Urlaub und Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Urlaub und Krankengeld
Hallo zusammen!
Ich habe mal ein paar Fragen im Hinblick auf Urlaub und Krankengeld.
Insbesondere würde ich gerne wissen welche rechtlichen Grundlagen es da gibt und welche Widerspruchsmöglichkeiten.
Ich bin seit April 2011 wegen Burn-Out Depression krankgeschrieben.
Zunächst von meinem Hausarzt dann von meiner Psychaterin.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind vorbei und ich beziehe seit Mai Krankengeld.
Nun möchte ich einen schon länger geplanten Urlaub von zwei Wochen in Deutschland antreten.
Diesbezüglich habe ich Atteste von meiner Psychaterin und von meinem Psychotherapeuten eingeholt.
Beide vertreten die Auffassung, dass dieser Urlaub den Heilungsverlauf unterstützt und die Behandlung nicht unterbricht.
Mit diesen Attesten habe ich bei meiner KK einen Antrag zur Gewährung des Urlaubs und Fortzahlung des KG gestellt.
Dieser wurde nun abgelehnt mit der Begründung dass die vorliegenden Befunde besagen, dass dadurch der Heilungsprozeß verlängert würde.
Auf meine Nachfrage was für Befunde das sein sollten wurde ein Bericht eines von mir einmal im April konsultierten Psychaters benannt.
Bei diesem habe ich jedoch die Behandlung nach dem Erstgespräch abgebrochen, da ich mit ihm nicht zurecht kam.
Gegen die Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt.
Nun soll mein Anliegen dem MDK vorgelegt werden.
Meine Frage ist, kann die KK einfach so über die Befunde meiner aktuellen Behandler hinwegsehen?
Bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche an die KK wegen fehlerhafter Einschätzung?
Wenn der MDK auch ablehnen sollte, wie sieht der weitere Rechtsweg aus?
Was passiert wenn ich nun trotzdem fahre, weil es mir einfach gut tun würde?
Fällt dann nur das KG für die Urlaubszeit weg oder kann es danach auch Probleme geben?
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß Samson
Ich habe mal ein paar Fragen im Hinblick auf Urlaub und Krankengeld.
Insbesondere würde ich gerne wissen welche rechtlichen Grundlagen es da gibt und welche Widerspruchsmöglichkeiten.
Ich bin seit April 2011 wegen Burn-Out Depression krankgeschrieben.
Zunächst von meinem Hausarzt dann von meiner Psychaterin.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind vorbei und ich beziehe seit Mai Krankengeld.
Nun möchte ich einen schon länger geplanten Urlaub von zwei Wochen in Deutschland antreten.
Diesbezüglich habe ich Atteste von meiner Psychaterin und von meinem Psychotherapeuten eingeholt.
Beide vertreten die Auffassung, dass dieser Urlaub den Heilungsverlauf unterstützt und die Behandlung nicht unterbricht.
Mit diesen Attesten habe ich bei meiner KK einen Antrag zur Gewährung des Urlaubs und Fortzahlung des KG gestellt.
Dieser wurde nun abgelehnt mit der Begründung dass die vorliegenden Befunde besagen, dass dadurch der Heilungsprozeß verlängert würde.
Auf meine Nachfrage was für Befunde das sein sollten wurde ein Bericht eines von mir einmal im April konsultierten Psychaters benannt.
Bei diesem habe ich jedoch die Behandlung nach dem Erstgespräch abgebrochen, da ich mit ihm nicht zurecht kam.
Gegen die Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt.
Nun soll mein Anliegen dem MDK vorgelegt werden.
Meine Frage ist, kann die KK einfach so über die Befunde meiner aktuellen Behandler hinwegsehen?
Bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche an die KK wegen fehlerhafter Einschätzung?
Wenn der MDK auch ablehnen sollte, wie sieht der weitere Rechtsweg aus?
Was passiert wenn ich nun trotzdem fahre, weil es mir einfach gut tun würde?
Fällt dann nur das KG für die Urlaubszeit weg oder kann es danach auch Probleme geben?
