Umschulungsunterbrechung wg. Krankheit
Moderator: Czauderna
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Umschulungsunterbrechung wg. Krankheit
Hallo liebe Leute!
Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, habe schon viele threads gelesen und bin sehr beeindruckt von den Fachkenntnissen einiger Teilnehmer. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass auch mir jemand Rat geben kann. Bei mir ist nämlich Einiges ziemlich kompliziert... also:
Ich bin seit Juni 2011 in einer von der DRV Bund finanzierten Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Diese muss ich jetzt Anfang des 2. Semesters leider wg. Krankheit unterbrechen und werde dann im Juni neu in das 2. Semester einsteigen (hoffe ich jedenfalls, seitens der DRV Bund ist das okay). Vor der Umschulung bekam ich ALGII, weil ich im Januar 2009 ausgesteuert wurde und ALG I bezog, danach ALGII, bis mir endlich eine Berufsfindungsmaßnahme und anschließend die Umschulung bewilligt wurde.
Die jetzige Krankheit ist leider dieselbe wie die, wegen der ich aus meinem alten Beruf 'raus musste.
a) Wie verhält sich das nun mit dieser Blockfrist?
b) Ich war nur 2 Wochen krankgeschrieben und mir wurde dann vom BFW die Unterbrechung angeraten, wo ich dann auch zustimmte und die Umschulung würde dann erstmal als abgebrochen gelten, ich wäre 'raus. Krankengeld gibt es aber doch erst nach 6 Wochen Krankschreibung, und bis dahin muss ja der Arbeitgeber noch das Gehalt weiterzahlen. Mein "Arbeitgeber" ist in meinem Fall quasi die DRV Bund, aber ich bin ja 'raus aus der Maßnahme... muss ich dann also erstmal wieder ALGII beantragen und nach 6 Wochen Krankengeld?
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Ich danke Euch sehr für Eure Ratschläge!
Edit:
P.S. Auch heute gab es keinen freien Termin mehr, hatte gestern selbstverständlich danach gefragt.
Edit 3. April:
Mir fiel beim nochmaligen 'Drüberlesen (versuche, das alles komprimiert für mich schriftlich zusammenzufassen) gerade auf, dass ich geschrieben habe, ich hätte dem Abbruch zugestimmt. Ist aber falsch formuliert. Ich hatte das so verstanden, dass ich dachte, ich sollte mir erstmal ärztliche Hilfe holen und mich krankschreiben lassen, dann gucken, ob ich abbreche und mich dann melden. Anhand dieser Meinung stimmte ich einem potentiellen Abbruch zu. Und am 23. fasste ich en endgültigen Entschluss, es zu tun. Deshalb wollte ich hier schonmal vorab fragen, wie es in dem Falle weitergeht. Ich war in dem Gespräch auch total durch den Wind, muss ich zugeben, und hatte die Hälfte am nächsten Tag auch schon wieder vergessen.
Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, habe schon viele threads gelesen und bin sehr beeindruckt von den Fachkenntnissen einiger Teilnehmer. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass auch mir jemand Rat geben kann. Bei mir ist nämlich Einiges ziemlich kompliziert... also:
Ich bin seit Juni 2011 in einer von der DRV Bund finanzierten Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Diese muss ich jetzt Anfang des 2. Semesters leider wg. Krankheit unterbrechen und werde dann im Juni neu in das 2. Semester einsteigen (hoffe ich jedenfalls, seitens der DRV Bund ist das okay). Vor der Umschulung bekam ich ALGII, weil ich im Januar 2009 ausgesteuert wurde und ALG I bezog, danach ALGII, bis mir endlich eine Berufsfindungsmaßnahme und anschließend die Umschulung bewilligt wurde.
Die jetzige Krankheit ist leider dieselbe wie die, wegen der ich aus meinem alten Beruf 'raus musste.
a) Wie verhält sich das nun mit dieser Blockfrist?
b) Ich war nur 2 Wochen krankgeschrieben und mir wurde dann vom BFW die Unterbrechung angeraten, wo ich dann auch zustimmte und die Umschulung würde dann erstmal als abgebrochen gelten, ich wäre 'raus. Krankengeld gibt es aber doch erst nach 6 Wochen Krankschreibung, und bis dahin muss ja der Arbeitgeber noch das Gehalt weiterzahlen. Mein "Arbeitgeber" ist in meinem Fall quasi die DRV Bund, aber ich bin ja 'raus aus der Maßnahme... muss ich dann also erstmal wieder ALGII beantragen und nach 6 Wochen Krankengeld?
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Ich danke Euch sehr für Eure Ratschläge!
Edit:
P.S. Auch heute gab es keinen freien Termin mehr, hatte gestern selbstverständlich danach gefragt.
