Umschulungsunterbrechung wg. Krankheit
Moderator: Czauderna
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§ 51 behandelt "Anrechenbare Zeiten".
Wo steht denn da etwas für meinen Fall Relevantes?
Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, sorry!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
Gesetzliche Rentenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 51
Anrechenbare Zeiten
(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.
(2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.
(3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.
(4) Auf die Wartezeiten werden auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten (Fünftes Kapitel) angerechnet.
Wo steht denn da etwas für meinen Fall Relevantes?
Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, sorry!
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Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
Gesetzliche Rentenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 51
Anrechenbare Zeiten
(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.
(2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.
(3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.
(4) Auf die Wartezeiten werden auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten (Fünftes Kapitel) angerechnet.
also du erhälst Übergangsgeld bis zum 31.03.2012 und denn ist Schluss mit dem ÜG. Pardon war natürlich § 51 SGB IX Abs. 3.
Wenn ich dazu denn Rundschreiben der RV Träger zum Grundsatz der Berechung des Übergangsgeldes richtig lese und § 5 SGB V und § 192 SGBV müßte es Krankengeld geben.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=37110
Wenn ich dazu denn Rundschreiben der RV Träger zum Grundsatz der Berechung des Übergangsgeldes richtig lese und § 5 SGB V und § 192 SGBV müßte es Krankengeld geben.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=37110
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Ja, habe mir dieses Rundschreiben 'runtergeladen und ab S. 117 gelesen, denke, auf mich trifft 3.2 bzgl. Ende des Anspruchs zu:
"... mit dem Ablauf des Tages des Abbruchs der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben"
Bei mir ist es ja ein vorläufiger Abbruch. Der Vertreter der DRV Bund sagte mit zwar, ich könne jederzeit wieder anfangen, aber wann, steht ja noch nicht fest! Ich hoffe, ich kann im Juni nochmal ins 2. Semester einsteigen. Bei mir also "bürokratisch" gesehen ein Abbruch, keine Unterbrechung in dem Sinne.
Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, ab wann das Krankengeld einsetzen würde... wenn ich also kein Ü'geld mehr bekomme (ist so), ab wann?!!!
"... mit dem Ablauf des Tages des Abbruchs der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben"
Bei mir ist es ja ein vorläufiger Abbruch. Der Vertreter der DRV Bund sagte mit zwar, ich könne jederzeit wieder anfangen, aber wann, steht ja noch nicht fest! Ich hoffe, ich kann im Juni nochmal ins 2. Semester einsteigen. Bei mir also "bürokratisch" gesehen ein Abbruch, keine Unterbrechung in dem Sinne.
Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, ab wann das Krankengeld einsetzen würde... wenn ich also kein Ü'geld mehr bekomme (ist so), ab wann?!!!
Hallo, ich denke, ich hatte das schon geschrieben - wenn die Übergangsgeldzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit endet, dann besteht Anspruch auf Krankengeld (immer vorausgesetzt, dass der Kasse auch die Meldungen zeitgerecht eingereicht wurden).Pechvogel64 hat geschrieben:Ja, habe mir dieses Rundschreiben 'runtergeladen und ab S. 117 gelesen, denke, auf mich trifft 3.2 bzgl. Ende des Anspruchs zu:
"... mit dem Ablauf des Tages des Abbruchs der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben"
Bei mir ist es ja ein vorläufiger Abbruch. Der Vertreter der DRV Bund sagte mit zwar, ich könne jederzeit wieder anfangen, aber wann, steht ja noch nicht fest! Ich hoffe, ich kann im Juni nochmal ins 2. Semester einsteigen. Bei mir also "bürokratisch" gesehen ein Abbruch, keine Unterbrechung in dem Sinne.
Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, ab wann das Krankengeld einsetzen würde... wenn ich also kein Ü'geld mehr bekomme (ist so), ab wann?!!!