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß Samson
Re: Urlaub und Krankengeld
Hey,
zunächst möchte ich mal auf meine Ausführungen in folgendem Thread hinweisen. http://www.krankenkassenforum.de/nochma ... ght=#30638 Hierbei geht es im speziellen um Auslandsurlaub während lfd. KG-Bezug aber ein Teil davon ist auch hier gültig.
Der Krankenkasse muss es während der Zahlung von Krankengeld möglich sein, den Versicherten zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit dem MDK vorzuladen oder andere Maßnahmen durchzuführen. Dies ist einfach nicht möglich, wenn sich der Versicherte über längere Zeit nicht an seinem Wohnort befindet. Schon deshalb ist ein längerer Urlaub - auch innerhalb von Deutschland - sehr kritisch zu betrachten.
Die Ärzte stellen vorher immer Atteste aus, dass die Urlaube empfehlenswert sind und auf jeden Fall den Heilungsprozess unterstützen, ja sogar zu einer schnelleren Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen ..... hinterher ist dann meist alles ganz anders!
Schadensersatzansprüche gegen die Kasse ... selbst wenn es so wäre könnten diese nicht vor einem Sozialgericht durchgesetzt werden. Hierzu wäre eine Klage vor einem Zivilgericht notwendig und dort besteht mMn auch in der erster Instanz bereits Anwaltspflicht.
Wenn der Antrag auch nach MDK-Vorlage nicht gehmigt wird, geht der Vorgang an den Widerspruchsausschuss der Kasse. Danach steht Dir, sofern der Widerspruch auch dort abgelehnt wird, der Weg vor das Sozialgericht offen. Aber wie gesagt, dort kannst Du nicht auf Schadensersatz klagen.
Wenn Du trotzdem fährts ..... frag Deine Kasse vorher. Viele Kassen lassen sich darauf ein in solchen Fällen einfach das Krankengeld für die Urlaubszeit nicht zu zahlen. Andere lehnen auch danach eine weitere Zahlung des Krankengeldes ab, da durch den Urlaub die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bewusst verzögert wurde.
Also .. auf jeden Fall vorher mit der Kasse sprechen.
Alles Gute Dir und vor allem gute Besserung!
zunächst möchte ich mal auf meine Ausführungen in folgendem Thread hinweisen. http://www.krankenkassenforum.de/nochma ... ght=#30638 Hierbei geht es im speziellen um Auslandsurlaub während lfd. KG-Bezug aber ein Teil davon ist auch hier gültig.
Der Krankenkasse muss es während der Zahlung von Krankengeld möglich sein, den Versicherten zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit dem MDK vorzuladen oder andere Maßnahmen durchzuführen. Dies ist einfach nicht möglich, wenn sich der Versicherte über längere Zeit nicht an seinem Wohnort befindet. Schon deshalb ist ein längerer Urlaub - auch innerhalb von Deutschland - sehr kritisch zu betrachten.
Die Ärzte stellen vorher immer Atteste aus, dass die Urlaube empfehlenswert sind und auf jeden Fall den Heilungsprozess unterstützen, ja sogar zu einer schnelleren Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen ..... hinterher ist dann meist alles ganz anders!
Schadensersatzansprüche gegen die Kasse ... selbst wenn es so wäre könnten diese nicht vor einem Sozialgericht durchgesetzt werden. Hierzu wäre eine Klage vor einem Zivilgericht notwendig und dort besteht mMn auch in der erster Instanz bereits Anwaltspflicht.
Wenn der Antrag auch nach MDK-Vorlage nicht gehmigt wird, geht der Vorgang an den Widerspruchsausschuss der Kasse. Danach steht Dir, sofern der Widerspruch auch dort abgelehnt wird, der Weg vor das Sozialgericht offen. Aber wie gesagt, dort kannst Du nicht auf Schadensersatz klagen.
Wenn Du trotzdem fährts ..... frag Deine Kasse vorher. Viele Kassen lassen sich darauf ein in solchen Fällen einfach das Krankengeld für die Urlaubszeit nicht zu zahlen. Andere lehnen auch danach eine weitere Zahlung des Krankengeldes ab, da durch den Urlaub die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bewusst verzögert wurde.
