Verrechnung von Krankengeld bei rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente

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Koschte
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Verrechnung von Krankengeld bei rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Koschte » 09.08.2023, 18:21

Hallo, ich habe rückwirkend ab August 22 eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Im September hatte ich zwei Wochen Krankengeld, die verrechnet wurden. Die Krankenkasse hat auch sofort eine Korrekturmeldung ans Finanzamt gemeldet und jetzt komme ich zu meiner Frage:

1. Müsste ich aus dem verrechneten Krankengeld nicht noch die paar Euro Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung erstattet bekommen? Oder ist das nur bei voller Erwerbsminderungsrente? Und wenn ja geht das automatisch?

2. Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem verrechneten Krankengeld nicht erstattet. Wie kann ich darüber einen Nachweis erhalten, denn diese könnte man nun als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, weil sie ja nicht mehr mit steuerfreien Einkünften in Verbindung stehen.

Ich hoffe, ich hab mich nicht zu kompliziert
ausgedrückt.

Viele liebe Grüße und vielen Dank.

Czauderna
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Re: Verrechnung von Krankengeld bei rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 09.08.2023, 19:29

Hallo,
wenn ich mich noch richtig erinnere, dann war so - wenn wir im Rahmen des Erstattungsanspruchs gegenüber der Rentenversicherung bei Bewilligung einer Vollrente Krankengeld (bis zur Höhe der Rente) erstattet bekamen, dann wurde auch eine Beitragsrückrechnung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an den/die Versicherten vorgenommen, und zwar automatisch. Rentenversicherung deshalb, weil die ja dann nach Rentenbeginn entrichtet wurden
und Pflegeversicherung nicht, weil ich meine, dass sich die an die Krankenversicherung orientierte und da bestand ohnehin Beitragsfreiheit beim Krankengeldbezug - aber ich lasse mich da gerne korrigieren - ist dann doch schon zu lange her, dass ich das noch genau weiß.
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Verrechnung von Krankengeld bei rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Koschte » 09.08.2023, 20:07

Pflegeversicherung gibt es auf jeden Fall bei Vollrente zurück, weil das in der stattdessen gezahlten Rente enthalten ist. Ich werde mal weiter recherchieren. Ich schätze Arbeitslosenversicherung gibt es vielleicht auch nur bei Vollrente. Ich frag einfach mal bei der Krankenkasse an und werde dann Bescheid sagen.

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