:cry:
Gruss
Czauderna
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Hm, also dann unabhängig von dieser 6-Wochen-Frist sofort? Du hattest nur geschrieben:
Und CiceroOWL meint ja:
Man darf wirklich nicht krank werden und seine Arbeit verlieren, dann bricht nämlich alles zusammen. Ich hatte früher nie gedacht, dass mir so etwas mal passieren könnte.
Also, dass es so ist, aber nicht, ab wann gezahlt wird.ja bei Abbruch einer Umschulungsmassnahme wegen Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, denn während der Maßnahme zahlt der RV-Träger die Krankenversicherungsbeiträge.
Und CiceroOWL meint ja:
Also, ich gehe dann am besten doch erstmal zum Jobcenter, ehemals ARGE, die werden mir bestimmt sagen können, was jetzt passiert und mich dann gegebenenfalls zu meiner Krankenkasse schicken zwecks Abklärung. Hätte das natürlich gerne vermieden, denn wer geht schon gerne dorthin... aber, bevor ich ohne jeden Cent dastehe, meine Miete nicht mehr zahlen kann usw., tue ich das natürlich. Vielleicht wissen die ja auch etwas bzgl. dieser Blockfrist.danach entsteht denn der Anspruch auf Krankengeld. Also ab dem 01.04.2012, meiner Meinung nach.
Man darf wirklich nicht krank werden und seine Arbeit verlieren, dann bricht nämlich alles zusammen. Ich hatte früher nie gedacht, dass mir so etwas mal passieren könnte.
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Hallo nochmal...
... es ist eine Katastrophe passiert: Habe heute erst mein Übergangsgeld bekommen, was eigentlich immer zum 15. jeden Monats gezahlt wird; das lag daran, dass ich eine neue Bankverbindung angegeben hatte, der volle Betrag (= für den kompletten März) erst auf ein anderes Konto ging, zurückgebucht wurde und erst heute auf mein neues gebucht wurde, geschlagene 17 Tage später. Was schon an sich schlimm genug ist, denn dadurch habe ich Zahlungeverzüge. Aber das Schlimmste: Ich habe jetzt nur noch die Hälfte bekommen! D.h. für den 1. bis 15.03.! Auf das andere Konto ging am 15. noch die komplette Summe ein.
Das BFW hat also anscheinend meine Maßnahme schon am 15. als beendet gemeldet, obwohl ich erstmal krankgeschrieben war und bin, nämlich seit dem 12.03. durchgehend. Habe aber noch gar nichts von der Rentenversicherung bzgl. Abbruch gehört! Da jetzt Ferien im BFW sind, kann ich meinen BFW-Fallsteuerer nicht erreichen.
Was soll ich jetzt tun? Krankengeld gibt es doch erst nach 6 Wochen Kranksein! Jobcenter?
Ich bin völlig fertig.
... es ist eine Katastrophe passiert: Habe heute erst mein Übergangsgeld bekommen, was eigentlich immer zum 15. jeden Monats gezahlt wird; das lag daran, dass ich eine neue Bankverbindung angegeben hatte, der volle Betrag (= für den kompletten März) erst auf ein anderes Konto ging, zurückgebucht wurde und erst heute auf mein neues gebucht wurde, geschlagene 17 Tage später. Was schon an sich schlimm genug ist, denn dadurch habe ich Zahlungeverzüge. Aber das Schlimmste: Ich habe jetzt nur noch die Hälfte bekommen! D.h. für den 1. bis 15.03.! Auf das andere Konto ging am 15. noch die komplette Summe ein.
Das BFW hat also anscheinend meine Maßnahme schon am 15. als beendet gemeldet, obwohl ich erstmal krankgeschrieben war und bin, nämlich seit dem 12.03. durchgehend. Habe aber noch gar nichts von der Rentenversicherung bzgl. Abbruch gehört! Da jetzt Ferien im BFW sind, kann ich meinen BFW-Fallsteuerer nicht erreichen.
Was soll ich jetzt tun? Krankengeld gibt es doch erst nach 6 Wochen Kranksein! Jobcenter?