Edit 3. April:
Mir fiel beim nochmaligen 'Drüberlesen (versuche, das alles komprimiert für mich schriftlich zusammenzufassen) gerade auf, dass ich geschrieben habe, ich hätte dem Abbruch zugestimmt. Ist aber falsch formuliert. Ich hatte das so verstanden, dass ich dachte, ich sollte mir erstmal ärztliche Hilfe holen und mich krankschreiben lassen, dann gucken, ob ich abbreche und mich dann melden. Anhand dieser Meinung stimmte ich einem potentiellen Abbruch zu. Und am 23. fasste ich en endgültigen Entschluss, es zu tun. Deshalb wollte ich hier schonmal vorab fragen, wie es in dem Falle weitergeht. Ich war in dem Gespräch auch total durch den Wind, muss ich zugeben, und hatte die Hälfte am nächsten Tag auch schon wieder vergessen.
Zuletzt geändert von Pechvogel64 am 03.04.2012, 17:29, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Als ALG-2 Empfänger ist man auch grundsätzlich arbeitslos (es gibt Ausnahmen, aber das trifft bei dir nicht zu). Ja, da könnte die Kasse u.U. Schwierigkeiten machen. Um auf der sicheren Seite zu sein - würde ich heute noch bei der Kasse anrufen (hoffentlich erreichst du noch jemand) und das genau so "zu Protokoll" geben, nämlich dass du gestern (warzm heute nicht wieder ??) bei Arzt warst, aber nicht an die Reihe kamst (kenne ich eigentlich nicht, dass jemand weggeschickt wird - wenn er nicht gerade fünf Minuten vor Ende der Sprechstunde auftaucht) - damit hast du wenigstens der Kasse eine Meldung gegeben.
Gruss
Czauderna
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Als ALG-2 Empfänger ist man auch grundsätzlich arbeitslos (es gibt Ausnahmen, aber das trifft bei dir nicht zu). Ja, da könnte die Kasse u.U. Schwierigkeiten machen. Um auf der sicheren Seite zu sein - würde ich heute noch bei der Kasse anrufen (hoffentlich erreichst du noch jemand) und das genau so "zu Protokoll" geben, nämlich dass du gestern (warzm heute nicht wieder ??) bei Arzt warst, aber nicht an die Reihe kamst (kenne ich eigentlich nicht, dass jemand weggeschickt wird - wenn er nicht gerade fünf Minuten vor Ende der Sprechstunde auftaucht) - damit hast du wenigstens der Kasse eine Meldung gegeben.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort!
Also, ich bekomme ja kein ALGII, bekomme momentan gar nichts, kein ALGII, kein Übergangsgeld, kein Krankengeld. Hätte ich denn überhaupt Anspruch auf Krankengeld und falls ja, ab wann? Nach 6 Wochen Krankschreibung? Oder doch schon ab jetzt? Weil ich halt gar nichts bekomme, von irgend etwas muss ich ja leben.
Ich kann ja gleich nochmal zu meinem Arzt gehen, die Praxis macht um 15 Uhr wieder auf, aber die hatten mir gestern schon gesagt, dass es heute genauso voll sei. Dazwischenschieben tun die wirklich nur, wenn jemand sichtbar akut krank ist, ansonsten Azrtgespräch wirklich nur mit Termin.
Deshalb meine Frage: Habe ich jetzt überhaupt Anspruch auf Krankengeld? Oder doch prophylaktisch HartzIV beantragen?
danke für Deine Antwort!
Also, ich bekomme ja kein ALGII, bekomme momentan gar nichts, kein ALGII, kein Übergangsgeld, kein Krankengeld. Hätte ich denn überhaupt Anspruch auf Krankengeld und falls ja, ab wann? Nach 6 Wochen Krankschreibung? Oder doch schon ab jetzt? Weil ich halt gar nichts bekomme, von irgend etwas muss ich ja leben.
Ich kann ja gleich nochmal zu meinem Arzt gehen, die Praxis macht um 15 Uhr wieder auf, aber die hatten mir gestern schon gesagt, dass es heute genauso voll sei. Dazwischenschieben tun die wirklich nur, wenn jemand sichtbar akut krank ist, ansonsten Azrtgespräch wirklich nur mit Termin.
Deshalb meine Frage: Habe ich jetzt überhaupt Anspruch auf Krankengeld? Oder doch prophylaktisch HartzIV beantragen?
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Eine definitive Auskunft kann dir da nur deine Kasse geben, da es darauf ankommt, wann die neue Blockfrist begann und ob du seitdem mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und
2. erwerbstätig warst oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest.
Es gab schon Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit nachträglich festgestellt wurde, obwohl derjenige sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hatte. Bei Bedarf suche ich die entsprechenden Urteile raus. Falls die Kasse dies prüft, dauert es mit der Entscheidung.
Ich würde dir raten, dich auf jeden Fall bei der ArGe oder dem Sozialamt (bei Arbeitsunfähigkeit) zu melden, damit du keine Fristen versäumst, wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast.
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und
2. erwerbstätig warst oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest.
Es gab schon Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit nachträglich festgestellt wurde, obwohl derjenige sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hatte. Bei Bedarf suche ich die entsprechenden Urteile raus. Falls die Kasse dies prüft, dauert es mit der Entscheidung.