Also .. auf jeden Fall vorher mit der Kasse sprechen.
Alles Gute Dir und vor allem gute Besserung!
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Das Problem ist, dass die Kasse nicht zahlen will
Wenn man einen Inlandsurlaub ablehnen möchte, kann man das eigentlich nur über die Mitwirkungspflichten machen. Und da lässt sich bei einem zweiwöchigen Urlaub immer ein Grund finden - wenn man denn einen Grund braucht! Und eine Verzögerung / Unterbrechung der Behandlung ist auf jeden Fall ein Grund!
Wenn man einen Inlandsurlaub ablehnen möchte, kann man das eigentlich nur über die Mitwirkungspflichten machen. Und da lässt sich bei einem zweiwöchigen Urlaub immer ein Grund finden - wenn man denn einen Grund braucht! Und eine Verzögerung / Unterbrechung der Behandlung ist auf jeden Fall ein Grund!
Hallo,
mal unabhängig was ich persönlich von Arbeitsunfähig, Krankengeldbezug im Zusammenhang mit "Urlaub" (Urlaub von was eigentlich ??) halte, denke ich auch, dass es doch sehr merkwürdig ist seitens der Kasse hier der 14tägigen Abwesenheit vom Wohnort innerhalb von Deutschland nicht zu gestatten und die Krankengeldzahlung weiterlaufen zu lassen - Kleinigkeitskrämerei nenne ich so etwas. Wenn beispielsweise der behandelnde Arzt Betriebsferien macht und ebenfalls 14 Tage im Urlaub ist, wird auch keine Therapie bzw. Behandlung fortgesetzt und das ausgerechnet in diesen 14 Tagen (deren Terminierung ja schon lange im voraus feststehen) die Kasse den MDK beauftragen will eine Begutachtung vorzunehmen halte ich auch mehr für vorgeschoben.
Auch das ein Ortswechsel die Heilung verlangsamt ist nicht gesagt, meist kann eine Luftveränderung so etwas auch beschleunigen - warum sonst schickt man
Menschen in Kuren wegen genau des Klimawechsels wegen.
Gruss
Czauderna
mal unabhängig was ich persönlich von Arbeitsunfähig, Krankengeldbezug im Zusammenhang mit "Urlaub" (Urlaub von was eigentlich ??) halte, denke ich auch, dass es doch sehr merkwürdig ist seitens der Kasse hier der 14tägigen Abwesenheit vom Wohnort innerhalb von Deutschland nicht zu gestatten und die Krankengeldzahlung weiterlaufen zu lassen - Kleinigkeitskrämerei nenne ich so etwas. Wenn beispielsweise der behandelnde Arzt Betriebsferien macht und ebenfalls 14 Tage im Urlaub ist, wird auch keine Therapie bzw. Behandlung fortgesetzt und das ausgerechnet in diesen 14 Tagen (deren Terminierung ja schon lange im voraus feststehen) die Kasse den MDK beauftragen will eine Begutachtung vorzunehmen halte ich auch mehr für vorgeschoben.
Auch das ein Ortswechsel die Heilung verlangsamt ist nicht gesagt, meist kann eine Luftveränderung so etwas auch beschleunigen - warum sonst schickt man
Menschen in Kuren wegen genau des Klimawechsels wegen.
Gruss
Czauderna
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Zu allererstmal Danke für die Antworten.
@Krankenkassenfee
Nein der MDK hat zwar grundsätzlich eine Reha befürwortet, war aber der Meinung das diese zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh wäre und vom Rentenversicherungsträger nicht genehmigt würde.
@Aigon
Mitwirkungspflicht
Der MDK hat Mitte Juni gesagt, dass eine nächste Untersuchung erst Mitte August anzudenken sei, insofern ist das auch nicht stichhaltig
Verzögerung/Unterbrechung der Behandlung
Die psychatrische Behandlung findet im 3-4 Wochen Rhytmus statt.
Die psychotherapeutische Behandlung im 2-3 Wochen-Rhytmus.
Vom MDK wird eine wöchentliche bis 14-tägige Psychotherapie befürwortet, je nach Befinden, da diese ja auch sehr anstrengend sind.