Ich bin völlig fertig.
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Guten Morgen!
Ja, ich hatte auch vor, gleich um 8 Uhr den Ansprechpartner des BFW bei der DRV Bund anzurufen und zu fragen, was ich jetzt tun muss. Ich habe keinen Bescheid erhalten, das ist ja das Seltsame! Wenn ich einen bekommen hätte, hätte ich ja sofort nachgefragt und wäre dann auch schon längst bei der Krankenkasse oder dem Jobcenter gewesen.
Ich fürchte, ich muss zum Jobcenter und ALGII beantragen, denn Krankengeld gibt es ja erst nach 6 Wochen Krankschreibung? Anscheinend kann mir diese Frage auch keiner der Krankenkassenmitarbeiter hier im Forum beantworten, scheint also ein schwieriger Fall zu sein.
Wie soll ich dem Jobcenter-MA erklären, dass ich im Juni die Umschulung weitermache und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, auch wenn es mir besser geht? Hoffentlich streichen die mir dann nicht das ALGII, dann wäre alles aus.
Ich habe große Angst.
Ja, ich hatte auch vor, gleich um 8 Uhr den Ansprechpartner des BFW bei der DRV Bund anzurufen und zu fragen, was ich jetzt tun muss. Ich habe keinen Bescheid erhalten, das ist ja das Seltsame! Wenn ich einen bekommen hätte, hätte ich ja sofort nachgefragt und wäre dann auch schon längst bei der Krankenkasse oder dem Jobcenter gewesen.
Ich fürchte, ich muss zum Jobcenter und ALGII beantragen, denn Krankengeld gibt es ja erst nach 6 Wochen Krankschreibung? Anscheinend kann mir diese Frage auch keiner der Krankenkassenmitarbeiter hier im Forum beantworten, scheint also ein schwieriger Fall zu sein.
Wie soll ich dem Jobcenter-MA erklären, dass ich im Juni die Umschulung weitermache und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, auch wenn es mir besser geht? Hoffentlich streichen die mir dann nicht das ALGII, dann wäre alles aus.
Ich habe große Angst.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,Pechvogel64 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort!
Also, ich bekomme ja kein ALGII, bekomme momentan gar nichts, kein ALGII, kein Übergangsgeld, kein Krankengeld. Hätte ich denn überhaupt Anspruch auf Krankengeld und falls ja, ab wann? Nach 6 Wochen Krankschreibung? Oder doch schon ab jetzt? Weil ich halt gar nichts bekomme, von irgend etwas muss ich ja leben.
Ich kann ja gleich nochmal zu meinem Arzt gehen, die Praxis macht um 15 Uhr wieder auf, aber die hatten mir gestern schon gesagt, dass es heute genauso voll sei. Dazwischenschieben tun die wirklich nur, wenn jemand sichtbar akut krank ist, ansonsten Azrtgespräch wirklich nur mit Termin.
Deshalb meine Frage: Habe ich jetzt überhaupt Anspruch auf Krankengeld? Oder doch prophylaktisch HartzIV beantragen?
ja bei Abbruch einer Umschulungsmassnahme wegen Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, denn während der Maßnahme zahlt der RV-Träger die Krankenversicherungsbeiträge. Deshalb ist es auch so immens wichtig, dass die Krankmeldungen umgehend der Kasse eingereicht werden.
Da kann schon ein Tag "Verspätung" Verlust von Krankengeld bedeuten (kommt aber auch auf die Kasse an).
Gruss
Czauderna
Die Frage wurde doch schon vor längerer Zeit von einem Krankenkassenmitarbeiter hier im Forum beantwortet.
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Hallo broemmel!
Ja, aber nicht, ab wann. Dass grundsätzlich ein Aspruch besteht, weiß ich, aber ab wann, ist nicht klar. Das konnte mir der von der DRV vorhin auch nicht sagen. Ich soll zum Jobcenter, dort würde man mir sagen, wer zuständig ist.
