Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung

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Moderator: Czauderna

vincent1973
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Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung

Beitrag von vincent1973 » 09.02.2011, 11:11

hallo,

ich wollte mal den aktuellen stand mitteilen:

Wider4spruch gegen die KK wurde eingelegt.
heute früh beim AFA gewesen zur ALG1 meldung. Darauf hingewiesen, das der zuletzt ausgeübte beruf aus medizinischer sicht nicht mehr möglich wäre. Das schreiben der KK für beendigung des KG vorgelegt.

Dann wurde erst mal telefoniert mit SB. dann wurde man direkt zu einem SB geschickt, der das anders sieht.
Er sieht das, das man für alle tätigkeiten zur verfügung steht, so würde es auch im schreiben der KK stehen.

Antrag ALG 1 wurde angenommen und direkt ein stellenangebot als raumpflegerin mitgegeben mit dem üblichen rechtsbelehrungen.

jetzt muss sich als raumpflegerin beworben werden und diese tätig auch ausüben wenn der AG einstellt.

Das ist aber auch wieder so eine sache, denn die arbeiten sind nicht möglich durch extreme bewegungseinschränkungen und schmerzen.

MFG

Machts Sinn

Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl

Beitrag von Machts Sinn » 09.02.2011, 11:55

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vincent1973
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Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung

Beitrag von vincent1973 » 10.02.2011, 10:21

Hallo,
habe gestern post von meiner KK erhalten. Ies wird bestätigt, das mein Widerspruch eingegangen ist und man auf mediszinische begründung wartet , um alles dem mdk nochmal vorzulegen.
Dann wurde daraufhin gewiesenm, das mein einspruch keine aufschiebende wirkung hätte, und ich mich bei der AFA melden soll.

Werde am Freitag nachmittag zu meinem Anwalt gehen, der ist spezialisiert auf sozialrecht. Mal schauen was der so meint.

MFG Vincent

vincent1973
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Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung

Beitrag von vincent1973 » 11.02.2011, 18:50

Hallo an alle,
war heute bei meinem Anwalt. mein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. die KK bekommt ein Telefax , in der sie aufgefordert wird, am 14.02.11 bis 12 uhr per telefax die weiterzahlung des krankengeldes zu bestätigen, ansonsten wir ohne weitere Korespndenz eine klage beim sozialgericht eingereicht. mein Anwalt sagt, das MDK gutachten bescheinigt eindeutig eine AU und der behandelde arzt ja auch.

Sollte zwischenzeitlich meinem Widerspruch durch die KK nicht stattgegeben werden, wird mein Anwalt ebenfalls klage vorm Sozialgericht stellen, und die Klage hat dann auch eine Aufschiebende Wirkung.

Falls ihr fragen habt, einfach schreiben , werde schnell antworten.

MFG

Machts Sinn

Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl

Beitrag von Machts Sinn » 11.02.2011, 20:43

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2011, 20:56

Hall Macht Sinn,

"Also man darf gespannt sein - jedenfalls tut sich endlich was!

Übrigens das Bundesversicherungsamt hilft als Rechtsaufsicht nicht mehr, wenn dann eine echte Klage anhängig ist, denn mit der Verantwortung als Rechtsaufsicht nehmen die es auch nicht sehr ernst und greifen lieber nicht in ein laufendes Verfahren ein. Aber jetzt wäre noch die Möglichkeit ..."

na, so kenne ich ich ja gar nicht - endlich tut sich was ??
Dass die Betroffene einen Rechtsanwalt aufsucht der ein FAX. an die Kasse gibt und mit Klage droht - das soll die Kasse beeindrucken ??
Ich deneke, die Kasse wird ihm antworten, dass seitens der Kasse der Widerspruch noch nicht abschliessend entschieden wurde (Widerspruchsauschuss ) und von daher wird auch kein Sozialgericht die Klage überhaupt annehmen.
Seinen Hinweis auf das Rundschreiben des BVA. hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung wird die Kasse auch nicht mehr erschrecken - seit dem bekannt ist, dass nicht nur die Kassen sondern auch die Gerichtsbarbeit die Auffassung des BVA. als nicht gesetzeskonfrom beurteilen, geht man offenbar entspannter mit solchen "Drohungen" um.
Dass das BVA es mit der Rechtsaufsicht nicht so locker nimmt, das ist doch eher eine Meinung von dir, oder ??.
Ich glaube, hier wäre es seitens der Versicherten und des RA. wesentlich effektiver gewesen mit der BILD. zu kommen als mit dieser Begründung.
Aber, ich bin nicht die Krankenkasse und auch kein Richter - vielleicht hat Sie ja auch einfach nur Glück und die Kasse findet eine Lösung mit der sich beide Seiten anfreunden können.
Ich jedenfalls kann lt. dem MDK-Gutachten grundsätzlich die Haltung der Kasse nachvollziehen - ich hätte zwar etwas länger gewartet mit dem Ende der Zahlung, aber gemacht hätte ich dies in diesem Fall wahrscheinlich auch.
Aber ich will meine Aspekte nicht hier an dieser Stelle in den Ring werfen, der Fragesteller kennt sie mitterlweile.
Gruss
Czauderna

vincent1973
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Beitrag von vincent1973 » 11.02.2011, 21:12