Es handelt sich als um das Verpassen von 1 max 2 psychotherapeutischen Sitzungen.
Dem gegenüber steht die Chance für mich durch eine Luftveränderung mal abzuschalten, endlich mal wieder Zeit mit meinem Partner zu genießen und mich von meiner Krankheit zu erholen.
Sorry aber mit gesundem Menschenverstand kann ich nicht nachvollziehen, warum das abgelehnt wird.
Bezüglich des Anwalts mache ich mir keine Sorgen da ich eine Rechtschutzversicherung habe, die bei Nichtzahlung von KG greifen würde.
Aber soweit möchte ich es eigentlich nicht kommen lassen.
Das bedeutet nur zusätzlichen Stress, den ich nun wirklich nicht gebrauchen kann und der dann meinen Genesungsprozess in der tat verlängert.
Vielleicht könnt ihr ja nochmal auf die Argumente eingehen, weil ich habe eigentlich auch keine Zeit für das Bestreiten des rectswegs, weil ich schon in Kürze die Reise antreten möchte.
Vielen Dank
Gruß
Samson.
P.S. Vielleicht kann mir mal jemand die Zitierfunktion erklären.
@Krankenkassenfee
Nein der MDK hat zwar grundsätzlich eine Reha befürwortet, war aber der Meinung das diese zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh wäre und vom Rentenversicherungsträger nicht genehmigt würde.
@Aigon
Mitwirkungspflicht
Der MDK hat Mitte Juni gesagt, dass eine nächste Untersuchung erst Mitte August anzudenken sei, insofern ist das auch nicht stichhaltig
Verzögerung/Unterbrechung der Behandlung
Die psychatrische Behandlung findet im 3-4 Wochen Rhytmus statt.
Die psychotherapeutische Behandlung im 2-3 Wochen-Rhytmus.
Vom MDK wird eine wöchentliche bis 14-tägige Psychotherapie befürwortet, je nach Befinden, da diese ja auch sehr anstrengend sind.
Es handelt sich als um das Verpassen von 1 max 2 psychotherapeutischen Sitzungen.
Dem gegenüber steht die Chance für mich durch eine Luftveränderung mal abzuschalten, endlich mal wieder Zeit mit meinem Partner zu genießen und mich von meiner Krankheit zu erholen.
Sorry aber mit gesundem Menschenverstand kann ich nicht nachvollziehen, warum das abgelehnt wird.
Bezüglich des Anwalts mache ich mir keine Sorgen da ich eine Rechtschutzversicherung habe, die bei Nichtzahlung von KG greifen würde.
Aber soweit möchte ich es eigentlich nicht kommen lassen.
Das bedeutet nur zusätzlichen Stress, den ich nun wirklich nicht gebrauchen kann und der dann meinen Genesungsprozess in der tat verlängert.
Vielleicht könnt ihr ja nochmal auf die Argumente eingehen, weil ich habe eigentlich auch keine Zeit für das Bestreiten des rectswegs, weil ich schon in Kürze die Reise antreten möchte.
Vielen Dank
Gruß
Samson.
P.S. Vielleicht kann mir mal jemand die Zitierfunktion erklären.
Hallo,
ich würde noch einmal persönlich bei der Kasse vorstellig werden
und das in einem persönlichen Gespräch abklären.
Einen Rechtsanspruch auf Genehmigung des Urlaubs, das denke ich, hast du nicht. Ich weiß, es hilft dir nix, aber in meiner Praxis war so etwas nie ein Problem für uns in der Vergangenheit - nur wenn es ins Ausland gehen sollte, da war das etwas anderes.
Gruss
Czauderna
ich würde noch einmal persönlich bei der Kasse vorstellig werden
und das in einem persönlichen Gespräch abklären.
Einen Rechtsanspruch auf Genehmigung des Urlaubs, das denke ich, hast du nicht. Ich weiß, es hilft dir nix, aber in meiner Praxis war so etwas nie ein Problem für uns in der Vergangenheit - nur wenn es ins Ausland gehen sollte, da war das etwas anderes.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 14
- Registriert: 14.06.2011, 17:09
@Czauderna
Danke für Deinen Tip aber persönlich vorstellig werden ist schlecht möglich, da die Sachbearbeitung nicht vor Ort ist.
