hier angemeldeten können nie wissen, ob ihnen alle Fakten bekannt sind. Ist auch völlig normal.

Was User dann bekommen können sind neutrale Kommentare, Hinweise, aber auch mal die Info: ist korrekt. Sowas soll es tatsächlich vorkommen. Nur ein Bruchteil der KG Beendigungen sind Streitfälle. Aber das war ja schon immer wieder Thema hier.

Und diese Neutralität wird dann doch arg vermisst. Ich als Kassen MA kann deutlich sagen das meine Kasse hier noch nicht erwähnt wurde. Ich bin nicht betroffen. Ich kann immer nur eine Meinung abgeben ohne eigene Vorteile. Denn wir sind auch anonym. Bis auf Czauderna :)

Aber zurück zu dem genannten Urteil. Wenn ich das auf den Stuttgarter Fall übertragen möchte dann kann ich nicht nur rausziehen das der Arzt einen Fehler gemacht hat und die Kasse den korrigieren muss.

Nein, da ist noch eine weitere Voraussetzung genannt. Nämlich das der Versicherte alles in seiner Macht stehende getan haben muss, um eine durchgehende AU anerkannt zu bekommen. Wenn ich da neutral rangehen muss ich doch erst einmal definieren was das alles beinhaltet und dann muss ich den User fragen was er denn alles gemacht hat.

Da muss man schon alles abprüfen.
Zuletzt geändert von broemmel am 12.11.2012, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.11.2012, 19:15

Hallo Carola,

der momentane Stand ist, dass alle Ersatzkassen die "BSG-Falle" nicht anwenden. Also (ich sortiere mal der Größe nach) BARMER GEK, TK, DAK, KKH (demnächst ohne Allianz), HEK, HKK. Allerdings gibt es seit dem letzten Urteil, bei dem dies gegen die DAK verwendet wurde (die Tage durften nicht auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet werden), Überlegungen, eine Änderung herbeizuführen. Infos darüber, ob noch überlegt wird und in welche Richtung diese Überlegungen gehen, habe ich nicht.

Eine dieser Kassen ist naturgemäß mein Arbeitgeber. Ich fand es bisher in diesem Forum gut, dass es nicht zum Kundenfang genutzt wurde und möchte das jetzt auch nicht ändern. Außerdem gibt es immer noch regionale Unterschiede, weshalb ich nur immer wieder empfehlen kann, mit Ärzten vor Ort zu sprechen. Die wissen, wie die jeweiligen Krankengeldfallmanager ticken. Auch bei uns gibt es Unterschiede - wir bekamen letztens eine Akte aus einem anderen Bundesland und naja, diese harte Linie wären wir nicht gefahren.

Carola
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Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 12.11.2012, 19:58

Danke GerneKrankenVersichert,
Dein momentaner Stand ist fast exakt geich mit den Erfahrungen die
uns von unseren Mitarbeiten berichtet wurden.
Geht hier alledings nicht nur um Zahlungslücken o.ä. sondern um die Grundeinstellung der Krankenkasse, und da stimmt deine Auflistung
mit der unseren fast überein.
lg

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