Hallo ihr beiden,

erst mal, richtig ich habe mich falsch ausgedrückt, was die Klage gegen die aufschiebende wirkung angeht. Da hat Machts Sinn mit deiner beschreibung recht.

Mei RA hat seinen großen welzer SGG hervorgeholt und nachgelesen. ich verstehe nicht , warum es im sgg einen paragraphen für gibt , den er auch im telefax angeben hat, wenn die gerichte den angeblich ignorieren?

Ist mir schleierhaft.

Dann die Aussage meines RA wegen der aufschiebenden wirkung bie einer sozialklage, er hat solche fälle öfters im monat bzw. jahr und geht immer so vor und hat bis jetzt auch immer alles durchbekommen. mein fall ist nach seiner aussage nicht der erste dieser art den er vertritt.

naja , wir werden sehen wie es weitergeht.
mein Arzt wollte am Mittwoch noch an die KK eine stellungnahme faxen. Denn am donnerstag war der MDK im haus. Falls er das noch geschafft hat, wird ja wohl bald wieder post ins haus flattern.

Mittlerweile sind 3 Ärzte( Hausazrt,rheumathologe und Ortophäde) wo ich in behandlung bin und die das gutachten vorliegen haben, alle der selben meinung: bis auf weiteres AU. Dasseleb würde im MDK gutachten stehen.

MFG

Czauderna
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Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl

Beitrag von Czauderna » 11.02.2011, 21:19

vincent1973 hat geschrieben:Hallo ihr beiden,

erst mal, richtig ich habe mich falsch ausgedrückt, was die Klage gegen die aufschiebende wirkung angeht. Da hat Machts Sinn mit deiner beschreibung recht.

Mei RA hat seinen großen welzer SGG hervorgeholt und nachgelesen. ich verstehe nicht , warum es im sgg einen paragraphen für gibt , den er auch im telefax angeben hat, wenn die gerichte den angeblich ignorieren?

Ist mir schleierhaft.

Dann die Aussage meines RA wegen der aufschiebenden wirkung bie einer sozialklage, er hat solche fälle öfters im monat bzw. jahr und geht immer so vor und hat bis jetzt auch immer alles durchbekommen. mein fall ist nach seiner aussage nicht der erste dieser art den er vertritt.

naja , wir werden sehen wie es weitergeht.
mein Arzt wollte am Mittwoch noch an die KK eine stellungnahme faxen. Denn am donnerstag war der MDK im haus. Falls er das noch geschafft hat, wird ja wohl bald wieder post ins haus flattern.

Mittlerweile sind 3 Ärzte( Hausazrt,rheumathologe und Ortophäde) wo ich in behandlung bin und die das gutachten vorliegen haben, alle der selben meinung: bis auf weiteres AU. Dasseleb würde im MDK gutachten stehen.

MFG
Hallo,
na, dann wollen wir mal für dich bzw. die Betroffene hoffen, dass das gut ausgeht.
Was ist denn übrigens aus dem Wunsch sich zu bewerben geworden, wird der jetzt zurücgestellt bis zu Entscheidung durch die Kasse bzw. durch das Gericht ??
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.02.2011, 21:30

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2011, 21:50

Hallo,
natürlich entschuldige ich - sei doch froh, wenn ich hier offen bin.
Dier Betroffene kann und will nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten, steht so im Gutachten. Sie will entweder woanders arbeiten und hat eine berufliche Reha. beantragt.
Wenn die Job-Suche oder die Bewilligung der berufliche Reha. nun kurzfristig zum Erfolg führt (sagen wir mal zum 01.03.) - Ist sie dann dafür immer noch arbeitsunfähig, kann also weder das eine noch das andere antreten ??
Wenn es dagegen nicht klappt, heisst das, das Sie bis zur Jobfindung oder zur Bewilligung der Reha. "auf Dauer" arbeitsunfähig ist und dann von heute auf morgen
arbeitsfähig ist - und das Ganze nur weil in diesem Falle Wert darauf gelegt wird dass ihre Arbeitsunfähigkeit unter dem Hintergrund der Tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin beurteilt werden darf - wenn das so wäre, dann tritt das Leistungsende ein, denn in dem Beruf wird sie ja aus gesundheitlichen Gründen nie mehr arbeiten (wollen).
Ich kann schon von mir behaupten grundsätzlich auf der Seite der Versicherten zu stehen und beurteile auch MDK-Gutachten immer kritisch, aber in diesem Falle lehne ich mich eben aus dem Fenster uns sage - ich kann hier die Kasse verstehen, nicht die Art und Weise, sondern vom Grundsatz her.
Ich bewerte auch die Aussage des MDK "AU. auf Zeit" nicht so wie eine Aussage "AU auf Dauer".
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.02.2011, 22:12