Es sei ein Einschreiben bzgl. Abbruch zum 15.03. bekommen, es kam aber keins. Oder irgendein bescheuerter Nachbar hat es angenommen und unterschrieben. War aber auch kein Zettel im Briefkasten! Gehe also jetzt zur örtlichen DRV-Bund-Zweigstelle und hole eine Kopie ab, gehe damit dann zum Jobcenter. Und hole mir den Anschiss ab, warum ich erst jetzt komme. Glaube nicht, dass das fehlende Geld für den halben Monat nachgezahlt wird.
Ja, aber nicht, ab wann. Dass grundsätzlich ein Aspruch besteht, weiß ich, aber ab wann, ist nicht klar. Das konnte mir der von der DRV vorhin auch nicht sagen. Ich soll zum Jobcenter, dort würde man mir sagen, wer zuständig ist.
Es sei ein Einschreiben bzgl. Abbruch zum 15.03. bekommen, es kam aber keins. Oder irgendein bescheuerter Nachbar hat es angenommen und unterschrieben. War aber auch kein Zettel im Briefkasten! Gehe also jetzt zur örtlichen DRV-Bund-Zweigstelle und hole eine Kopie ab, gehe damit dann zum Jobcenter. Und hole mir den Anschiss ab, warum ich erst jetzt komme. Glaube nicht, dass das fehlende Geld für den halben Monat nachgezahlt wird.
Hallo,
okay, weil du es bist , zum dritten Male - wenn die Umschulungsmassnahme wegen Arbeitsunfähigkeit abgebrochen wird, dann besteht ab dem Folgetag Anspruch auf Krankengeld -
Was, bitte, hast du die vergangenen beide Male an meiner Antwort nciht verstanden ??
Sag es mir - ich immer bemüht so zu antworten, dass es auch verstanden wird.
Gruß
Czauderna
okay, weil du es bist , zum dritten Male - wenn die Umschulungsmassnahme wegen Arbeitsunfähigkeit abgebrochen wird, dann besteht ab dem Folgetag Anspruch auf Krankengeld -
Was, bitte, hast du die vergangenen beide Male an meiner Antwort nciht verstanden ??
Sag es mir - ich immer bemüht so zu antworten, dass es auch verstanden wird.
Gruß
Czauderna
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Hallo Ihr Lieben!
Ich war gerade bei der DRV Bund und habe dort dieses Einschreiben vom 19.03. als Kopie bekommen. Der Sachbearbeiter hat in Berlin nachgefragt, der Rückschein zum Einschreiben ist bis heute nicht dort eingegangen... wer weiß also, wo das Einschreiben abgeblieben ist!
Mit der Kopie (und weiteren Unterlagen natürlich) war ich anschließend beim Jobcenter. Es ist so, wie ich vermutete, ich habe erst nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld und muss erstmal einen Antrag auf ALGII stellen. Wenn ich dann noch krankgeschrieben sein sollte, gibt es Krankengeld.
Herzlichen Dank für all Eure Mühe! Soll ich Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht? Für den Fall, dass jemand mal etwas Ähnliches durchmachen muss?
Ich war gerade bei der DRV Bund und habe dort dieses Einschreiben vom 19.03. als Kopie bekommen. Der Sachbearbeiter hat in Berlin nachgefragt, der Rückschein zum Einschreiben ist bis heute nicht dort eingegangen... wer weiß also, wo das Einschreiben abgeblieben ist!
Mit der Kopie (und weiteren Unterlagen natürlich) war ich anschließend beim Jobcenter. Es ist so, wie ich vermutete, ich habe erst nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld und muss erstmal einen Antrag auf ALGII stellen. Wenn ich dann noch krankgeschrieben sein sollte, gibt es Krankengeld.
Herzlichen Dank für all Eure Mühe! Soll ich Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht? Für den Fall, dass jemand mal etwas Ähnliches durchmachen muss?