Unterbrechung
Moderator: Czauderna
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Unterbrechung
Hallo Ich habe von August bis zum 20.11 2023 Krankengeld bezogen und bin nicht ausgesteuert..habe zwichenzeitlich gearbeitet und Lohnfortzahlung erhalten..seit ein paar Tagen habe ich wieder das gleiche leiden und werde wieder vom Arzt krankgeschrieben...muß ich nun einen ganz neuen Antrag auf Krankengeld stellen oder läuft das auch bei der Unterbrechung automatich weiter .. ??? mfg
Re: Unterbrechung
Hallo und willkommen im Forum
grundsätzlich gilt hier, dass der Arbeitgeber nicht erneut sechs Wochen Arbeitsentgelt zahlen muss, weil zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung weniger als sechs Monate liegen. Allerdings kann das der Arbeitgeber erst mal nicht wissen. In der Praxis wenden sich in diesen Fällen die Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse, um diese Frage zu klären oder die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber direkt , kommt auch auf die Kasse an.
Wenn das geklärt ist, dann übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse die entsprechende Verdienstbescheinigung und die Kasse informiert den Versicherten entsprechend. Das kann natürlich in der Praxis etwas Zeit in Anspruch nehmen. Von daher empfehle ich dir, dich mit der Kasse und auch dem Arbeitgeber direkt in Verbindung zu setzen, wobei du dem Arbeitgeber nicht unbedingt die Diagnose mitteilen musst, der Hinweis, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, reicht aus. Ich kenne aus meiner Praxis aber auch Fälle, in denen die Arbeitgeber, ohne dass sie es mussten trotzdem sechs Wochen Entgelt gezahlt haben, das aber nur nebenbei erwähnt.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt hier, dass der Arbeitgeber nicht erneut sechs Wochen Arbeitsentgelt zahlen muss, weil zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung weniger als sechs Monate liegen. Allerdings kann das der Arbeitgeber erst mal nicht wissen. In der Praxis wenden sich in diesen Fällen die Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse, um diese Frage zu klären oder die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber direkt , kommt auch auf die Kasse an.
Wenn das geklärt ist, dann übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse die entsprechende Verdienstbescheinigung und die Kasse informiert den Versicherten entsprechend. Das kann natürlich in der Praxis etwas Zeit in Anspruch nehmen. Von daher empfehle ich dir, dich mit der Kasse und auch dem Arbeitgeber direkt in Verbindung zu setzen, wobei du dem Arbeitgeber nicht unbedingt die Diagnose mitteilen musst, der Hinweis, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, reicht aus. Ich kenne aus meiner Praxis aber auch Fälle, in denen die Arbeitgeber, ohne dass sie es mussten trotzdem sechs Wochen Entgelt gezahlt haben, das aber nur nebenbei erwähnt.
Gruss
Czauderna