Überblick Widerspruchsverfahren bei Entzug des Krankengeldes

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Mufti1000
Beiträge: 10
Registriert: 22.09.2010, 16:34

Überblick Widerspruchsverfahren bei Entzug des Krankengeldes

Beitrag von Mufti1000 » 06.12.2011, 17:40

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren wie der Ablauf des Widerspruchsverfahren bei Entzug des Krankengeldes durch ein Gutachten des MDK ist.

Ich habe hier etwas gefunden, bezieht sich auf das Pflegegeld, aber ich denke der Ablauf drüfte derselbe sein.

Aber wahrscheinlich kann jemand von Euch dazu mehr sagen.





Widerspruch & Klageverfahren

Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung

↓

(Teilweise) negativer Bescheid (VA) der Pflegekasse

↓

Widerspruch einlegen
(Frist 1 Monat ab Zugang des Bescheides)
Zunächst Gutachten anfordern und erst anschließend Begründung des Widerspruchs nachreichen.

↓

Pflegekasse schickt Widerspruch nebst Unterlagen an MDK

↓

Betroffener Gutachter des MDK prüft, ob dem Widerspruch
abgeholfen werden kann
Falls ja:Neuer Vorschlag an die Pflegekasse
Falls nein:Erneute Begutachtung durch anderen MDK-Gutachter
und Erstellung eines neuen Gutachtens

↓

Neues MDK-Gutachten an Pflegekasse

↓

Pflegekasse erteilt dem Antragsteller einen
Widerspruchsbescheid
(Widerspruch wird zurückgewiesen)

↓

Antragsteller (oder Anwalt) muss nun prüfen, ob
Klage vor dem Sozialgericht angebracht ist

↓

Klageerhebung vor dem Sozialgericht
(Frist 1 Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheides)
In der Klageschrift sollte zunächst das zweite Gutachten
angefordert werden (falls vorhanden)

↓

Sozialgericht prüft Sachverhalt neu
Kläger/in erhält Fragebogen
(SG benötigt behandelnde Ärzte, Datenschutzerklärung,
Entbindung von der Schweigepflicht etc.)

↓

Sozialgericht beauftragt Gutachter

↓

Sozialgericht schickt Gutachten an Kläger und
Beklagte zur Stellungnahme

↓

Mündliche Verhandlung
Beendigung des Rechtsstreits durch
Urteil oder Vergleich oder Rücknahme

↓

Berufung zum Landessozialgericht

↓

Revision zum Bundessozialgericht



Wenn das auch auf das Krankengeld zutrifft, hätte ich noch ein Frage bezüglich des Widerspruches. Da ich meinen Widersrpuch der Kasse gegenüber im Vorfeld angekündigt habe, meinten diese "Ein Widerspruch kann nur der Arzt einlegen".

Das dürfte ja wohl ich entscheiden ob ich Widersrpuch einlege. Wäre schön wenn dazu noch wer was sagen kann.


Danke

DennyCrane
Beiträge: 16
Registriert: 16.08.2011, 16:25

Re: Überblick Widerspruchsverfahren bei Entzug des Krankenge

Beitrag von DennyCrane » 06.12.2011, 18:34

Mufti1000 hat geschrieben:Da ich meinen Widersrpuch der Kasse gegenüber im Vorfeld angekündigt habe, meinten diese "Ein Widerspruch kann nur der Arzt einlegen".
Danke
Hallo!

Das ist natürlich nicht richtig. Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid ein, da Sie Leistungsempfänger sind. Die Begründung für den Widerspruch steuert der Arzt in Form einer ärztlichen Stellungnahme bei.

Antworten