Übergangsgeld - Gehalt - Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Leuchtturm224
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Übergangsgeld - Gehalt - Krankengeld

Beitrag von Leuchtturm224 » 26.06.2012, 08:53

Hallo,

wie verhält es sich mit den Zahlungen wenn folgender Fall vorliegt:

14 Wochen Krankengeld, danach 24 Wochen Übergangsgeld, dann wieder Gehaltszahlung.

Wie lange wird das Gehalt gezahlt, wenn im selben Kalenderjahr wieder eine Erkrankung von mehr als sechs Wochen eintritt?

Wäre super, wenn das jemand weiß.

Danke im Voraus

röschen
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Beitrag von röschen » 26.06.2012, 13:39

Hängt die neue Erkrankung ursächlich mit der früheren zusammen?

Leuchtturm224
Beiträge: 2
Registriert: 26.06.2012, 07:31

Beitrag von Leuchtturm224 » 27.06.2012, 11:09

Hallo Röschen,

ja, es handelt sich um die gleiche Krankheit.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 27.06.2012, 12:08

Wenn zwischen der letzten Erkrankung und der neuen Erkrankung mehr als 6 Monate liegen entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für 6 Wochen.

Wenn nicht, werden die Vorerkrankungen angerechnet und es besteht Anspruch auf Krankengeld ab Tag nach ärztlicher Feststellung.

Wenn zwischen dem erstmaligen Auftreten der AU und der erneuten AU mehr als 12 Monate liegen entsteht ein neuer Anspruchfür 6 Wochen.

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