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vincent1973
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Beitrag von vincent1973 » 11.02.2011, 22:24

Hallo Macht sinn,

tja das problem ist immer noch,das die AA zwar die Arbeistlosmeldung angenommen hat, aber der auffassung ist, das keine Arbeitsfähigkeit besteht, da vom Arzt weiter AU geschrieben wird. Ausserdem sieht die SB der AFA es genau so wie die ärzte und der RA, gutachten besagt:zur zeit nicht AU.

Aus dieem Grund ist das stellenagebot erledigt. ALG1 und ALg2 wird es wohl nicht geben . Und schon steht man wieder zwischen zwei stühlen.

Hallo czauderna,

es steht zwar so im gutachten, aber es wurde so nie gesagt. es wurde nie behauptet nicht merh im zuletzt ausgeübten beruf arbeiten zu wollen, sondern nur das es durch die beschwerden nicht geht. und mit einer beruflichen reah wird so wie es im moment aussieht wohl diese jahr auch nichts mehr. Der antrag wird seit mitte juli letzten jahres bearbeitet. Selbst wenn genehmigt wird, mit den ganzen vorbereiten die da noch auf einen zukommen mit dem reha berater zusammen , wird es frühestens möglich sein, anfang des jahre eine med. reha zu starten. hier geht es auch nicht um "wollen",Der beruf ist nicht mehr auszuüben mit der erkrankung. das hat auch schon der gutacher der DRV bestätigt.

MFG

Machts Sinn

Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl

Beitrag von Machts Sinn » 11.02.2011, 23:36

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leser
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Beitrag von leser » 12.02.2011, 02:52

Hallo Machts Sinn und Czauderna,
es ist zwar immer wieder schön, euren kontroversen Diskussionsbeiträgen zu folgen, ich bin mir aber nicht sicher, ob der Fragestellerin damit gedient ist. Wenn der Wortlaut aus dem Gutachten so wiedergegeben ist, ist der Lauf des Verfahrens den vincent1973 beschreibt bzw. der RA veranlasst hat, der korrekte Weg (s. Hinweis am Anfang) um es vorläufig zu klären. Das abschließende Verfahren wird ja dann mutmaßlich noch kommen. Wie Gerichte entscheiden, weiß man natürlich nie so genau :wink:
Dass die Arbeitsagentur sich sperrt ist ebenfalls keine Überraschung, da vincent1973 defacto der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, solange der Arzt Arbeitsunfähigkeit attestiert. Die Ausführungen von Dir, Machts Sinn, sind insofern zutreffend, bedürfen aber einer hinreichenden Klärung, bei entsprechender Hartnäckigkeit gegenüber der Bundesagentur. Alles andere läuft über Atteste, Gutachten, Restleistungsvermögen etc., es gibt sogar noch den Anspruch nach § 125 SGB III bei Minderung der Leistungsfähigkeit. Die Leistungsablehnung des Arbeitsamtes könnte sich vielleicht sogar positiv auf eine einstweilige Anordnung auswirken, da es argumentativ in die Karten spielt.
Ich sehe hier insofern die Krankenkasse in der Pflicht - siehe Rechtslage aus BSG-Urteilen. Die Ansicht von Czauderna ist zwar ebenfalls nachvollziehbar - dies versucht die Kasse ja auch offensichtlich - wird aber m.E. vor Gericht keinen Bestand haben, wenn nicht weitere Aspekte ins Spiel kommen sollten, die hier bislang nicht aufgeführt wurden. Dass dennoch nicht alles glatt und schwarz oder weiß ist, wird aus dem zitierten Urteil bereits deutlich (Beurteilungsmaßstab), da ist schon noch ein bisschen rechtsanwaltliche Argumentation vonnöten.

Lg Leser

Machts Sinn

Krankengeld, Widerspruch, aufshiebende Wirkung

Beitrag von Machts Sinn » 12.02.2011, 09:45

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