GKV, du schreibst:
Genau darum geht es. Die Kasse kann keinen Druck ausüben, da der Gutachter unabhängig ist und er keinerlei Konsequenzen fürchten muss. Genauso wie der niedergelassene Arzt, wenn er die Arbeitsunfähigkeit korrekt beurteilt.
So, so, der Gutachter muss keine Konsequenzen fürchten???
Eben, erst über den Prozess von Gutachten und Gegengutachten auf Kosten des Patienten, wenn vor Gericht mögliche Zahlungen erstritten werden müssen. Und bis dahin kann ein Gutachter schreiben, was er will - ohne Konsequenzen für ihn / sie, aber mit weitreichenden Konsequenzen für den Erkrankten.
Der Patient, der an den Arzt / die Ärztin ohne "A..ch in der Hose" geraten ist, hat dann die "Pappnase".
Der Patient, der an den Arzt / die Ärztin geraten ist, der / die den Aufwand eines Widerspruchs schmäht, hat ebenfalls die "Pappnase".
Der Patient, der ein Zweitgutachten fordert, hat die "Pappnase", denn diese Forderung steht ihm als Laie nicht zu.
Die "Gutachten" werden von einem "Gutachter" zum nächsten weitergereicht, jeder schreibt ein bisschen ab und halt ein bisserl was dazu, denn es hat ja erst einmal keine Konsequenzen.
Und eigenständig eingeholte Gutachten werden ohne "wissenschaftlich - fachliche Auseinandersetzung" einfach ignoriert.
Und dem "Niedergelassen", dessen AU durch den MDK aufgehoben bzw. angezweifelt wird, dem wird erst einmal ans "Bein gepinkelt"= Eingriff in die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes auf Kosten des Patienten (s.o.) Und selbstverständlich kann das Konsequenzen haben.
Auch ich bin schon von "Neuzugängen in der Nachbarschaft" gefragt worden:
"Kennst du einen Arzt, der mal so krankschreibt. Ich brauch mal ein paar Tage frei."
Meine Antwort: "So einen kenne ich nicht, und wenn ja, würde ich den und dich sofort anzeigen!!! Und überlege mal bitte, welche Folgen diese Anfrage für wirklich Erkrankte haben kann."
Mißtrauen ja, aber nicht auf dem Rücken der Patienten.
Will sagen: Wenn Zweifel an der AU besteht, dann sollte die KK doch bitte erst beim Arzt anfragen und notfalls danach den Kranken begutachten.
Hier mein Textvorschlag des MDKs an den behandelden Arzt:
"Sehr geehrter Herr Doktor / geehrte Frau Doktor so und so,
wir bezweifeln die von Ihnen ausgestellte AU des Patienten XYZ. Bitte nehmen Sie ausführlich Stellung und begründen Sie Ihre Position. Falls Ihre Stellungnahme in sich nicht schlüssig ist, muss es zu einer Begutachtung des Patienten XYZ durch den MDK kommen."
Der Druck wird an falscher Stelle ausgeübt!
LG
RA