Textbeispiele: Widerspruch, aufschiebende Wirkung, Gericht
Moderator: Czauderna
Unrichtiges Gesundheitszeugnis des MDK - Strafantrag
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Schadenersatz / Schmerzensgeld
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Re: Unrichtiges Gesundheitszeugnis des MDK - Strafantrag
Sehe ich inzwischen - leider! - auch so.
Ein enttäuschter Leser
Wenn Du schon das StGB bemühst, wie sieht es dann mit "falscher Verdächtigung" aus?Machts Sinn hat geschrieben:Strafantrag / Strafanzeige - Beispiel
.
Polizeidirektion …
…
…
Ein enttäuschter Leser
Da würde ich an Deiner Stelle nicht den Atem anhalten - aus welchen Gründen Dein "Strafantrag" abgelehnt werden wird, ist Dir ja jetzt mittlerweile zur Genüge dargelegt worden. Dass Dir jemand vielleicht gesagt hat, dass er das Ding für die tollste Sache der Welt hält, hat nichts zu bedeuten. Meine Mutter hat mir auch immer gesagt, ich könne schön singen, bis dann raus kam, dass sich das anhört, wie wenn Katze Liebe machen. Die Erkenntnis braucht manchmal eine gewisse Zeit, aber sie wird kommen, ganz gleich, wie fest Du Dich an die Illusion klammerst.
Du kannst auch noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört haben - da dürfte das Ding gerade Sekretärinnen erheitern.
Du kannst auch noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört haben - da dürfte das Ding gerade Sekretärinnen erheitern.
Nun ja Machts Sinn, ich gebe Dir mal einen Tipp aus meiner Erfahrung bzw. Praxis.
Man kann nicht wie ein Kampfterrier mit zahlreichen überzogenen Schriftsätzen die Welt retten bzw. das Rechtssystem ändern.
Mache es einfach auf die feine englische Art und Weise.
D.h., Du legst zielgerichtet den Finger in die Wunde. Wenn Dir dies gelingt, dann bekommst Du Gehör bzw, kannst Du etwas verändern. Sonst wird es nicht funktionieren, weil Du einfach mit Deinen Schriftsätzen alle nervst und total überzogen etwas erreichen willst.
So funtkioniert es leider nicht in diesem Rechtsstaat. Du verlierst dabei ggf. Deine Fachkompetenz. Mache es langsam und Schritt für Schritt.
Ich selber habe in letzten Jahr an einem Seminar bei einer Richterin des BSG teilgenommen. Es wurde nett aus dem Nähkästchen geplaudert.
Unter anderem ging es dort auch um einen Kunden, der alles mögliche angezweifelt hat; die Kasse mit exorbitanten Anträgen und Klagen überschüttet hatte.
Glaube es mir, zwischen den Zeilen der Richterin habe ich persönlich entnommen, dass man solche Geschichten dann nicht mehr ernsthaft nimmt. Ich weiß es zwar nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher.
Also packe es zielgerichtet an und schalte einen Gang runter; Du bist dabei Dich lächerlich zu machen.
Dies ist natürlich nur meine bescheidene Auffassung.
Man kann nicht wie ein Kampfterrier mit zahlreichen überzogenen Schriftsätzen die Welt retten bzw. das Rechtssystem ändern.
Mache es einfach auf die feine englische Art und Weise.
D.h., Du legst zielgerichtet den Finger in die Wunde. Wenn Dir dies gelingt, dann bekommst Du Gehör bzw, kannst Du etwas verändern. Sonst wird es nicht funktionieren, weil Du einfach mit Deinen Schriftsätzen alle nervst und total überzogen etwas erreichen willst.
So funtkioniert es leider nicht in diesem Rechtsstaat. Du verlierst dabei ggf. Deine Fachkompetenz. Mache es langsam und Schritt für Schritt.
Ich selber habe in letzten Jahr an einem Seminar bei einer Richterin des BSG teilgenommen. Es wurde nett aus dem Nähkästchen geplaudert.
Unter anderem ging es dort auch um einen Kunden, der alles mögliche angezweifelt hat; die Kasse mit exorbitanten Anträgen und Klagen überschüttet hatte.
Glaube es mir, zwischen den Zeilen der Richterin habe ich persönlich entnommen, dass man solche Geschichten dann nicht mehr ernsthaft nimmt. Ich weiß es zwar nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher.
Also packe es zielgerichtet an und schalte einen Gang runter; Du bist dabei Dich lächerlich zu machen.
Dies ist natürlich nur meine bescheidene Auffassung.
