Hallo,
nach langem nervenaufraubenden Monaten hatte ich gestern eine Gerichtsverhandlung gegen meinen Arbeitgeber.
Jetzt muss er mir noch eine Urlaubsabgeltung zahlen.
Der Richter hat was von brutto gesagt. Das bedeutet doch das von dem Betrag noch die Sozialabgaben abgeführt werden müssen? oder sehe ich das falsch?
Da ich leider noch im Krankengeldbezug bin, frage ich mich nun ob die Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld Auswirkungen hat.
Gruß
BEK- Frust
Urlaubsabgeltung Anrechnung zum Krankengeld?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
bei Urlaubsabgeltungen handelt es sich um Einmaliges Arbeitsentgelt. Beitragsrechnisch wird es dem Monat der Auszahlung, ansonstem dem letzten Monat mit Lohnbezug im laufenden Kalenderjahr zugeordnet.
Wird einmaliges Entgelt in den Monat Jan. bis März eines Jahres ausgezahlt, so wie scheinbar bei Dir, kann dieses auch dem letzten Lohnabrechnungszeitraums des Vorjahres zugeordnet werden.
Demnach hast Du Recht. Es werden also voll die Beiträge zur SV abgezogen.
Nur wenn das oben Beschriebene nicht zutrifft, werden auch keine SV-Beiträge abgezogen.
Gruß
Sportsfreund
bei Urlaubsabgeltungen handelt es sich um Einmaliges Arbeitsentgelt. Beitragsrechnisch wird es dem Monat der Auszahlung, ansonstem dem letzten Monat mit Lohnbezug im laufenden Kalenderjahr zugeordnet.
Wird einmaliges Entgelt in den Monat Jan. bis März eines Jahres ausgezahlt, so wie scheinbar bei Dir, kann dieses auch dem letzten Lohnabrechnungszeitraums des Vorjahres zugeordnet werden.
Demnach hast Du Recht. Es werden also voll die Beiträge zur SV abgezogen.
Nur wenn das oben Beschriebene nicht zutrifft, werden auch keine SV-Beiträge abgezogen.
Gruß
Sportsfreund
Hallo Sportsfreund,
die Sache ist so das es sich bei der Abgeltung um Geld handelt welches mir hätte bereits im Sep. 2011 bezahlt werden müssen. Sprich ich musste bis jetzt drum kämpfen. Mein Chef wollte gestern dann noch einen drauf setzten und legte dem Richter fingierte Lohnabrechnungen vor nur damit er nicht zahlen muss. Gut das dem Richter das aufgefallen ist. Laut aussage meines Chefs soll ich den kompletten Jahresurlaub im Juli genommen haben wo ich nachweislich wegen einer OP krankgeschrieben war. Na ja ist ein anderes Thema.
Er muss jetzt zahlen.
Gruß
BEK- Frust
die Sache ist so das es sich bei der Abgeltung um Geld handelt welches mir hätte bereits im Sep. 2011 bezahlt werden müssen. Sprich ich musste bis jetzt drum kämpfen. Mein Chef wollte gestern dann noch einen drauf setzten und legte dem Richter fingierte Lohnabrechnungen vor nur damit er nicht zahlen muss. Gut das dem Richter das aufgefallen ist. Laut aussage meines Chefs soll ich den kompletten Jahresurlaub im Juli genommen haben wo ich nachweislich wegen einer OP krankgeschrieben war. Na ja ist ein anderes Thema.
Er muss jetzt zahlen.
Gruß
BEK- Frust