Hallo,
wenn man Krankengeld bezieht, nach einer Kündigung ohne noch einen Arbeitgeber zu haben, wie sieht es dann mit der Möglichkeit bewilligten Urlaubs im Ausland aus?
Danke und schöne Pfingsten
asiana
Urlaub währen des Krankengelds
Moderator: Czauderna
Re: Urlaub währen des Krankengelds
ich bin jetzt kein Krankenkassensachbearbeiter und kann da nur aus meinem persönlichen Nähkästchen plaudern.
ich war vor 4 Jahren auch lange krank und wollte in den Urlaub fahren, den wir bereits vor dem Kranksein gebucht hatten. ich musste ein Attest vom behandelnden Facharzt einholen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Urlaub einzuwenden ist, und dass meine Arzttermine und Therapie auch weiterhin in der selben Regelmäßigkeit stattfinden. dann musste ich das Attest mit einem formlosen Antrag auf Urlaub an die Krankenkasse schicken.
ich musste dann warten, bis die Krankenkasse es bewilligt hatte um in den Urlaub zu fahren. da wir auf die Kanaren geflogen sind, wollte die Kasse erst kein Krankengeld weiter zahlen, weil es außerhalb Deutschlands war. das steht wohl so im Gesetz, dass außerhalb Deutschland der Anspruch auf Krankengeld ruht. da könnten dir hier die Mitarbeiter die hier im Forum sind, bestimmt die Quelle sagen.
schlussendlich haben sies aber dann doch bezahlt aus Kulanz, weil der Urlaub schon vor der Krankheit gebucht war. war aber wohl eine Einzelfallentscheidung.
ich war vor 4 Jahren auch lange krank und wollte in den Urlaub fahren, den wir bereits vor dem Kranksein gebucht hatten. ich musste ein Attest vom behandelnden Facharzt einholen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Urlaub einzuwenden ist, und dass meine Arzttermine und Therapie auch weiterhin in der selben Regelmäßigkeit stattfinden. dann musste ich das Attest mit einem formlosen Antrag auf Urlaub an die Krankenkasse schicken.
ich musste dann warten, bis die Krankenkasse es bewilligt hatte um in den Urlaub zu fahren. da wir auf die Kanaren geflogen sind, wollte die Kasse erst kein Krankengeld weiter zahlen, weil es außerhalb Deutschlands war. das steht wohl so im Gesetz, dass außerhalb Deutschland der Anspruch auf Krankengeld ruht. da könnten dir hier die Mitarbeiter die hier im Forum sind, bestimmt die Quelle sagen.
schlussendlich haben sies aber dann doch bezahlt aus Kulanz, weil der Urlaub schon vor der Krankheit gebucht war. war aber wohl eine Einzelfallentscheidung.
Re: Urlaub währen des Krankengelds
Hallo,
da kann ich "ichselbst" nur zustimmen, grundsaetzlich ist das möglich, allerdings die Kasse vorher fragen, ansonsten kann es sein, das die Kasse für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kein Krankengeld zahlt.
Gruss
Czauderna
da kann ich "ichselbst" nur zustimmen, grundsaetzlich ist das möglich, allerdings die Kasse vorher fragen, ansonsten kann es sein, das die Kasse für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kein Krankengeld zahlt.
Gruss
Czauderna
Re: Urlaub währen des Krankengelds
Danke für eure schnellen Antworten.
So ähnlich hatte ich es vorJahren einmal, ich durfte fahren, bekam aber für die Dauer der Reise kein Krankengeld. Nicht schön aber bei einer kurzen Reise zu verkraften. Da war ich aber noch nicht gekündigt. Das Risiko es nicht zu melden soll jedenfalls nicht eingegangen werden.
Meine Sorge ist, dass die Krankenkasse es dann als Unterbrechung zählen könnte und man somit aus dem KG nach der Berechnung aus dem bisherigen Gehalt rausfallen könnte.
lg
asiana
So ähnlich hatte ich es vorJahren einmal, ich durfte fahren, bekam aber für die Dauer der Reise kein Krankengeld. Nicht schön aber bei einer kurzen Reise zu verkraften. Da war ich aber noch nicht gekündigt. Das Risiko es nicht zu melden soll jedenfalls nicht eingegangen werden.
Meine Sorge ist, dass die Krankenkasse es dann als Unterbrechung zählen könnte und man somit aus dem KG nach der Berechnung aus dem bisherigen Gehalt rausfallen könnte.
lg
asiana
Re: Urlaub währen des Krankengelds
Hallo,
ja, wenn es dumm läuft kann es genau so kommen, von daher wäre es schon besser, wenn der behandelnde Arzt schon auf der Folge-Meldung, die auch die Dauer des Urlaubs beinhaltet, bestätigt, das trotz der vorliegenden AU. keine medizinischen Bedenken gegen den Auslandsaufenthalt sprechen, meine ich.
Gruss
Czauderna
ja, wenn es dumm läuft kann es genau so kommen, von daher wäre es schon besser, wenn der behandelnde Arzt schon auf der Folge-Meldung, die auch die Dauer des Urlaubs beinhaltet, bestätigt, das trotz der vorliegenden AU. keine medizinischen Bedenken gegen den Auslandsaufenthalt sprechen, meine ich.
Gruss
Czauderna