@MS: Die von Dir genannten kennen aber die Regeln menschlichen Zusammenlebens, Du gehst über alles und schreckst nicht mal vor Diffamierung zurück (s.a. aktuell im Dauer-Frust-Thread). *fremdschäm*Machts Sinn hat geschrieben:Kennst du z. B. Hajo´s Schicksal mit der Deutschen BKK, das von Kernschmelze´s Frau mit der Techniker Krankenkasse, das von Matthew mit der AOK Bayern und das von Hedi mit der BARMER GEK ... ? Sehr ähnlich wie meines mit der DAK-Gesundheit!
Da es dem Threadersteller offensichtlich an fachlicher Kompetenz mangelt und ich nicht möchte, dass jemand auf den falschen Pfaden folgt und sich blamiert, hier ein paar Hinweise:
1. Das SG hat sich nicht über den Inhalt des Gutachtens hinweggesetzt, sondern aufgrund formaler Mängel rückwirkend ggf. etwas länger KRG zugebilligt.
2. Die Korrektur nach Aktenlage wurde vom TE selbst gefordert weil er die persönliche Vorstellung abgelehnt hat.
3. Amtshaftung greift hier nicht. Der MdK ist keine Körperschaft sondern eine Arbeitsgemeinschaft, ein Dienstleister der GKV'n. Für eine Amtspflichtverletzung würde auch das hier fehlen: Verschulden -
Der Amtsträger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, wobei der Maßstab ein pflichtbewusster Durchschnittsbeamter ist.
4. Das Inverzugsetzen "innerhalb einer Woche" ist sinnlos, es fehlt die rechtliche Grundlage. Da bleibt es beim Wunsch.
5. Der letzte Satz ist so formuliert, dass er die gesichtswahrende Möglichkeit nimmt, bei einer Antwort, die nicht gefällt, dennoch zu klagen. Zudem enthält er erneut eine unsinnige Verzugssetzung.
6. Erste Instanz beim nächsten Schritt ist das Amtsgericht, nicht das Landesgericht.
Ach so ja: Die Grundannahme dieses langen Textes ist auch falsch - eine Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses wider besseren Wissens hat hier nicht stattgefunden, auch wenn unser Hobbyjurist dies alle glauben lassen möchte. Damit ist folgerichtig auch alles nachstehende falsch.
1. Das SG hat sich nicht über den Inhalt des Gutachtens hinweggesetzt, sondern aufgrund formaler Mängel rückwirkend ggf. etwas länger KRG zugebilligt.
2. Die Korrektur nach Aktenlage wurde vom TE selbst gefordert weil er die persönliche Vorstellung abgelehnt hat.
3. Amtshaftung greift hier nicht. Der MdK ist keine Körperschaft sondern eine Arbeitsgemeinschaft, ein Dienstleister der GKV'n. Für eine Amtspflichtverletzung würde auch das hier fehlen: Verschulden -
Der Amtsträger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, wobei der Maßstab ein pflichtbewusster Durchschnittsbeamter ist.
4. Das Inverzugsetzen "innerhalb einer Woche" ist sinnlos, es fehlt die rechtliche Grundlage. Da bleibt es beim Wunsch.
5. Der letzte Satz ist so formuliert, dass er die gesichtswahrende Möglichkeit nimmt, bei einer Antwort, die nicht gefällt, dennoch zu klagen. Zudem enthält er erneut eine unsinnige Verzugssetzung.
6. Erste Instanz beim nächsten Schritt ist das Amtsgericht, nicht das Landesgericht.
Ach so ja: Die Grundannahme dieses langen Textes ist auch falsch - eine Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses wider besseren Wissens hat hier nicht stattgefunden, auch wenn unser Hobbyjurist dies alle glauben lassen möchte. Damit ist folgerichtig auch alles nachstehende falsch.
@MS: Das ist ganz einfach: Punkt 1-6 lesen und dann Deinen Text anpassen.
Dann noch berücksichtigen, dass Deine Grundannahme und damit alle nachfolgenden Ableitungen falsch sind und den Text dementsprechend ändern.
Nun das Problem: Wenn aber nur noch sinnhafte Passagen drin bleiben sollen, dann bleibt bei Deinem Brief nur die Anrede.
Aber kann man ja trotzdem wegschicken. Ein Brief ohne Text ist besser als einer mit dem man sich blamiert.
Dann noch berücksichtigen, dass Deine Grundannahme und damit alle nachfolgenden Ableitungen falsch sind und den Text dementsprechend ändern.
Nun das Problem: Wenn aber nur noch sinnhafte Passagen drin bleiben sollen, dann bleibt bei Deinem Brief nur die Anrede.
Aber kann man ja trotzdem wegschicken. Ein Brief ohne Text ist besser als einer mit dem man sich blamiert.