Mir ist aber eine Idee gekommen.
Die KK sagt, der MDK solle das ganze nochmal vorgelegt bekommen.
Macht es eventuell Sinn da nochmal persönlich vorstellig zu werden, oder würdest Du davon abraten.
Gruß
Samson
Danke für Deinen Tip aber persönlich vorstellig werden ist schlecht möglich, da die Sachbearbeitung nicht vor Ort ist.
Mir ist aber eine Idee gekommen.
Die KK sagt, der MDK solle das ganze nochmal vorgelegt bekommen.
Macht es eventuell Sinn da nochmal persönlich vorstellig zu werden, oder würdest Du davon abraten.
Gruß
Samson
Hallo,
da sehe ich persönlich keinen Sinn - warum ??
Der MDK entscheidet nicht, sondern die Kasse, hinzu kommt noch, dass
der MDK seine Aufträge von der Kasse erhält und von daher nicht direkt, persönlich von den Versicherten kontaktiert werden kann.
Selbst wenn es so wäre und der MDK. würde eine Ortsabwesenheit nicht als hinderlich einstufen, bleibt es doch dabei, dass die Kasse sich nicht unbedingt danach richten muss - die Kasse entscheidet.
Deshalb ist es in Rechtstreitigkeiten auch immer die Kasse die verklagt wird und grundsätzlich nicht der MDK.
Ja, das ist allerdings ein Nachteil wenn es vor Ort keine persönliche Anlaufstelle der Kasse gibt - man sehr, sehr viel mehr durch ein 4-Augen-Gespräch erreichen als es Telefon und Schriftwechsel ermöglichen.
Gruss
Czauderna
da sehe ich persönlich keinen Sinn - warum ??
Der MDK entscheidet nicht, sondern die Kasse, hinzu kommt noch, dass
der MDK seine Aufträge von der Kasse erhält und von daher nicht direkt, persönlich von den Versicherten kontaktiert werden kann.
Selbst wenn es so wäre und der MDK. würde eine Ortsabwesenheit nicht als hinderlich einstufen, bleibt es doch dabei, dass die Kasse sich nicht unbedingt danach richten muss - die Kasse entscheidet.
Deshalb ist es in Rechtstreitigkeiten auch immer die Kasse die verklagt wird und grundsätzlich nicht der MDK.
Ja, das ist allerdings ein Nachteil wenn es vor Ort keine persönliche Anlaufstelle der Kasse gibt - man sehr, sehr viel mehr durch ein 4-Augen-Gespräch erreichen als es Telefon und Schriftwechsel ermöglichen.
Gruss
Czauderna
hmmm also die KKH-Allianz wird bei einer Inladnsreise während einer laufenden AU defintiv NICHT einen klagefähigen Bescheid erlassen...keine Ahnung was diese Frage sollKrankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
aber es ist doch Inland.
Insofern sehe ich da das Problem der Kasse nicht. Oder soll gerade in der Zeit eine Rehamaßnahme angetreten werden?
Wenn nicht, glaube ich nicht, dass es rechtlich haltbar ist.
Ist es die KKH?
LG, Fee
Ich gebe Grampa recht, einen klagefähigen Bescheid werden sie wohl nicht erstellen (wollen). Die KKH-Allianz mit Sicherheit nicht, aber ich denke auch andere Kassen nicht. Auch mein Tipp: nochmal das Gespräch suchen, genau erklären, wie die Arzttermine sind, was definitiv nun versäumt wird (wenn überhaupt...), den Vorteil der ärztlich befürworteten Luftveränderung ins Spiel bringen und alles ruhig persönlich besprechen, ggf. mit dem Vorgesetzten, wenn es sein muß. Wenn alles nix nutzt ankündigen, das man sich da rechtlichen Rat über die Rechtschutzversicherung holen wird. Aber nur im Notfall.
Hallo,
sehen wir es doch mal von einer anderen Seite - einfach so, als ob wir total Unbeteiligte wären, also weder Betroffener, noch Krankenkasse.