Ich würde dir raten, dich auf jeden Fall bei der ArGe oder dem Sozialamt (bei Arbeitsunfähigkeit) zu melden, damit du keine Fristen versäumst, wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast.
Hallo,Pechvogel64 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort!
Also, ich bekomme ja kein ALGII, bekomme momentan gar nichts, kein ALGII, kein Übergangsgeld, kein Krankengeld. Hätte ich denn überhaupt Anspruch auf Krankengeld und falls ja, ab wann? Nach 6 Wochen Krankschreibung? Oder doch schon ab jetzt? Weil ich halt gar nichts bekomme, von irgend etwas muss ich ja leben.
Ich kann ja gleich nochmal zu meinem Arzt gehen, die Praxis macht um 15 Uhr wieder auf, aber die hatten mir gestern schon gesagt, dass es heute genauso voll sei. Dazwischenschieben tun die wirklich nur, wenn jemand sichtbar akut krank ist, ansonsten Azrtgespräch wirklich nur mit Termin.
Deshalb meine Frage: Habe ich jetzt überhaupt Anspruch auf Krankengeld? Oder doch prophylaktisch HartzIV beantragen?
ja bei Abbruch einer Umschulungsmassnahme wegen Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, denn während der Maßnahme zahlt der RV-Träger die Krankenversicherungsbeiträge. Deshalb ist es auch so immens wichtig, dass die Krankmeldungen umgehend der Kasse eingereicht werden.
Da kann schon ein Tag "Verspätung" Verlust von Krankengeld bedeuten (kommt aber auch auf die Kasse an).
Gruss
Czauderna
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Hallo Ihr Beiden!
@ Czauderna:
Ok, ich gehe gleich nochmal zu meinem Arzt, vielleicht, wenn ich die Dringlichkeit schildere, kann ich ja doch zu ihm.
@ GerneKrankenVersichert:
Arbeitsunfähig war ich wg. der Krankheit jedenfalls nicht, nein, während des ganzen 1. Semesters und auch zu Beginn des 2. nicht. Aber eben: Umschulung = Erwerbstätigkeit?
@ Czauderna:
Ok, ich gehe gleich nochmal zu meinem Arzt, vielleicht, wenn ich die Dringlichkeit schildere, kann ich ja doch zu ihm.
@ GerneKrankenVersichert:
Jo, das weiß ich, habe mich damit ja schon befasst. Aber die Frage ist, ob eine Umschulung = Ausbildung gleichzusetzen ist mit "erwerbstätig sein"... und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht man ja als Umschüler naturgemäß nicht.mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst und
2. erwerbstätig warst oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest.
Arbeitsunfähig war ich wg. der Krankheit jedenfalls nicht, nein, während des ganzen 1. Semesters und auch zu Beginn des 2. nicht. Aber eben: Umschulung = Erwerbstätigkeit?
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Hm das ist mir aus meiner Praxis so bekannt das denn Krankengeld anstatt Übergangsgeld gezahlt werden muss, sofern denn die Vorrausetzungen für den Krankengeldbezug vorliegen. Sobald denn der RV Träger die Zahlungen eingestellt hat. Das sollte denn nahtlos von Satten gehen. Deine Krankenkasse müßte auch einen entsprechende Meldung vom BFW / RV Träger über das Ende des ÜG vorliegen haben.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 24.03.2012, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Ok ok, aber.. ab wann denn nun?Hm das ist mir aus meienr Praxis so bekannt das denn Krankengeld anstatt Übergangsgeld gezahlt werden muss, sofern denn die Vorrausetzungen für den Krankengledbezug vorliegen.
Krankschreibung seit 12.03., Ende Umschulung zum 31.03.
Krankengeld dann ab 01.04. oder 6 Wochen nach dem 1. AU-Tag, also ab dem 23.04. und bis dahin HartzIV?
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Es endet selbstverständlich am 31.03., ist ja klar. Die DRV Bund ist ja kein Wohlfahrtsinstitut.
Die 2monatige Fortzahlung gibt es nach bestandener Abschlussprüfung, weil man ja meistens nicht sofort einen neuen Arbeitsplatz findet, ist als Überbrückungshilfe gedacht. Aber ich unterbreche ja = andere Rechtslage.
Die 2monatige Fortzahlung gibt es nach bestandener Abschlussprüfung, weil man ja meistens nicht sofort einen neuen Arbeitsplatz findet, ist als Überbrückungshilfe gedacht. Aber ich unterbreche ja = andere Rechtslage.
Also § 51 SGB VI sagt aus das ÜG bis zu 6 wochen gezahlt wird, heißt also anspruch bis 31.03.2012, danach entsteht denn der Anspruch auf Krankengeld. Also ab dem 01.04.2012, meiner Meinung nach. Ich weis jetzt bloß nicht ob denn die Zeiten von ALG II die denn zur Berechnung des Übergangsgeldes geführt haben denn auch zur Krankengeldzahlung führen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 24.03.2012, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.