Verschiebebahnhof – Antrag nach § 43 SGB I

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.01.2011, 12:14

Machts Sinn hat geschrieben: das ist der Beweis dafür, dass der Datenschutz gerne zu hoch gehängt wird wenn es der Behörde gerade passt und sie an einer vernünftigen Lösung aus welchen Gründen auch immer gerade nicht interessiert ist. Was bei der regelmäßig praktizierten Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bezüglich höchst sensibler Gesundheitsdaten möglich ist, geht natürlich auch bei gewöhnlichen Sozialdaten mit der Einwilligung des Betroffenen.
Wie kommst du denn darauf, dass mit Einwilligung des Betroffenen keine Daten weitergeleitet werden? Welchen Fall meinst du eigentlich mit deinen nebulösen Andeutungen?
Machts Sinn hat geschrieben: Da hast du sehr recht – aber: der Anspruch besteht nicht erst, wenn er von der Behörde festgestellt ist, sondern bereits wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, also auch wenn die Behörde die Bewilligung zu Unrecht abgelehnt oder aufgehoben hat. Ein Beispielsfall wäre die Einstellung des Krankengeldes unter Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wenn die Arbeitsagentur mangels objektiver Verfügbarkeit die Anschlusszahlung nicht aufnimmt. Hier ist beiden Behörden klar, dass ein Sozialleistungsanspruch in Form von Krankengeld oder Arbeitslosengeld besteht und es ist allgemein selbstverständlich, dass das ein Problem zwischen den Behörden ist, das den Versicherten eigentlich nicht berühren darf!

zu deiner Frage:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Welche "Unklarheiten"? Die berühmten Widersprüche mit ihren aufschiebenden Wirkungen? Hast du dich eigentlich schon beim BVA über die bösen rechtsbeugenden Krankenkassen beschwert? Und was haben die geantwortet?
Klar, das BVA ist beteiligt und müsste die Akten nun vorliegen haben. Und wenn ich eine Antwort habe, werde ich natürlich …. Obwohl: die haben geschrieben, dass es länger dauern kann und ich mitteilen soll, falls ich inzwischen umziehe …. – ich habe dem vorsorglich schon mal mit einem Zusatz im Testament Rechnung getragen. :wink:

Gruß!
Machts Sinn
Ach so. Wieder dein Lieblingsthema. Dazu habe ich bereits alles geschrieben. Warten wir mal ab, was das BVA meint. Ganz so klar scheint die Rechtslage dann ja doch nicht zu sein 8) .

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 10.01.2011, 23:04

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.04.2011, 18:12

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Beitrag von Machts Sinn » 15.10.2011, 10:22

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Machts Sinn

Petition

Beitrag von Machts Sinn » 01.11.2011, 17:03

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.11.2011, 10:42

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.12.2011, 15:34

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.12.2011, 21:57

Machts Sinn hat geschrieben:nur mal wieder soviel:

die Krankenkassen machen das Krankenversicherungssystem aus und das Krankenversicherungssystem ist Teil des Sozialsystems - es wird Zeit für die Einheitsversicherung, dabei kann die Einheitskrankenkasse getrost übersprungen werden.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
du hast einen Takt, was deine Einstellung der Beiträge - mein lieber Mann - Respekt ! - da hab ja sogar ich Schwierigkeit da mitzuhalten.
Sag uns bitte, wie du dir das vorstellst - Einheitsversicherung ohne Einheitskrankenkasse - ein bestimmt interessantes Thema.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.12.2011, 15:44

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.12.2011, 18:30

hallo,
diese, etwas blauäugige, Auffassung
kann ich nun gar nicht teilen.
Nicht, weil du offenbar Krankenkassenmit-
arbeitern die Faehigkeit und Willen absprichst
über diese Thema überhaupt zu schreiben,
sondern weil ich felsenfest davon überzeugt
bin, das eine Einfuehrung der Einheitsversicherung
keinen Cent mehr für Bedürftige bringen
wird. Das haben Fusionen und Zusammenlegungen
der Vergangenheit bewiesen, auch die
von dir ins Feld gefuehrte Zusammenlegung
Von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist eher
ein Beispiel für meine Meinung.
Ich bestreite auch, weil ich mir denken kann
dass du mit diesem Thema auch irgendwie deinen
eigenen Fall bzw. Fälle meinst, dass es dir bei einer
Einheitsversicherung anders ergangen waere.
Dann gibt es naemlich keine Ausichtsbehörde mehr
in dem Sinne wie ea heute das BVA oder die
Laender sind.
Einheitsversicherung, wenn sie denn kommt,
und ich glaube fest daran, Wird nicht die
Versicherten auf der Gewinnerseite sehen.
Ich behaupte sogar (ironie an), dass eher die
Ausfuehrenden dieser Einheitsversicherung es
leichter und einfacher haben werden.
Widersprueche,Klagen oder gar Kuendigungen
wird es dann nicht mehr geben - warum und wofür auch -
und sich ueber die Art und Weise der Behandlung
zu beklagen bringt dann auch nix mehr -
viele beschweren sich auch ueber die Behandlung, die ihnen
z.B beim Arbeitsamz zuteil geworden ist,
was passiert da - nix es ist eben ein Monopol -
(ironie aus)
Gruss Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2011, 17:00

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Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 21.12.2011, 17:09

Dennoch hätte ich dann gern im Falle eines Falles noch die Kündigungsmöglichkeit...aber mein Finanzamt, die DRV oder die BA nehmen meine Kündigung wohl nicht an, oder? Hat bei der GEZ irgendwie auch nicht geklappt :D

Insofern bin ich bei Czauderna, in der Einheitsversicherung sterben wir alle am langen Arm. Aber wenigstens sterben wir alle den gleichen Tod und keiner mehr vor den Augen des Chefarztes.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.10.2012, 21:53

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Bully
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Beitrag von Bully » 28.10.2012, 10:42

Dennoch hätte ich dann gern im Falle eines Falles noch die Kündigungsmöglichkeit..
Hallo,

jo, die hätte manch VS gerne :)

sind denn auf der anderen Seite, Vertragslaufzeiten von 18 Mon.
und länger überhaupt noch vertretbar, ?????

Bei kürzeren Kündigungsmöglichkeiten, würde in vielen Fällen eine andere
Arbeitsweise am Tag gelegt.

in der freien Wirtschaft, sind Laufzeiten von wenigen Monaten
durchaus normal.

Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.10.2012, 10:52

Hallo Bully,
ja, da ist etwas dran - das denke ich bei meinem Handy-Tarif manchmal auch und wenn wir weiter suchen, finden wir in anderen Bereichen unserer Gesellschaft immer wieder Mindestvertragslaufzeiten - ich hab nicht so die Ahnung vom Finanzierungen und Haushalten, könne mir aber vorstellen, dass von solchen Mindestlaufzeiten "Kalkulationen" abhängen damit ein Unternehmen planen kann,
so wird es auch gedacht sein im SGB wenn diese Bindungsfrist festgeschrieben wird - aber keine Sorge, wir sind ja auf dem besten Weg die GKV, ebenso wie die Post zu privatisieren (mit dem Kartellbeschluss wurde ja schon damit begonnen),
dann wird sich das auch irgendwie ändern - vielleicht gibt es dann die pre paid Krankenversicherung - du zahlst deinen Beitrag ein Jahr im voraus, bekommst dafür eine bestimmte Versicherungssumme garantiert und kann die nehmen für was du willst, und wenn die aufgebraucht ist, dann ist eben Ende - nach einem Jahr kannst du verlängern.
Gruss
Czauderna

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