Da ist ein Mensch Arbeitsunfähig, d.h. er kann seiner Tätigkeit nicht nachgehen, weil ihn eine Krankheit daran hindert und genau dieser Mensch will nun eine Urlaubsreise durchführen, deren Inhalt niemandem wirklich bekannt ist -
Urlaub, das kann vieles bedeuten, z.B. 14 Tage am Strand auf dem Liegestuhl liegen, Land und Leute kennen zu lernen, also jeden Tag mit Bahn,Bus oder PKW. unterwegs zu sein, oder gar seinem Hobby zu frönen, wie z.B. Wandern, Schwimmen, Bergsteigen oder Paragleiter fliegen - man weiss es eben nicht.
Dieser Mensch "behauptet" nun, dass er trotzdem arbeitsunfähig sei, und dass ihm die Kasse während seines Urlaubs weiterhin das Krankengeld zahlen müsse, weil, er sei ja arbeitsunfähig. Wer soll das nachvollziehen ??
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass ja sein Urlaubsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber deshalb nicht verfällt.
Allein die Logik sagt doch da schon, das kann nicht sein, jedenfalls nicht so, dass dies ohne "Nachfrage bzw. Prüfung des Sachverhaltes einfach so rechtlich
möglich ist.
Gruss
Czauderna
sehen wir es doch mal von einer anderen Seite - einfach so, als ob wir total Unbeteiligte wären, also weder Betroffener, noch Krankenkasse.
Da ist ein Mensch Arbeitsunfähig, d.h. er kann seiner Tätigkeit nicht nachgehen, weil ihn eine Krankheit daran hindert und genau dieser Mensch will nun eine Urlaubsreise durchführen, deren Inhalt niemandem wirklich bekannt ist -
Urlaub, das kann vieles bedeuten, z.B. 14 Tage am Strand auf dem Liegestuhl liegen, Land und Leute kennen zu lernen, also jeden Tag mit Bahn,Bus oder PKW. unterwegs zu sein, oder gar seinem Hobby zu frönen, wie z.B. Wandern, Schwimmen, Bergsteigen oder Paragleiter fliegen - man weiss es eben nicht.
Dieser Mensch "behauptet" nun, dass er trotzdem arbeitsunfähig sei, und dass ihm die Kasse während seines Urlaubs weiterhin das Krankengeld zahlen müsse, weil, er sei ja arbeitsunfähig. Wer soll das nachvollziehen ??
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass ja sein Urlaubsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber deshalb nicht verfällt.
Allein die Logik sagt doch da schon, das kann nicht sein, jedenfalls nicht so, dass dies ohne "Nachfrage bzw. Prüfung des Sachverhaltes einfach so rechtlich
möglich ist.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.07.2011, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
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- Beiträge: 39
- Registriert: 28.06.2011, 21:01
xxxxx
Hallo
Ja der Beitrag ist gut. Aber wenn jemand einen Kururlaub auf eigener Rechnung macht und das Belegen kann und seine krankheit sich dadurch bessern könnte wäre das doch eine gute Sache. Oder wie in meinen Fall wenn man schwere Atemwegsprobleme hat und an die See fährt um wenigstens ein par Tage besser Luft bekommt wäre das auch eine Möglichkeit die Krankheit für ein par Tage ein wenig zu lindern. Auch das könnte man belegen. Aber wenn man nur so Urlaub macht wie es in dem Beitrag beschrieben ist wäre das schon komisch.
Ja der Beitrag ist gut. Aber wenn jemand einen Kururlaub auf eigener Rechnung macht und das Belegen kann und seine krankheit sich dadurch bessern könnte wäre das doch eine gute Sache. Oder wie in meinen Fall wenn man schwere Atemwegsprobleme hat und an die See fährt um wenigstens ein par Tage besser Luft bekommt wäre das auch eine Möglichkeit die Krankheit für ein par Tage ein wenig zu lindern. Auch das könnte man belegen. Aber wenn man nur so Urlaub macht wie es in dem Beitrag beschrieben ist wäre das schon komisch.